Vorwort Die Stadt Lünen beabsichtigt die energetische Sanierung des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, einem 2-3 geschossigen Schulkomplex aus insgesamt 4 Baukörpern. Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen in mehreren Bauabschnitten jeweils nach Leerzug der Baukörper. Metallbauarbeiten Die Ausschreibung der Metallbauarbeiten umfasst die Lieferung und Montage von ca. 1 400 m Alu-Fensterelemente mit Fensterbänken und Raffstoreanlagen als durchlaufende Fensterbänder in RAL-Farbe, in Dämmebene montiert. Darüber hinaus sind ca. 135 m Alu-Außen- und Innentürelemente, teilweise mit Türschließern oder elektrischen Antrieben ausgestattet sowie ca. 380 m Pfostenriegelkonstruktionen zu liefern und zu montieren. Die Verglasung der ausgeschriebenen Elemente ist entsprechend Wärmeschutznachweis als 2-fach-Verglasung, teilweise als Sicherheitsglas, erforderlich. Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen ebenfalls den Ausbau und die Entsorgung bzw. Verwertung von ca. 1 900 m bestehender Alu-Fenster- und Türelemente inklusive Verglasung, Fensterbänken und Sonnenschutz. Dachdeckungsarbeiten Die Ausschreibung der Dachdecker- und Klempnerarbeiten umfasst den Abbruch und die Entsorgung des vorhandenen, bituminös abgedichteten Dachaufbaus mit einer Fläche von ca. 3 200 m inklusive Blitzschutz, Lichtkuppeln, Lüftern, Einläufen und Dachrandprofilen. Anschließend sind die Stahlbetonflachdächer entsprechend Wärmeschutznachweis neu zu dämmen und mittels einer mehrlagigen Polymerbitumenschweißbahn abzudichten. Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen alle erforderlichen Einbauteile, Dachrandprofile, Fallrohre, Rinnen sowie ein Absturzsicherungssystem. Abbrucharbeiten Die Ausschreibung der Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffentsorgungsarbeiten umfasst die Demontage und Entsorgung von schadstoffbelasteten Fassadenelementen aus asbesthaltigen Faserzementplatten einschließlich Unterkonstruktion und KMF-haltiger Wärmedämmung mit einer Fläche von ca. 1 050,00 m. Des Weiteren findet im ebenerdigen Bereich der Gebäudezu- und Verbindungsgänge der Abbruch von 6 Vordächern einschließlich Stahlstützen und Trapezblecheindeckungen statt, welche eine Grundfläche von ca. 160 m aufweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Metallbauarbeiten
Referenznummer: 160-2020
Kurze Beschreibung:
Vorwort
Die Stadt Lünen beabsichtigt die energetische Sanierung des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, einem 2-3 geschossigen Schulkomplex aus insgesamt 4 Baukörpern. Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen in mehreren Bauabschnitten jeweils nach Leerzug der Baukörper.
Metallbauarbeiten
Die Ausschreibung der Metallbauarbeiten umfasst die Lieferung und Montage von ca. 1 400 m
Dachdeckungsarbeiten
Die Ausschreibung der Dachdecker- und Klempnerarbeiten umfasst den Abbruch und die Entsorgung des vorhandenen, bituminös abgedichteten Dachaufbaus mit einer Fläche von ca. 3 200 m
Abbrucharbeiten
Die Ausschreibung der Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffentsorgungsarbeiten umfasst die Demontage und Entsorgung von schadstoffbelasteten Fassadenelementen aus asbesthaltigen Faserzementplatten einschließlich Unterkonstruktion und KMF-haltiger Wärmedämmung mit einer Fläche von ca. 1 050,00 m
Die Stadt Lünen beabsichtigt die energetische Sanierung des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, einem 2-3 geschossigen Schulkomplex aus insgesamt 4 Baukörpern. Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen in mehreren Bauabschnitten jeweils nach Leerzug der Baukörper.
Metallbauarbeiten
Die Ausschreibung der Metallbauarbeiten umfasst die Lieferung und Montage von ca. 1 400 m
Dachdeckungsarbeiten
Die Ausschreibung der Dachdecker- und Klempnerarbeiten umfasst den Abbruch und die Entsorgung des vorhandenen, bituminös abgedichteten Dachaufbaus mit einer Fläche von ca. 3 200 m
Abbrucharbeiten
Die Ausschreibung der Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffentsorgungsarbeiten umfasst die Demontage und Entsorgung von schadstoffbelasteten Fassadenelementen aus asbesthaltigen Faserzementplatten einschließlich Unterkonstruktion und KMF-haltiger Wärmedämmung mit einer Fläche von ca. 1 050,00 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Metallbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sonnenschutzarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Unna
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-09 📅
Datum des Beginns: 2020-11-23 📅
Datum des Endes: 2021-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 175-421698
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen (§ 14 EU-VOB/A).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vorwort
Die Stadt Lünen beabsichtigt die energetische Sanierung des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, einem 2-3 geschossigen Schulkomplex aus insgesamt 4 Baukörpern. Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen in mehreren Bauabschnitten jeweils nach Leerzug der Baukörper.
Die Stadt Lünen beabsichtigt die energetische Sanierung des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, einem 2-3 geschossigen Schulkomplex aus insgesamt 4 Baukörpern. Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen in mehreren Bauabschnitten jeweils nach Leerzug der Baukörper.
Metallbauarbeiten
Die Ausschreibung der Metallbauarbeiten umfasst die Lieferung und Montage von ca. 1 400 m
Dachdeckungsarbeiten
Die Ausschreibung der Dachdecker- und Klempnerarbeiten umfasst den Abbruch und die Entsorgung des vorhandenen, bituminös abgedichteten Dachaufbaus mit einer Fläche von ca. 3 200 m
Abbrucharbeiten
Die Ausschreibung der Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffentsorgungsarbeiten umfasst die Demontage und Entsorgung von schadstoffbelasteten Fassadenelementen aus asbesthaltigen Faserzementplatten einschließlich Unterkonstruktion und KMF-haltiger Wärmedämmung mit einer Fläche von ca. 1 050,00 m
Die Ausschreibung der Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffentsorgungsarbeiten umfasst die Demontage und Entsorgung von schadstoffbelasteten Fassadenelementen aus asbesthaltigen Faserzementplatten einschließlich Unterkonstruktion und KMF-haltiger Wärmedämmung mit einer Fläche von ca. 1 050,00 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 44532 Lünen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen im Übrigen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen im Übrigen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sh. Vergabeunterlagen:
— Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestentlohnung, Formular 513).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen (§ 14 EU-VOB/A).
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 6.10.2020, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 12a Abs. 3 EU-VOB/A genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVYW1A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 175-421698 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 928 376 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-20 📅
Name: Metallbau Lamprecht
Postort: Datteln
Land: Deutschland 🇩🇪 Unna
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 928 376 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.