Die Stadt Lohmar (nachfolgend Auftraggeberin oder AG) schreibt vorliegend die Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung für die energetische Sanierung des „Forum Wahlscheid“ europaweit aus. Das Bürgerforum Wahlscheid wurde 1982 als Sport- und Veranstaltungsgebäude für die Stadt Lohmar errichtet. Das Bürgerforum enthält neben der Sport- und Veranstaltungshalle die erforderlichen Sanitär- und Umkleideräume sowie eine Stadtteilbücherei, ein Bürgerbüro und einen kleinen Kindergarten. Energetisch befindet sich das Gebäude auf dem Stand der Bauzeit, das heißt auf dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung. Dies entspricht in keiner Weise heutigen Anforderungen an ein umweltgerechtes Gebäude mit geringer CO-Bilanz. Das Gebäude soll umfassend energetisch saniert und als Vorzeigemodell zum Klimaforum ausgebaut werden. Folgende Maßnahmen sind dabei geplant: 1. Sanierung der Dachkonstruktion mit verbesserter Wärmedämmung, 2. Erneuerung der Lüftungsanlage mit geringerem Energieverbrauch, 3. Erneuerung der Hallenbeheizung als Fußbodenheizung mit Holzpelletkessel, 4. Erneuerung von Fenstern und Türen mit verbesserter Wärmedämmung, 5. Sanierung der Innenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch, 6. Sanierung der Außenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch, 7. Einbau einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung, 8. Erneuerung der Dacheindichtung auf den Flachdächern mit verbesserter Wärmedämmung und zusätzlichem Gründach, 9. Einbau einer Fahrradabstellanlage, 10. Einbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes. Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden im genannten Bescheid mit 2 499 860,65 EUR beziffert. Die Gesamtkosten werden bei ca. 3 500 000,00 EUR liegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lohmar (nachfolgend Auftraggeberin oder AG) schreibt vorliegend die Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung für die energetische Sanierung des „Forum Wahlscheid“ europaweit aus.
Das Bürgerforum Wahlscheid wurde 1982 als Sport- und Veranstaltungsgebäude für die Stadt Lohmar errichtet. Das Bürgerforum enthält neben der Sport- und Veranstaltungshalle die erforderlichen Sanitär- und Umkleideräume sowie eine Stadtteilbücherei, ein Bürgerbüro und einen kleinen Kindergarten.
Energetisch befindet sich das Gebäude auf dem Stand der Bauzeit, das heißt auf dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung. Dies entspricht in keiner Weise heutigen Anforderungen an ein umweltgerechtes Gebäude mit geringer CO
Das Gebäude soll umfassend energetisch saniert und als Vorzeigemodell zum Klimaforum ausgebaut werden. Folgende Maßnahmen sind dabei geplant:
1. Sanierung der Dachkonstruktion mit verbesserter Wärmedämmung,
2. Erneuerung der Lüftungsanlage mit geringerem Energieverbrauch,
3. Erneuerung der Hallenbeheizung als Fußbodenheizung mit Holzpelletkessel,
4. Erneuerung von Fenstern und Türen mit verbesserter Wärmedämmung,
5. Sanierung der Innenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch,
6. Sanierung der Außenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch,
7. Einbau einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung,
8. Erneuerung der Dacheindichtung auf den Flachdächern mit verbesserter Wärmedämmung und zusätzlichem Gründach,
9. Einbau einer Fahrradabstellanlage,
10. Einbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes.
Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden im genannten Bescheid mit 2 499 860,65 EUR beziffert. Die Gesamtkosten werden bei ca. 3 500 000,00 EUR liegen.
Die Stadt Lohmar (nachfolgend Auftraggeberin oder AG) schreibt vorliegend die Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung für die energetische Sanierung des „Forum Wahlscheid“ europaweit aus.
Das Bürgerforum Wahlscheid wurde 1982 als Sport- und Veranstaltungsgebäude für die Stadt Lohmar errichtet. Das Bürgerforum enthält neben der Sport- und Veranstaltungshalle die erforderlichen Sanitär- und Umkleideräume sowie eine Stadtteilbücherei, ein Bürgerbüro und einen kleinen Kindergarten.
Energetisch befindet sich das Gebäude auf dem Stand der Bauzeit, das heißt auf dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung. Dies entspricht in keiner Weise heutigen Anforderungen an ein umweltgerechtes Gebäude mit geringer CO
Das Gebäude soll umfassend energetisch saniert und als Vorzeigemodell zum Klimaforum ausgebaut werden. Folgende Maßnahmen sind dabei geplant:
1. Sanierung der Dachkonstruktion mit verbesserter Wärmedämmung,
2. Erneuerung der Lüftungsanlage mit geringerem Energieverbrauch,
3. Erneuerung der Hallenbeheizung als Fußbodenheizung mit Holzpelletkessel,
4. Erneuerung von Fenstern und Türen mit verbesserter Wärmedämmung,
5. Sanierung der Innenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch,
6. Sanierung der Außenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch,
7. Einbau einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung,
8. Erneuerung der Dacheindichtung auf den Flachdächern mit verbesserter Wärmedämmung und zusätzlichem Gründach,
9. Einbau einer Fahrradabstellanlage,
10. Einbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes.
Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden im genannten Bescheid mit 2 499 860,65 EUR beziffert. Die Gesamtkosten werden bei ca. 3 500 000,00 EUR liegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zustellen. Die Fragen der Bewerber werden auf gleichem Wege beantwortet und zudem in anonymisierter Form allen Bewerber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Alle Bewerber sollten sich frühestmöglich auf der Vergabeplattform registrieren, um ggf. weitere für das Verfahren maßgebliche Informationen zu erhalten, sie müssen sich registrieren, um einen Teilnahmeantrag einreichen zu können.
Die Registrierung ist kostenfrei. Wenn keine frühestmögliche Registrierung erfolgt, liegt es allein im Risikobereich des Bewerbers, falls er ggf. relevante Mitteilungen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten sollte („Holschuld“).
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen. Fragen werden spätestens 6 Kalendertage vor Teilnahmeantragsfrist beantwortet, sofern die Vergabestelle im Rahmen ihres Ermessens nicht zu dem Schluss gelangt, dass eine kurzfristigere Beantwortung ohne Verlängerung der Teilnahmeantragsfrist möglich ist.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zustellen. Die Fragen der Bewerber werden auf gleichem Wege beantwortet und zudem in anonymisierter Form allen Bewerber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Alle Bewerber sollten sich frühestmöglich auf der Vergabeplattform registrieren, um ggf. weitere für das Verfahren maßgebliche Informationen zu erhalten, sie müssen sich registrieren, um einen Teilnahmeantrag einreichen zu können.
Die Registrierung ist kostenfrei. Wenn keine frühestmögliche Registrierung erfolgt, liegt es allein im Risikobereich des Bewerbers, falls er ggf. relevante Mitteilungen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten sollte („Holschuld“).
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen. Fragen werden spätestens 6 Kalendertage vor Teilnahmeantragsfrist beantwortet, sofern die Vergabestelle im Rahmen ihres Ermessens nicht zu dem Schluss gelangt, dass eine kurzfristigere Beantwortung ohne Verlängerung der Teilnahmeantragsfrist möglich ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lohmar (nachfolgend Auftraggeberin oder AG) schreibt vorliegend die Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung für die energetische Sanierung des „Forum Wahlscheid“ europaweit aus.
Das Bürgerforum Wahlscheid wurde 1982 als Sport- und Veranstaltungsgebäude für die Stadt Lohmar errichtet. Das Bürgerforum enthält neben der Sport- und Veranstaltungshalle die erforderlichen Sanitär- und Umkleideräume sowie eine Stadtteilbücherei, ein Bürgerbüro und einen kleinen Kindergarten.
Das Bürgerforum Wahlscheid wurde 1982 als Sport- und Veranstaltungsgebäude für die Stadt Lohmar errichtet. Das Bürgerforum enthält neben der Sport- und Veranstaltungshalle die erforderlichen Sanitär- und Umkleideräume sowie eine Stadtteilbücherei, ein Bürgerbüro und einen kleinen Kindergarten.
