Entleerung und Abfuhr von Gruben und Kleinkläranlagen in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell im Zeitraum 2020/2021.
Umfang der Leistung in 2 Jahren: 4 500 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entleerung und Afuhr von Gruben und Kleinkläranlagen in der VG Saarburg-kell
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Klärgruben📦
Kurze Beschreibung:
“Entleerung und Abfuhr von Gruben und Kleinkläranlagen in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell im Zeitraum 2020/2021.
Umfang der Leistung in 2 Jahren: 4 500 m.”
1️⃣
Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Beschreibung der Beschaffung:
“Entleerung und Abfuhr von Gruben und Kleinkläranlagen in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell im Zeitraum 2020/2021.
Umfang der Leistung in 2 Jahren: 4 500 m.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-30 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nachweis Entsorgungsfachbetriebe gemäß § 56 KrwG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-25
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-25
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 54427 Kell am See, Rathausstraße 2, Raum 24
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VGV unter dem EU Schwellenwert gem. § 106 GWB. Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin...”
Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VGV unter dem EU Schwellenwert gem. § 106 GWB. Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU Nachbarstaaten ist jedoch eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen.