1. Eine Ortsbesichtigung beispielsweise zur Einschätzung der Schlammbeschaffenheit oder der örtlichen Situation wird empfohlen.
2. Im Leistungsverzeichnis ist der angebotene Verwertungsweg durch den Bieter zu beschreiben.
3. Hinweise für präqualifizierte Unternehmen: Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer im Angebotsschreiben (Formular 324 EU) angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
4. Hinweise für nicht präqualifizierte Unternehmen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE - siehe § 50 VgV) abgeben (siehe auch unter: https://https://uea.publicprocurement.be/filter?lang=de).
Als Eignungsnachweis kann auch die Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (Formular 124 EU) ausgefüllt und eingereicht werden.
Bei Abgabe EEE: der erfolgreiche Bieter muss vor Zuschlagserteilung die vom Auftraggeber geforderten Bescheinigungen und Nachweise vorlegen. Er hat die EEE durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Abgabe des Formulars 124 EU: Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (Formular 124 EU) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5. bei Bietergemeinschaften ist die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) vorzulegen.
Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter. Auf gesondertes Verlangen sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
6. bei Unterauftragsvergabe/Eignungsleihe ist die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) vorzulegen.
7. bei Eignungsleihe ist zusätzlich vom Eignungsleiher die unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formular 533 EU) vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen sind bei Eignungsleihe die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ferner sind der Namen, der gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieses/r Unternehmen anzugeben.
8. bei Unterauftragsvergabe sind auf gesondertes Verlangen zusätzlich vom Unterauftragnehmer:
— die unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, Formular 533 EU,
— die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 521 EU) sowie
— die Nachweise über die zur Verfügung stehenden erforderlichen Kapazitäten des/der Unterauftragnehmer/s vorzulegen.
Ferner sind der Namen, der gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieses/r Unternehmen anzugeben.
9. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
10. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYD99XD9