Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von ca. 20 GWh Nutzwärme über 15 Jahre zwischen 2021 und 2035 zum Zwecke der Schwimmbadwassererwärmung, Heizung und Warmwasserbereitung für das Freibad „Wöhrdbad Regensburg“ mit ausreichender Menge und Leistung, sowie mit einer definierten ökologischen Qualität sowie Mindestdeckungsraten aus KWK und erneuerbaren Energien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Energieliefercontracting
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von ca. 20 GWh Nutzwärme über 15 Jahre zwischen 2021 und 2035 zum Zwecke der Schwimmbadwassererwärmung,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von ca. 20 GWh Nutzwärme über 15 Jahre zwischen 2021 und 2035 zum Zwecke der Schwimmbadwassererwärmung, Heizung und Warmwasserbereitung für das Freibad „Wöhrdbad Regensburg“ mit ausreichender Menge und Leistung, sowie mit einer definierten ökologischen Qualität sowie Mindestdeckungsraten aus KWK und erneuerbaren Energien.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1488232.34 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieblstrasse 26
93059 Regensburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von ca. 20 GWh Nutzwärme über 15 Jahre zwischen 2021 und 2035 zum Zwecke der Schwimmbadwassererwärmung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von ca. 20 GWh Nutzwärme über 15 Jahre zwischen 2021 und 2035 zum Zwecke der Schwimmbadwassererwärmung, Heizung und Warmwasserbereitung für das Freibad „Wöhrdbad Regensburg“ mit ausreichender Menge und Leistung, sowie mit einer definierten ökologischen Qualität sowie Mindestdeckungsraten aus KWK und erneuerbaren Energien.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1488232.34 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-21
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606
Postanschrift: Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen §134 und 160 Abs. 3 GWB unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 143-351267 (2020-07-23)