Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
aa) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
bb) Eigenerklärung zur Eignung 124 (oder Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Einheitliche Europaische Eigenerklärung,
cc) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
b) Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
aa) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung),
bb) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
cc) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
dd) Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird,
ee) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
ff) Referenznachweise:
Mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben,
gg) aktueller Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.