Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über die dem Unternehmen zur Durchführung der Aufgaben zur Verfügung stehende Technik und zum Personal mit branchentypischer Qualifikation,
— Betriebsgenehmigung/-zulassung der Entwässerungsanlage,
— Nachweis der gültigen KFZ-Haftpflichtversicherungen für das/die vorgesehene/n Einsatzfahrzeug/e,
— Erlaubnis oder Berechtigung nach Güterkraftverkehrsgesetz GüKG § 3 v. 22.6.1998 (zuletzt geändert 31.8.2015),
— Betriebsgenehmigung der Entsorgungsanlage,
— Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb für die angefragten Leistungen,
— Nachweise für die stoffliche Verwertung des Klärschlammes einschließlich Verbrennung oder sonstige zulässige Entsorgungswege:
Verwertungsstandort, Betreiber, Anlagenkapazität und Laufzeit, Beschreibung des technischen Verfahrens, Betriebserlaubnis der Verwertungs-/Entsorgungsanlage.
(Mindestgültigkeit über ausgeschriebenen Leistungszeitraum);
Nachweise bei landwirtschaftlicher Verwertung des Klärschlammes:
Beispiel Düngeplanung, Beschreibung der Ausbringung, Beispiel für Lieferscheine/Register.
(Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die vorgenannten Bescheinigungen, Nachweise und Erklärungen am Tag des Eröffnungstermines nicht älter als 3 Monate ab Ausstellungsdatum sein.).
— Bekanntgabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre mit Angabe der Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer.