— Das Stellen eines Abroll- oder Absetzcontainer mit einem Füllvolumen von ca. 10 m;
— Die tägliche An- und Abfuhr der Container (Mo. - Fr.);
— Die fachgerechte Entsorgung des Klärschlamms.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung Klärschlamm 2021 und 2022
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“— Das Stellen eines Abroll- oder Absetzcontainer mit einem Füllvolumen von ca. 10 m;
— Die tägliche An- und Abfuhr der Container (Mo. - Fr.);
— Die...”
Kurze Beschreibung
— Das Stellen eines Abroll- oder Absetzcontainer mit einem Füllvolumen von ca. 10 m;
— Die tägliche An- und Abfuhr der Container (Mo. - Fr.);
— Die fachgerechte Entsorgung des Klärschlamms.
1️⃣
Ort der Leistung: Erlangen-Höchstadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herzogenaurach
Beschreibung der Beschaffung:
“— Das Stellen eines Abroll- oder Absetzcontainer mit einem Füllvolumen von ca. 10 m;
— Die tägliche An- und Abfuhr der Container (Mo. - Fr.);
— Die...”
Beschreibung der Beschaffung
— Das Stellen eines Abroll- oder Absetzcontainer mit einem Füllvolumen von ca. 10 m;
— Die tägliche An- und Abfuhr der Container (Mo. - Fr.);
— Die fachgerechte Entsorgung des Klärschlamms.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-10
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-10
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Herzogenaurach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen. § 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen. § 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— das Stellen eines Abroll- oder Absetzcontainer mit einem Füllvolumen von ca. 10 m;
— die tägliche An- und Abfuhr der Container (Mo.-Fr.);
— die...”
Kurze Beschreibung
— das Stellen eines Abroll- oder Absetzcontainer mit einem Füllvolumen von ca. 10 m;
— die tägliche An- und Abfuhr der Container (Mo.-Fr.);
— die fachgerechte Entsorgung des Klärschlamms.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 464 400 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— das Stellen eines Abroll- oder Absetzcontainer mit einem Füllvolumen von ca. 10 m;
— die tägliche An- und Abfuhr der Container (Mo.-Fr.);
— die...”
Beschreibung der Beschaffung
— das Stellen eines Abroll- oder Absetzcontainer mit einem Füllvolumen von ca. 10 m;
— die tägliche An- und Abfuhr der Container (Mo.-Fr.);
— die fachgerechte Entsorgung des Klärschlamms.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 157-382712
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Entsorgung Klärschlamm 2021 und 2022
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: REKO GmbH
Postanschrift: In der Bannhalde 31
Postort: Sachsenheim
Postleitzahl: 74343
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ludwigsburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 464 400 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen. § 160 GWB: Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen. § 160 GWB: Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2020/S 203-494143 (2020-10-14)