Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entsorgung von Gartenabfällen, Friedhofsabfällen, holzigem Grünabfall und Stammholz
TD 2020.02”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Gartenbau📦
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung von Gartenabfällen, Friedhofsabfällen, holzigem Grünabfall und Stammholz.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gartenabfälle
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Gartenbau📦
Ort der Leistung: Pforzheim, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pforzheim
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung von Gartenabfällen.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann 2 mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Friedhofsabfälle
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung von Friedhofsabfällen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Holziger Grünabfall
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung von holigem Grünabfall.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stammholz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Holzabfall📦
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung von Stammholz.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Grasig-krautiger Grünschnitt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung von grasig-krautigem Grünschnitt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eintrag im Berufsregister, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Informationen über Insolvenzverfahren, Liquidation oder vergleichbare gesetzliche Verfahren
Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Informationen über Insolvenzverfahren, Liquidation oder vergleichbare gesetzliche Verfahren
Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise über vergleichbare Leistungen die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbracht wurden.
Erklärung über Zuverlässigkeit als Bieter
Liste des Fuhr- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise über vergleichbare Leistungen die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbracht wurden.
Erklärung über Zuverlässigkeit als Bieter
Liste des Fuhr- und Maschinenparks
Auflistung der Beschäftigten der letzten 3 Jahre
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Alle eingesetzten Transportfahrzeuge müssen ständig über Funk oder Telefon erreichbar sein und sind mit mindestens einer fließend Deutsch sprechenden Person...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Alle eingesetzten Transportfahrzeuge müssen ständig über Funk oder Telefon erreichbar sein und sind mit mindestens einer fließend Deutsch sprechenden Person zu besetzen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-28
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-28
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen...”
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
—— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
—— Download der Software „Bietercockpit“ für die Angebotserstellung;
—— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
—— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
—— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim;
—— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
—— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg;
—— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 20.4.2020, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219620📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219626211 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2020/S 062-148356 (2020-03-25)