Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Seebad Ueckermünde 2.BA

Stadt Seebad Ueckermünde

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Seebad Ueckermünde – 2.BA Lieferung LED-Mastaufsatzleuchten, LED Umbausätze und Zubehör.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-07 Auftragsbekanntmachung
2020-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtung
Kurze Beschreibung:
Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Seebad Ueckermünde – 2.BA Lieferung LED-Mastaufsatzleuchten, LED Umbausätze und Zubehör.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbeleuchtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Seebad Ueckermünde
Postanschrift: Am Rathaus 3
Postleitzahl: 17373
Postort: Ueckermünde
Kontakt
Internetadresse: http://www.ueckermuende.de 🌏
E-Mail: bauamt.rathaus@ueckermuende.de 📧
Telefon: +49 39771 / 284-61 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E44655859 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E44655859 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-11 📅
Datum des Beginns: 2020-08-17 📅
Datum des Endes: 2020-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 091-216357
ABl. S-Ausgabe: 91

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 275 195 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Seebad Ueckermünde – Lieferung von 368 Stück Mastaufsatzleuchten LED, 11 Stück LED-Umbausätze für Bestandsleuchten, 15 Stück Masten Sonderanfertigung, 55 Stück Ausleger 1-fach, 10 Stück Ausleger 2-fach, 8 Stück Ausleger Wandanbau, 8 Stück Mastaufsatz SchukoSteckdose, 379 Stück Überspannungsableiter.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 275 195 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: PTJ 03K 12 617 LFI MV – KLK 18-0054
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferung nach 17373 Ueckermünde – städtischer Bauhof

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Seebad Stadt Ueckermünde, Am Rathaus 5, Bauamt, Raum 205
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert Energieeffizenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ästhetik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst
Preis (Gewichtung): 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Seebad Ueckermünde, Bauamt
Internetadresse: www.ueckermuende.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E44655859 🌏
Internetadresse: https://www.subreport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885814 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385588547 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an einem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Miteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Seebad Ueckermünde
Postanschrift: Am Rathaus 3
Postort: Ueckermünde
Postleitzahl: 17373
Telefon: +49 397712840 📞
E-Mail: www.bauamt.rathaus@ueckermuende.de 📧
Internetadresse: www.ueckermuende.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 091-216357 (2020-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 141-346436
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 091-216357
ABl. S-Ausgabe: 141

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB – Einleitung, Antrag
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 141-346436 (2020-07-20)