Energetisch befindet sich das Gebäude auf dem Stand der Bauzeit, das heißt auf dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung. Dies entspricht in keiner Weise heutigen Anforderungen an ein umweltgerechtes Gebäude mit geringer CO
Das Gebäude soll umfassend energetisch saniert und als Vorzeigemodell zum Klimaforum ausgebaut werden. Folgende Maßnahmen sind dabei geplant:
1. Sanierung der Dachkonstruktion mit verbesserter Wärmedämmung,
2. Erneuerung der Lüftungsanlage mit geringerem Energieverbrauch,
3. Erneuerung der Hallenbeheizung als Fußbodenheizung mit Holzpelletkessel,
4. Erneuerung von Fenstern und Türen mit verbesserter Wärmedämmung,
5. Sanierung der Innenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch,
6. Sanierung der Außenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch,
7. Einbau einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung,
8. Erneuerung der Dacheindichtung auf den Flachdächern mit verbesserter Wärmedämmung und zusätzlichem Gründach,
9. Einbau einer Fahrradabstellanlage,
10. Einbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes.
Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert.
Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden im genannten Bescheid mit 2 499 860,65 EUR beziffert. Die Gesamtkosten werden bei ca. 3 500 000,00 EUR liegen.
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet alle für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in 2 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1-4 und Leistungsphasen 5-9).
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet alle für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in 2 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1-4 und Leistungsphasen 5-9).
Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.
Die Leistungserbringung wird sich voraussichtlich auf einen Leistungszeitraum von ca. 25 Monaten (Zuschlag im Januar 2021, Abschluss Leistungsphase 8 im November 2022) erstrecken, da zu diesem Zeitpunkt das Projekt aus förderrechtlichen Gründen abgeschlossen sein muss. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Die Leistungserbringung wird sich voraussichtlich auf einen Leistungszeitraum von ca. 25 Monaten (Zuschlag im Januar 2021, Abschluss Leistungsphase 8 im November 2022) erstrecken, da zu diesem Zeitpunkt das Projekt aus förderrechtlichen Gründen abgeschlossen sein muss. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Dauer: 25 Monate
Zusätzliche Informationen:
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zustellen. Die Fragen der Bewerber werden auf gleichem Wege beantwortet und zudem in anonymisierter Form allen Bewerber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zustellen. Die Fragen der Bewerber werden auf gleichem Wege beantwortet und zudem in anonymisierter Form allen Bewerber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Alle Bewerber sollten sich frühestmöglich auf der Vergabeplattform registrieren, um ggf. weitere für das Verfahren maßgebliche Informationen zu erhalten, sie müssen sich registrieren, um einen Teilnahmeantrag einreichen zu können.
Die Registrierung ist kostenfrei. Wenn keine frühestmögliche Registrierung erfolgt, liegt es allein im Risikobereich des Bewerbers, falls er ggf. relevante Mitteilungen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten sollte („Holschuld“).
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen. Fragen werden spätestens 6 Kalendertage vor Teilnahmeantragsfrist beantwortet, sofern die Vergabestelle im Rahmen ihres Ermessens nicht zu dem Schluss gelangt, dass eine kurzfristigere Beantwortung ohne Verlängerung der Teilnahmeantragsfrist möglich ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen. Fragen werden spätestens 6 Kalendertage vor Teilnahmeantragsfrist beantwortet, sofern die Vergabestelle im Rahmen ihres Ermessens nicht zu dem Schluss gelangt, dass eine kurzfristigere Beantwortung ohne Verlängerung der Teilnahmeantragsfrist möglich ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lohmar
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen:
— mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“);
— mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird);
— mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“);
— mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“);
— mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und
— mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen:
— mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt 3 (u. U. bis zu 5) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Verbleiben nach der ersten und zweiten Wertungsstufe mehr als 3 geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien (Die Ziffern beziehen sich auf die Aufforderung zur Einreichung eines Teilnahmeantrags/Teil der Vergabeunterlagen):
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt 3 (u. U. bis zu 5) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Verbleiben nach der ersten und zweiten Wertungsstufe mehr als 3 geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien (Die Ziffern beziehen sich auf die Aufforderung zur Einreichung eines Teilnahmeantrags/Teil der Vergabeunterlagen):
