Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung Klärschlamm
2020-011
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Klärschlammentsorgung für das Klärwerk des Abwasserwerkes Greifswald, eines Eigenbetriebes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 630 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm – landwirtschaftliche oder thermische Verwertung.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 630 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Wie angegeben, wird die Leistung für ein Jahr ausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr — nach...”
Beschreibung der Verlängerungen
Wie angegeben, wird die Leistung für ein Jahr ausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr — nach Zustimmung des Auftragnehmers — vor.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bereich Lieferantenmanagement ist vollständig...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bereich Lieferantenmanagement ist vollständig auszufüllen. Insbesondere sind im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald folgende Dokumente hochzuladen:
— Nachweis Entsorgungsunternehmen gemäß §52 Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Handelsregisterauszug,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sozialversicherungsbeiträge, inkl. Berufsgenossenschaft,
— Angaben zum vorhandenen Personal mit branchentypischen Qualifikationsmerkmalen und gesundheitlicher Eignung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald sind folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald sind folgende Dokumente hochzuladen:
— Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme,
— Eigenerklärung Insolvenz (Muster im Lieferantenportal),
— Bankerklärung (Muster im Lieferantenportal),
— Nachweis der Betriebs-Personen-und Kraftfahrzeughaftpflicht,
— Unternehmenszahlen zu Umsatz und Mitarbeitern der letzten 3 Jahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Leistungsspektrum, Angaben zur max. Entsorgungskapazität, Angaben zu Größe, Alterszustand und technischen Daten des Fahrzeugbestandes, die zur Abwicklung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Leistungsspektrum, Angaben zur max. Entsorgungskapazität, Angaben zu Größe, Alterszustand und technischen Daten des Fahrzeugbestandes, die zur Abwicklung dieses Auftrages zum Einsatz kommen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-19
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wird die Submission ohne Bieterbeteiligung durchgeführt.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Die Bietergespräche sind für die 44. / 45. KW 2020 vorgesehen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe VI.4.1)
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3.Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 184-444418 (2020-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Klärschlammentsorgung
Postanschrift: Abwasserwerk Greifswald, Gützkower Landstraße 19-21
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 500603.25 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 184-444418
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Entsorgung Klärschlamm
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ETH Umweltservice GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 630 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 500603.25 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3.Satz 1 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2021/S 006-009705 (2021-01-06)