Entitätenspezifische NGS Multigen-Panel an paraffineingebetteten menschlichen Tumoren L20_019

Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts

Das Institut für Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt im Rahmen eines Forschungsprojektes sogenannte „Next Generation Sequenzierungen“ auf Basis der vorhandenen Illumina NextSeq Plattform mittels sog. targeted gene panels an 3 000 paraffineingebetteten menschlichen Tumoren durchführen. Die durch den Bieter anzubietende Lösung soll möglichst umfassende Informationen zu den interessierenden Tumorentitäten im Rahmen des vorhandenen Budgets liefern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-12 Auftragsbekanntmachung
2020-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Referenznummer: L20_019
Kurze Beschreibung:
Das Institut für Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt im Rahmen eines Forschungsprojektes sogenannte „Next Generation Sequenzierungen“ auf Basis der vorhandenen Illumina NextSeq Plattform mittels sog. targeted gene panels an 3 000 paraffineingebetteten menschlichen Tumoren durchführen. Die durch den Bieter anzubietende Lösung soll möglichst umfassende Informationen zu den interessierenden Tumorentitäten im Rahmen des vorhandenen Budgets liefern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 40
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-goettingen.de 🌏
E-Mail: artur.butsch@med.uni-goettingen.de 📧
Telefon: +49 551-3965184 📞
Fax: +49 551-3913065184 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 094-224629
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 18 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß § 44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung mit deutschsprachiger Übersetzung;
— Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung, die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV wird akzeptiert.
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Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1)-III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem der Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1)-III.1.3).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung sind mit Angebotsabgabe die nachfolgenden Unterlagen gemäß §§ 44-46-VgV einzureichen. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs. 2 VgV).:
— Erklärung gemäß § 48 VGV zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
— Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (§ 45 VgV);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
— Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV akzeptiert. Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind. Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
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— Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Außerdem hat der Bieter/Bewerber die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Weitehin sind beizufügen: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, ggf. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, ggf. Verzeichnis der Leistungskapazitäten anderer Unternehmen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis von geeigneten Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren (möglichst unter Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit, der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer), bei der vergleichbare Leistungen (möglichst im vollen Umfang) erbracht wurden.
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Eigenerklärung: Allgemeine Informationen über das Unternehmen (z. B. Firmenbroschüre, Zertifikate, Maßnahmen zur Qualitätssicherung)
Die Vergabestelle behält sich vor, in Zweifelsfragen weitere Eignungsnachweise nachzufordern.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), G3-55, Bau- und technisches Ausschreibungswesen
Internetadresse: www.med.uni-goettingen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.rib.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
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Quelle: OJS 2020/S 094-224629 (2020-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-393991
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 094-224629
ABl. S-Ausgabe: 162

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Institut für Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt im Rahmen eines Forschungsprojektes sogenannte „Next Generation Sequenzierungen“ auf Basis der vorhandenen Illumina NextSeq Plattform mittels sog. targeted gene panels an 3.000 paraffineingebetteten menschlichen Tumoren durchführen. Die durch den Bieter anzubietende Lösung soll möglichst umfassende Informationen zu den interessierenden Tumorentitäten im Rahmen des vorhandenen Budgets liefern.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang und Eignung der angebotenen Gen-Panels
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service und Support
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-28 📅
Name: NEO New Oncology GmbH
Postort: Köln
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
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Quelle: OJS 2020/S 162-393991 (2020-08-17)