Der Zweckverband Restmüllheizkraftwerk RBB Böblingen (kurz RBB) als ausschreibende Stelle verfügt über eine thermische Abfallbehandlungsanlage zur Behandlung der im Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle. Die Anlage ist seit dem Jahre 1999 in Betrieb. Die Betriebsführung und der Unterhalt der Anlage obliegt ebenfalls dem RBB. Die gesamte Anlage trägt die Bezeichnung „Restmüllheizkraftwerk Böblingen", abgekürzt RMHKW Böblingen. Das RMHKW Böblingen besteht aus 2 separaten Verbrennungseinheiten mit einer Nennkapazität von je 9,43 t Müll/h, bezogen auf einen Heizwert von 11 077 kJ/kg. Der mit dieser Ausschreibung angefragte Leistungsumfang bezieht sich auf die Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung von Reststoffen aus der Verbrennung der Abfälle sowie aus der Abgasreinigung. Die Leistungen sind in 2 Lose unterteilt. Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aschenbeseitigung
Referenznummer: RBB-EU-2020-01
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Restmüllheizkraftwerk RBB Böblingen (kurz RBB) als ausschreibende Stelle verfügt über eine thermische Abfallbehandlungsanlage zur Behandlung der im Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle. Die Anlage ist seit dem Jahre 1999 in Betrieb. Die Betriebsführung und der Unterhalt der Anlage obliegt ebenfalls dem RBB. Die gesamte Anlage trägt die Bezeichnung „Restmüllheizkraftwerk Böblingen", abgekürzt RMHKW Böblingen. Das RMHKW Böblingen besteht aus 2 separaten Verbrennungseinheiten mit einer Nennkapazität von je 9,43 t Müll/h, bezogen auf einen Heizwert von 11 077 kJ/kg. Der mit dieser Ausschreibung angefragte Leistungsumfang bezieht sich auf die Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung von Reststoffen aus der Verbrennung der Abfälle sowie aus der Abgasreinigung. Die Leistungen sind in 2 Lose unterteilt. Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen.
Der Zweckverband Restmüllheizkraftwerk RBB Böblingen (kurz RBB) als ausschreibende Stelle verfügt über eine thermische Abfallbehandlungsanlage zur Behandlung der im Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle. Die Anlage ist seit dem Jahre 1999 in Betrieb. Die Betriebsführung und der Unterhalt der Anlage obliegt ebenfalls dem RBB. Die gesamte Anlage trägt die Bezeichnung „Restmüllheizkraftwerk Böblingen", abgekürzt RMHKW Böblingen. Das RMHKW Böblingen besteht aus 2 separaten Verbrennungseinheiten mit einer Nennkapazität von je 9,43 t Müll/h, bezogen auf einen Heizwert von 11 077 kJ/kg. Der mit dieser Ausschreibung angefragte Leistungsumfang bezieht sich auf die Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung von Reststoffen aus der Verbrennung der Abfälle sowie aus der Abgasreinigung. Die Leistungen sind in 2 Lose unterteilt. Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Entsorgung des Flugstaubs
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung des Flugstaubes Derzeit fallen ca. 4 400 t/a an Flugstaub (Kesselasche und an Gewebefilterstaub) an. Dieser Wert wird für das Hauptangebot als Nominalwert z. B. für die Angebotsauswertung und die Berechnung einer etwaigen Vertragsstrafe angesetzt. Je nach Auslastung, Betriebsstillständen und Müllzusammensetzung ist mit Abweichungen nach oben und nach unten zu rechnen. Neben bestimmten Zeiträumen ohne Betrieb und damit ohne Reststoffanfall unterliegt der Anfall an Reststoffen auch jahreszeitlichen, wöchentlichen oder sogar tageszeitlichen Schwankungen je nach Zusammensetzung der behandelten Abfälle. An durchschnittlichen Tagen ist mit einem Anfall von etwa 12,5 t zu rechnen. Der AN hat mit dem nachfolgend dargestellten Mengenband zu kalkulieren.
Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung des Flugstaubes Derzeit fallen ca. 4 400 t/a an Flugstaub (Kesselasche und an Gewebefilterstaub) an. Dieser Wert wird für das Hauptangebot als Nominalwert z. B. für die Angebotsauswertung und die Berechnung einer etwaigen Vertragsstrafe angesetzt. Je nach Auslastung, Betriebsstillständen und Müllzusammensetzung ist mit Abweichungen nach oben und nach unten zu rechnen. Neben bestimmten Zeiträumen ohne Betrieb und damit ohne Reststoffanfall unterliegt der Anfall an Reststoffen auch jahreszeitlichen, wöchentlichen oder sogar tageszeitlichen Schwankungen je nach Zusammensetzung der behandelten Abfälle. An durchschnittlichen Tagen ist mit einem Anfall von etwa 12,5 t zu rechnen. Der AN hat mit dem nachfolgend dargestellten Mengenband zu kalkulieren.
— Mengenband: t/a ca. 3 800 – 4 800;
— Nominalwert: t/a 4 400.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Entsorgung der Natriumsalze
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung der Natriumsalze die derzeit anfallenden Mengen an Natriumsalze betragen etwa 1 500 t. Der angegebene Wert wird als Nominalwert z. B. für die Angebotsauswertung und die Berechnung einer etwaigen Vertragsstrafe angesetzt. Je nach Auslastung, Betriebsstillständen und Müllzusammensetzung ist mit Abweichungen nach oben und nach unten zu rechnen. Neben bestimmten Zeiträumen ohne Betrieb und damit ohne Reststoffanfall unterliegt der Anfall an Reststoffen auch jahreszeitlichen, wöchentlichen oder sogar tageszeitlichen Schwankungen je nach Zusammensetzung der behandelten Abfälle. An durchschnittlichen Tagen ist mit einem Anfall von etwa 10 t zu rechnen. Der AN hat mit dem nachfolgend dargestellten Mengenband zu kalkulieren.
Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung der Natriumsalze die derzeit anfallenden Mengen an Natriumsalze betragen etwa 1 500 t. Der angegebene Wert wird als Nominalwert z. B. für die Angebotsauswertung und die Berechnung einer etwaigen Vertragsstrafe angesetzt. Je nach Auslastung, Betriebsstillständen und Müllzusammensetzung ist mit Abweichungen nach oben und nach unten zu rechnen. Neben bestimmten Zeiträumen ohne Betrieb und damit ohne Reststoffanfall unterliegt der Anfall an Reststoffen auch jahreszeitlichen, wöchentlichen oder sogar tageszeitlichen Schwankungen je nach Zusammensetzung der behandelten Abfälle. An durchschnittlichen Tagen ist mit einem Anfall von etwa 10 t zu rechnen. Der AN hat mit dem nachfolgend dargestellten Mengenband zu kalkulieren.
— Mengenband: t/a ca. 1 000 – 2 000;
— Nominalwert: t/a 1 500.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Anlage Angebotsvordruck hier beispielhaft und nicht abschließend:
— aktueller Auszug aus dem Handels- und Berufsregister;
— Eigenerklärungen zur Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft, zur Bestehen einer Berufs- und Umwelthaftpflichtversicherung — zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre;
— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Anlage Angebotsvordruck hier beispielhaft und nicht abschließend:
— Referenzen als Eigenerklärungen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der einzelnen Lose.
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, die zur Auftragserledigung eingesetzt werden soll.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— Nachweis der staatlichen/genehmigungsrechtlichen Anerkennung als Entsorgungsanlage.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entsorgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 115-279343 (2020-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Restmüllheizkraftwerk RBB Böblingen (kurz RBB) als ausschreibende Stelle verfügt über eine thermische Abfallbehandlungsanlage zur Behandlung der im Entsor-gungsgebiet anfallenden Abfälle. Die Anlage ist seit dem Jahre 1999 in Betrieb. Die Betriebs-führung und der Unterhalt der Anlage obliegt ebenfalls dem RBB. Die gesamte Anlage trägt die Bezeichnung „Restmüllheizkraftwerk Böblingen“, abgekürzt RMHKW Böblingen. Das RMHKW Böblingen besteht aus 2 separaten Verbrennungseinheiten mit einer Nenn-kapazität von je 9,43 t Müll/h, bezogen auf einen Heizwert von 11 077 kJ/kg. Der mit dieser Ausschreibung angefragte Leistungsumfang bezieht sich auf die Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung von Reststoffen aus der Verbrennung der Abfälle sowie aus der Abgasreinigung. Die Leistungen sind in 2 Lose unterteilt. Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen.
Der Zweckverband Restmüllheizkraftwerk RBB Böblingen (kurz RBB) als ausschreibende Stelle verfügt über eine thermische Abfallbehandlungsanlage zur Behandlung der im Entsor-gungsgebiet anfallenden Abfälle. Die Anlage ist seit dem Jahre 1999 in Betrieb. Die Betriebs-führung und der Unterhalt der Anlage obliegt ebenfalls dem RBB. Die gesamte Anlage trägt die Bezeichnung „Restmüllheizkraftwerk Böblingen“, abgekürzt RMHKW Böblingen. Das RMHKW Böblingen besteht aus 2 separaten Verbrennungseinheiten mit einer Nenn-kapazität von je 9,43 t Müll/h, bezogen auf einen Heizwert von 11 077 kJ/kg. Der mit dieser Ausschreibung angefragte Leistungsumfang bezieht sich auf die Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung von Reststoffen aus der Verbrennung der Abfälle sowie aus der Abgasreinigung. Die Leistungen sind in 2 Lose unterteilt. Bieter können Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen.
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung der Natriumsalze Die derzeit anfallenden Mengen an Natriumsalze betragen etwa 1 500 t. Der angegebene Wert wird als Nominalwert z. B. für die Angebotsauswertung und die Berechnung einer etwaigen Vertragsstrafe angesetzt. Je nach Auslastung, Betriebsstillständen und Müllzusammensetzung ist mit Abweichungen nach oben und nach unten zu rechnen. Neben bestimmten Zeiträumen ohne Betrieb und damit ohne Reststoffanfall unterliegt der Anfall an Reststoffen auch jahreszeitlichen, wöchentlichen oder sogar tageszeitlichen Schwankungen je nach Zusammensetzung der behandelten Abfälle. An durchschnittlichen Tagen ist mit einem Anfall von etwa 10 t zu rechnen. Der AN hat mit dem nachfolgend dargestellten Mengenband zu kalkulieren.
Verladung, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung der Natriumsalze Die derzeit anfallenden Mengen an Natriumsalze betragen etwa 1 500 t. Der angegebene Wert wird als Nominalwert z. B. für die Angebotsauswertung und die Berechnung einer etwaigen Vertragsstrafe angesetzt. Je nach Auslastung, Betriebsstillständen und Müllzusammensetzung ist mit Abweichungen nach oben und nach unten zu rechnen. Neben bestimmten Zeiträumen ohne Betrieb und damit ohne Reststoffanfall unterliegt der Anfall an Reststoffen auch jahreszeitlichen, wöchentlichen oder sogar tageszeitlichen Schwankungen je nach Zusammensetzung der behandelten Abfälle. An durchschnittlichen Tagen ist mit einem Anfall von etwa 10 t zu rechnen. Der AN hat mit dem nachfolgend dargestellten Mengenband zu kalkulieren.
— Mengenband: t/a ca. 1 000-2 000,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Name: UEV Umwelt, Entsorgung und Verwertung GmbH
Postort: Bad Friedrichshall
Postleitzahl: 74177
Land: Deutschland 🇩🇪 Heilbronn, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.