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 1 vergleichbare Referenz einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 1 vergleichbare Referenz einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.2 hinausgehen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.2 hinausgehen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 45 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei eine Referenz ggf. auf mehrere Kriterien zutreffen kann und damit auch mehrfach in die Punktewertung einfließen kann:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 45 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei eine Referenz ggf. auf mehrere Kriterien zutreffen kann und damit auch mehrfach in die Punktewertung einfließen kann:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 10 Jahre = 10 Punkte 10 Jahre = 9 Punkte 9 Jahre = 8 Punkte 8 Jahre = 7 Punkte 7 Jahre = 6 Punkte 6 Jahre = 5 Punkte 5 Jahre = 4 Punkte 4 Jahre = 3 Punkte 3 Jahre = 2 Punkte unter 3 Jahren = 1 Punkt,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 10 Jahre = 10 Punkte 10 Jahre = 9 Punkte 9 Jahre = 8 Punkte 8 Jahre = 7 Punkte 7 Jahre = 6 Punkte 6 Jahre = 5 Punkte 5 Jahre = 4 Punkte 4 Jahre = 3 Punkte 3 Jahre = 2 Punkte unter 3 Jahren = 1 Punkt,
2. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) mindestens 5 Projektmitarbeiter = 5 Punkte mindestens 4 Projektmitarbeiter = 4 Punkte mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte mindestens 2 Projektmitarbeiter = 2 Punkte unter 2 Projektmitarbeitern = 1 Punkt,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) mindestens 5 Projektmitarbeiter = 5 Punkte mindestens 4 Projektmitarbeiter = 4 Punkte mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte mindestens 2 Projektmitarbeiter = 2 Punkte unter 2 Projektmitarbeitern = 1 Punkt,
3. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von vergleichbaren Bauwerken (die Referenzen der einzelnen Mitglieder werden addiert) 7 oder mehr Referenzobjekte = 15 Punkte 6 Referenzobjekte = 12 Punkte 5 Referenzobjekte = 9 Punkte 4 Referenzobjekte= 6 Punkte 3 Referenzobjekte = 3 Punkte 2 Referenzobjekte = 1 Punkt 1 Referenzobjekt = 0 Punkte unter 1 Referenzobjekte = Ausschluss.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von vergleichbaren Bauwerken (die Referenzen der einzelnen Mitglieder werden addiert) 7 oder mehr Referenzobjekte = 15 Punkte 6 Referenzobjekte = 12 Punkte 5 Referenzobjekte = 9 Punkte 4 Referenzobjekte= 6 Punkte 3 Referenzobjekte = 3 Punkte 2 Referenzobjekte = 1 Punkt 1 Referenzobjekt = 0 Punkte unter 1 Referenzobjekte = Ausschluss.
Hinweis: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet, da sie nicht vergleichbar ist,
4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit energetischer Sanierung von Sport- und/oder Veranstaltungshallen 5 oder mehr Referenzprojekte = 15 Punkte 4 Referenzobjekte = 12 Punkte 3 Referenzprojekte = 9 Punkte 2 Referenzprojekte = 6 Punkte 1 Referenzprojekt = 3 Punkte HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit energetischer Sanierung von Sport- und/oder Veranstaltungshallen 5 oder mehr Referenzprojekte = 15 Punkte 4 Referenzobjekte = 12 Punkte 3 Referenzprojekte = 9 Punkte 2 Referenzprojekte = 6 Punkte 1 Referenzprojekt = 3 Punkte HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
3.3.3. Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
3.4. Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als 3 Bewerber zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem dritten Rang 2 oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3.4. Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als 3 Bewerber zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem dritten Rang 2 oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil…
… alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
… auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Stadt Lohmar Rathausstraße 4 53797 Lohmar Deutschland Tel.: 02246 15-0 E-Mail: Rathaus@Lohmar.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Frau Susanne Klingbeil Stadt Lohmar Rathausstraße 4 53797 Lohmar Deutschland Tel.: 02246 15-126 E-Mail: Datenschutz@Lohmar.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens,
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten. Gem. § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten. Gem. § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 182-438408 (2020-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lohmar (nachfolgend Auftraggeberin oder AG) hat vorliegend die Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung für die energetische Sanierung des „Forum Wahlscheid“ europaweit ausgeschrieben.
Das Bürgerforum Wahlscheid wurde 1982 als Sport- und Veranstaltungsgebäude für die Stadt Lohmar errichtet. Das Bürgerforum enthält neben der Sport- und Veranstaltungshalle die erforderlichen Sanitär- und Umkleideräume sowie eine Stadtteilbücherei, ein Bürgerbüro und einen kleinen Kindergarten.
Energetisch befindet sich das Gebäude auf dem Stand der Bauzeit, das heißt auf dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung. Dies entspricht in keiner Weise heutigen Anforderungen an ein umweltgerechtes Gebäude mit geringer CO²-Bilanz.
