Entleerung von Kleinkläranlagen und Abfuhr von Fäkalschlämmen

WAZ v. d. d. Wasserwerke Sonneberg

Entleerung von Kleinkläranlagen und Abfuhr von Fäkalschlämmen im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-03 Auftragsbekanntmachung
2020-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
Kurze Beschreibung:
Entleerung von Kleinkläranlagen und Abfuhr von Fäkalschlämmen im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammtransport 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sonneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: WAZ v. d. d. Wasserwerke Sonneberg
Postanschrift: PIKO-Platz 1
Postleitzahl: 96515
Postort: Sonneberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wasserwerke-sonneberg.de 🌏
E-Mail: vergabe@wasserwerke-sonneberg.de 📧
Telefon: +49 367589000 📞
Fax: +49 3675890099 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=187285 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe-suche.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-04 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 045-106743
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Elektronische Submission, Bieter sind nach § 55 (2) VgV nicht zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 200 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
— ca. 48 000 m
— ca. 14 000 an- und abzufahrende Kleinkläranlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Optional 1 Jahr Verlängerung bis 31.12.2024
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Sonneberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=187285
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=187285
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren;
— Angabe der zur Leistung verfügbaren technischen Ausrüstung und des Personals (geschultes Fachpersonal deutschsprechend);
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 10, 11, 12 und 15, 17, 18 ThürVgG.
Mindeststandards:
Aktueller Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=187285
— Größe des vorhandenen Fuhrparks entsprechend den Anforderungen Tourenplan;
— Fahrzeuge müssen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen:
—— 1 Entsorgungsfahrzeug mit 8-10 m
—— 3 Entsorgungsfahrzeuge mit 12 m
—— 1 Entsorgungsfahrzeug als Zugfahrzeug für Anhänger;
1 Entsorgungsfahrzeug Multicar oder ähnliches Fahrzeug mit Allrad-Antrieb;
— für schwer zugängliche Verbrauchsstellen sind entsprechend kleine Fahrzeuge mit mobiler Tauchpumpe erforderlich;²
— mitzuführende Mindestschlauchlänge von 50 m;
— geschultes Fachpersonal deutsch sprechend.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Entsorgungsfachbetrieb
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=187285

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Elektronische Submission, Bieter sind nach § 55 (2) VgV nicht zugelassen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Ausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 60

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: vergabe@wasserwerke-sonneberg.de
Internetadresse: www.wasserwerke-sonneberg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=187285 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe-suche.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.vergabe-suche.de. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Bieter auf dem Vergabeportal anmelden. Bieteranfragen sind ebenfalls über das Vergabeportal zu stellen.
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Spätestens 21 Tage nach Vertragsabschluss ist durch den Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme entsprechend Formblatt EFB 421 zu übergeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 045-106743 (2020-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entleerung von Kleinkläranlagen und Abfuhr von Fäkalschlämmen im Verbandsgebiet des WAZ Sonneberg.
Gesamtwert des Auftrags: 1 191 472 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: WAZ v.d.d. Wasserwerke Sonneberg
Kontakt
Fax: +49 3675890077 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 104-251723
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 045-106743
ABl. S-Ausgabe: 104

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-26 📅
Name: Remondis GmbH Co. KG
Postanschrift: Hammerecke 4
Postort: 99310 Arnstadt
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland 🇩🇪
Ilm-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 191 472 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 104-251723 (2020-05-27)