Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entleerung von Kleinkläranlagen und Abfuhr von Fäkalschlämmen
Produkte/Dienstleistungen: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken📦
Kurze Beschreibung:
“Entleerung von Kleinkläranlagen und Abfuhr von Fäkalschlämmen im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken📦
Ort der Leistung: Sonneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Sonneberg
Beschreibung der Beschaffung:
“— ca. 48 000 m zu entsorgender Fäkalschlamm;
— ca. 14 000 an- und abzufahrende Kleinkläranlagen.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Ausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optional 1 Jahr Verlängerung bis 31.12.2024
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=187285
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=187285
— Umsatz des Unternehmens in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=187285
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren;
— Angabe der zur Leistung verfügbaren technischen Ausrüstung und des Personals (geschultes Fachpersonal deutschsprechend);
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 10, 11, 12 und 15, 17, 18 ThürVgG.
“Aktueller Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für...”
Aktueller Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=187285
— Größe des vorhandenen Fuhrparks...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=187285
— Größe des vorhandenen Fuhrparks entsprechend den Anforderungen Tourenplan;
— Fahrzeuge müssen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen:
—— 1 Entsorgungsfahrzeug mit 8-10 m,
—— 3 Entsorgungsfahrzeuge mit 12 m, davon
—— 1 Entsorgungsfahrzeug als Zugfahrzeug für Anhänger;
1 Entsorgungsfahrzeug Multicar oder ähnliches Fahrzeug mit Allrad-Antrieb;
— für schwer zugängliche Verbrauchsstellen sind entsprechend kleine Fahrzeuge mit mobiler Tauchpumpe erforderlich;²
— mitzuführende Mindestschlauchlänge von 50 m;
— geschultes Fachpersonal deutsch sprechend.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Entsorgungsfachbetrieb
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=187285”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-16
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Elektronische Submission, Bieter sind nach § 55 (2) VgV nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.vergabe-suche.de. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über...”
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.vergabe-suche.de. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Bieter auf dem Vergabeportal anmelden. Bieteranfragen sind ebenfalls über das Vergabeportal zu stellen.
Spätestens 21 Tage nach Vertragsabschluss ist durch den Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme entsprechend Formblatt EFB 421 zu übergeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 045-106743 (2020-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: WAZ v.d.d. Wasserwerke Sonneberg
Fax: +49 3675890077 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Entleerung von Kleinkläranlagen und Abfuhr von Fäkalschlämmen im Verbandsgebiet des WAZ Sonneberg.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 191 472 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 045-106743
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 15-00029/2020
Titel: Entleerung von Kleinkläranlagen und Abfuhr von Fäkalschlämmen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis GmbH Co. KG
Postanschrift: Hammerecke 4
Postort: 99310 Arnstadt
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ilm-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 200 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 191 472 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 104-251723 (2020-05-27)