Das Gebäude soll umfassend energetisch saniert und als Vorzeigemodell zum Klimaforum ausgebaut werden. Folgende Maßnahmen sind dabei geplant:
1. Sanierung der Dachkonstruktion mit verbesserter Wärmedämmung 2. Erneuerung der Lüftungsanlage mit geringerem Energieverbrauch 3. Erneuerung der Hallenbeheizung als Fußbodenheizung mit Holzpelletkessel 4. Erneuerung von Fenstern und Türen mit verbesserter Wärmedämmung 5. Sanierung der Innenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 6. Sanierung der Außenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 7. Einbau einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung 8. Erneuerung der Dacheindichtung auf den Flachdächern mit verbesserter Wärmedämmung und zusätzlichem Gründach 9. Einbau einer Fahrradabstellanlage 10. Einbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden im genannten Bescheid mit 2.499.860,65 EUR beziffert. Die Gesamtkosten werden bei ca. 3.500.000,00 EUR liegen.
Die Stadt Lohmar (nachfolgend Auftraggeberin oder AG) hat vorliegend die Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung für die energetische Sanierung des „Forum Wahlscheid“ europaweit ausgeschrieben.
Das Bürgerforum Wahlscheid wurde 1982 als Sport- und Veranstaltungsgebäude für die Stadt Lohmar errichtet. Das Bürgerforum enthält neben der Sport- und Veranstaltungshalle die erforderlichen Sanitär- und Umkleideräume sowie eine Stadtteilbücherei, ein Bürgerbüro und einen kleinen Kindergarten.
Energetisch befindet sich das Gebäude auf dem Stand der Bauzeit, das heißt auf dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung. Dies entspricht in keiner Weise heutigen Anforderungen an ein umweltgerechtes Gebäude mit geringer CO²-Bilanz.
Das Gebäude soll umfassend energetisch saniert und als Vorzeigemodell zum Klimaforum ausgebaut werden. Folgende Maßnahmen sind dabei geplant:
1. Sanierung der Dachkonstruktion mit verbesserter Wärmedämmung 2. Erneuerung der Lüftungsanlage mit geringerem Energieverbrauch 3. Erneuerung der Hallenbeheizung als Fußbodenheizung mit Holzpelletkessel 4. Erneuerung von Fenstern und Türen mit verbesserter Wärmedämmung 5. Sanierung der Innenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 6. Sanierung der Außenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 7. Einbau einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung 8. Erneuerung der Dacheindichtung auf den Flachdächern mit verbesserter Wärmedämmung und zusätzlichem Gründach 9. Einbau einer Fahrradabstellanlage 10. Einbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden im genannten Bescheid mit 2.499.860,65 EUR beziffert. Die Gesamtkosten werden bei ca. 3.500.000,00 EUR liegen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Stadt Lohmar Rathausstraße 4 53797 Lohmar Deutschland Tel.: 02246 15-0 E-Mail: Rathaus@Lohmar.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Frau Susanne Klingbeil Stadt Lohmar Rathausstraße 4 53797 Lohmar Deutschland Tel.: 02246 15-126 E-Mail:Datenschutz@Lohmar.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann dasAngebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen imVergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben,der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Stadt Lohmar Rathausstraße 4 53797 Lohmar Deutschland Tel.: 02246 15-0 E-Mail: Rathaus@Lohmar.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Frau Susanne Klingbeil Stadt Lohmar Rathausstraße 4 53797 Lohmar Deutschland Tel.: 02246 15-126 E-Mail:Datenschutz@Lohmar.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann dasAngebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen imVergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben,der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lohmar (nachfolgend Auftraggeberin oder AG) hat vorliegend die Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung für die energetische Sanierung des „Forum Wahlscheid“ europaweit ausgeschrieben.
Energetisch befindet sich das Gebäude auf dem Stand der Bauzeit, das heißt auf dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung. Dies entspricht in keiner Weise heutigen Anforderungen an ein umweltgerechtes Gebäude mit geringer CO²-Bilanz.
1. Sanierung der Dachkonstruktion mit verbesserter Wärmedämmung 2. Erneuerung der Lüftungsanlage mit geringerem Energieverbrauch 3. Erneuerung der Hallenbeheizung als Fußbodenheizung mit Holzpelletkessel 4. Erneuerung von Fenstern und Türen mit verbesserter Wärmedämmung 5. Sanierung der Innenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 6. Sanierung der Außenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 7. Einbau einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung 8. Erneuerung der Dacheindichtung auf den Flachdächern mit verbesserter Wärmedämmung und zusätzlichem Gründach 9. Einbau einer Fahrradabstellanlage 10. Einbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert.
1. Sanierung der Dachkonstruktion mit verbesserter Wärmedämmung 2. Erneuerung der Lüftungsanlage mit geringerem Energieverbrauch 3. Erneuerung der Hallenbeheizung als Fußbodenheizung mit Holzpelletkessel 4. Erneuerung von Fenstern und Türen mit verbesserter Wärmedämmung 5. Sanierung der Innenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 6. Sanierung der Außenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 7. Einbau einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung 8. Erneuerung der Dacheindichtung auf den Flachdächern mit verbesserter Wärmedämmung und zusätzlichem Gründach 9. Einbau einer Fahrradabstellanlage 10. Einbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden im genannten Bescheid mit 2.499.860,65 EUR beziffert. Die Gesamtkosten werden bei ca. 3.500.000,00 EUR liegen.
Der in der abgeschlossenen Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet alle für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in 2 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1-4 und Leistungsphasen 5-9).
Der in der abgeschlossenen Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet alle für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in 2 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1-4 und Leistungsphasen 5-9).
Die Honorarzone war im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.
Die Leistungserbringung wird sich voraussichtlich auf einen Leistungszeitraum von ca. 25 Monaten (Zuschlag im Januar 2021, Abschluss Leistungsphase 8 im November 2022) erstrecken, da zu diesem Zeitpunkt das Projekt aus förderrechtlichen Gründen abgeschlossen sein muss. Einzelheiten wurden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Die Leistungserbringung wird sich voraussichtlich auf einen Leistungszeitraum von ca. 25 Monaten (Zuschlag im Januar 2021, Abschluss Leistungsphase 8 im November 2022) erstrecken, da zu diesem Zeitpunkt das Projekt aus förderrechtlichen Gründen abgeschlossen sein muss. Einzelheiten wurden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-04 📅
Name: Kempen Krause Ingenieure GmbH,
Postanschrift: Ritterstraße 20,
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52072
Land: Deutschland 🇩🇪 Städteregion Aachen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Frau Susanne Klingbeil Stadt Lohmar Rathausstraße 4 53797 Lohmar Deutschland Tel.: 02246 15-126 E-Mail:Datenschutz@Lohmar.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann dasAngebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann dasAngebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen imVergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen imVergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben,der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben,der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten. Gem. § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggebergegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestelltworden ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten. Gem. § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggebergegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestelltworden ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 240-632450 (2021-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Rathaustraße 4
Kontakt
Internetadresse: https://www.lohmar.de🌏
1. Sanierung der Dachkonstruktion mit verbesserter Wärmedämmung 2. Erneuerung der Lüftungsanlage mit geringerem Energieverbrauch 3. Erneuerung der Hallenbeheizung als Fußbodenheizung mit Holzpelletkessel 4. Erneuerung von Fenstern und Türen mit verbesserter Wärmedämmung 5. Sanierung der Innenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 6. Sanierung der Außenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 7. Einbau einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung 8. Erneuerung der Dacheindichtung auf den Flachdächern mit verbesserter Wärmedämmung und zusätzlichem Gründach 9. Einbau einer Fahrradabstellanlage 10. Einbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert.
1. Sanierung der Dachkonstruktion mit verbesserter Wärmedämmung 2. Erneuerung der Lüftungsanlage mit geringerem Energieverbrauch 3. Erneuerung der Hallenbeheizung als Fußbodenheizung mit Holzpelletkessel 4. Erneuerung von Fenstern und Türen mit verbesserter Wärmedämmung 5. Sanierung der Innenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 6. Sanierung der Außenbeleuchtung mit geringerem Energieverbrauch 7. Einbau einer Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung 8. Erneuerung der Dacheindichtung auf den Flachdächern mit verbesserter Wärmedämmung und zusätzlichem Gründach 9. Einbau einer Fahrradabstellanlage 10. Einbau von Ladestationen für Pedelecs und E-Bikes Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 28.11.2019 im Rahmen der Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 unter dem Titel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gefördert.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-0500121