Leistungsbeschreibung: „Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektroaltgeräten sowie Altpapier der Ruhr-Universität Bochum“ Allgemeingültiger Teil für die Lose 1-4 Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5.800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben. Die ca. 430 t/a Abfälle, bestehend aus den Fraktionen Gewerbeabfall, Elektroaltgeräte und Altpapier, sind in insgesamt 4 Lose aufgeteilt. Über das Los 1 wird der Gewerbeabfall, über das Los 2 werden die Elektroaltgeräte und über die Lose 3 und 4 wird das Altpapier ausgeschrieben. Die Aufträge beginnen 12 Wochen nach Auftragserteilung. Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich. Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erfolgen. Für jede Entsorgungsanlage ist ein gültiges Überwachungszertifikat mit dem Angebot vorzulegen. Auf den Zertifikaten müssen die zu verwendenden Abfallschlüssel (siehe Einzelpreisaufstellung) positiv aufgeführt sein. In Bezug auf die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist mit dem Angebot zusätzlich ein Nachweis einzureichen, dass es sich bei der Anlage um eine zugelassene Erstbehandlungs-Anlage handelt. Die Einsammlung und die Beförderung der Abfälle sind Betrieben vorbehalten, die Entsorgungsfachbetrieb gemäß Teil 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sammelns und des Beförderns sind. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Überwachungszertifikat gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abzugeben. Für die Verwertung von Gewerbeabfällen (Los 1, Los 3 und Los 4) ist außerdem von jeder Entsorgungsanlage eine Erklärung gemäß GewAbfV erforderlich, dass die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle zum Recycling übernommen werden. Für Gewerbeabfallgemische sind Bestätigungen der Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen erforderlich, dass die Anforderungen nach § 6 Abs. 1-3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt werden. Die Erklärungen und die Bestätigungen sind dem Angebot beizufügen. Von geeigneten Dienstleistern aus dem EU-Ausland sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen gleiche bzw. gleichwertige Zertifikate, Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen dem Angebot beizufügen. Die Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden. Ggfs. zusätzliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abfallverbringung ins Ausland sind vollständig vom ausländischen Auftragnehmer zu tragen. In dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beabsichtigt, die Entsorgungsanlage zu wechseln, so hat der Auftragnehmer vor dem Wechsel der Entsorgungsanlage die gemäß dieser Leistungsbeschreibung geforderten Dokumente dem Auftraggeber unaufgefordert bereitzustellen. Die Höhenbeschränkung des zentralen Verkehrsbauwerks der RUB liegt bei 3,50 m Höhe. Höhere LKWs sind somit nicht für die Durchführung der Dienstleistung geeignet. Dies betrifft die Durchfahrt und die Beladung. Nur bei Los 4 muss das Verkehrsbauwerk nicht befahren werden. Sofern die Verkehrsbedingungen an RUB nicht bekannt sind, wird die Inaugenscheinnahme der Bedingungen vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Entsorgungsanlagen vor der Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die durchzuführende Leistung zu besichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 2020-006
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung: „Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektroaltgeräten sowie Altpapier der Ruhr-Universität Bochum“
Allgemeingültiger Teil für die Lose 1-4
Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5.800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben.
Die ca. 430 t/a Abfälle, bestehend aus den Fraktionen Gewerbeabfall, Elektroaltgeräte und Altpapier, sind in insgesamt 4 Lose aufgeteilt. Über das Los 1 wird der Gewerbeabfall, über das Los 2 werden die Elektroaltgeräte und über die Lose 3 und 4 wird das Altpapier ausgeschrieben.
Die Aufträge beginnen 12 Wochen nach Auftragserteilung. Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich.
Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erfolgen.
Für jede Entsorgungsanlage ist ein gültiges Überwachungszertifikat mit dem Angebot vorzulegen. Auf den Zertifikaten müssen die zu verwendenden Abfallschlüssel (siehe Einzelpreisaufstellung) positiv aufgeführt sein. In Bezug auf die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist mit dem Angebot zusätzlich ein Nachweis einzureichen, dass es sich bei der Anlage um eine zugelassene Erstbehandlungs-Anlage handelt.
Die Einsammlung und die Beförderung der Abfälle sind Betrieben vorbehalten, die Entsorgungsfachbetrieb gemäß Teil 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sammelns und des Beförderns sind. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Überwachungszertifikat gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abzugeben.
Für die Verwertung von Gewerbeabfällen (Los 1, Los 3 und Los 4) ist außerdem von jeder Entsorgungsanlage eine Erklärung gemäß GewAbfV erforderlich, dass die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle zum Recycling übernommen werden. Für Gewerbeabfallgemische sind Bestätigungen der Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen erforderlich, dass die Anforderungen nach § 6 Abs. 1-3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt werden. Die Erklärungen und die Bestätigungen sind dem Angebot beizufügen.
Von geeigneten Dienstleistern aus dem EU-Ausland sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen gleiche bzw. gleichwertige Zertifikate, Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen dem Angebot beizufügen. Die Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden. Ggfs. zusätzliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abfallverbringung ins Ausland sind vollständig vom ausländischen Auftragnehmer zu tragen.
In dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beabsichtigt, die Entsorgungsanlage zu wechseln, so hat der Auftragnehmer vor dem Wechsel der Entsorgungsanlage die gemäß dieser Leistungsbeschreibung geforderten Dokumente dem Auftraggeber unaufgefordert bereitzustellen.
Die Höhenbeschränkung des zentralen Verkehrsbauwerks der RUB liegt bei 3,50 m Höhe. Höhere LKWs sind somit nicht für die Durchführung der Dienstleistung geeignet. Dies betrifft die Durchfahrt und die Beladung. Nur bei Los 4 muss das Verkehrsbauwerk nicht befahren werden.
Sofern die Verkehrsbedingungen an RUB nicht bekannt sind, wird die Inaugenscheinnahme der Bedingungen vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Entsorgungsanlagen vor der Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die durchzuführende Leistung zu besichtigen.
Leistungsbeschreibung: „Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektroaltgeräten sowie Altpapier der Ruhr-Universität Bochum“
Allgemeingültiger Teil für die Lose 1-4
Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5.800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben.
Die ca. 430 t/a Abfälle, bestehend aus den Fraktionen Gewerbeabfall, Elektroaltgeräte und Altpapier, sind in insgesamt 4 Lose aufgeteilt. Über das Los 1 wird der Gewerbeabfall, über das Los 2 werden die Elektroaltgeräte und über die Lose 3 und 4 wird das Altpapier ausgeschrieben.
Die Aufträge beginnen 12 Wochen nach Auftragserteilung. Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich.
Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erfolgen.
Für jede Entsorgungsanlage ist ein gültiges Überwachungszertifikat mit dem Angebot vorzulegen. Auf den Zertifikaten müssen die zu verwendenden Abfallschlüssel (siehe Einzelpreisaufstellung) positiv aufgeführt sein. In Bezug auf die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist mit dem Angebot zusätzlich ein Nachweis einzureichen, dass es sich bei der Anlage um eine zugelassene Erstbehandlungs-Anlage handelt.
Die Einsammlung und die Beförderung der Abfälle sind Betrieben vorbehalten, die Entsorgungsfachbetrieb gemäß Teil 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sammelns und des Beförderns sind. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Überwachungszertifikat gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abzugeben.
Für die Verwertung von Gewerbeabfällen (Los 1, Los 3 und Los 4) ist außerdem von jeder Entsorgungsanlage eine Erklärung gemäß GewAbfV erforderlich, dass die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle zum Recycling übernommen werden. Für Gewerbeabfallgemische sind Bestätigungen der Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen erforderlich, dass die Anforderungen nach § 6 Abs. 1-3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt werden. Die Erklärungen und die Bestätigungen sind dem Angebot beizufügen.
Von geeigneten Dienstleistern aus dem EU-Ausland sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen gleiche bzw. gleichwertige Zertifikate, Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen dem Angebot beizufügen. Die Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden. Ggfs. zusätzliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abfallverbringung ins Ausland sind vollständig vom ausländischen Auftragnehmer zu tragen.
In dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beabsichtigt, die Entsorgungsanlage zu wechseln, so hat der Auftragnehmer vor dem Wechsel der Entsorgungsanlage die gemäß dieser Leistungsbeschreibung geforderten Dokumente dem Auftraggeber unaufgefordert bereitzustellen.
Die Höhenbeschränkung des zentralen Verkehrsbauwerks der RUB liegt bei 3,50 m Höhe. Höhere LKWs sind somit nicht für die Durchführung der Dienstleistung geeignet. Dies betrifft die Durchfahrt und die Beladung. Nur bei Los 4 muss das Verkehrsbauwerk nicht befahren werden.
Sofern die Verkehrsbedingungen an RUB nicht bekannt sind, wird die Inaugenscheinnahme der Bedingungen vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Entsorgungsanlagen vor der Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die durchzuführende Leistung zu besichtigen.
Für die Angebotsausarbeitung könnten Ortskenntnisse in der Ruhr-Universität Bochum hilfreichsein.
Ortstermine zur Besichtigung können nach Terminvereinbarung durchgeführt werden.
Kontaktdaten:
Herr Christian Steinberg
Tel.: 0234 32 24854
Mail:christian.steinberg@uv.rub.de
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DDM0
Für die Angebotsausarbeitung könnten Ortskenntnisse in der Ruhr-Universität Bochum hilfreichsein.
Ortstermine zur Besichtigung können nach Terminvereinbarung durchgeführt werden.
Kontaktdaten:
Herr Christian Steinberg
Tel.: 0234 32 24854
Mail:christian.steinberg@uv.rub.de
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DDM0
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung: „Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektroaltgeräten sowie Altpapier der Ruhr-Universität Bochum“
Allgemeingültiger Teil für die Lose 1-4
Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5.800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben.
Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5.800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben.
Die ca. 430 t/a Abfälle, bestehend aus den Fraktionen Gewerbeabfall, Elektroaltgeräte und Altpapier, sind in insgesamt 4 Lose aufgeteilt. Über das Los 1 wird der Gewerbeabfall, über das Los 2 werden die Elektroaltgeräte und über die Lose 3 und 4 wird das Altpapier ausgeschrieben.
Die ca. 430 t/a Abfälle, bestehend aus den Fraktionen Gewerbeabfall, Elektroaltgeräte und Altpapier, sind in insgesamt 4 Lose aufgeteilt. Über das Los 1 wird der Gewerbeabfall, über das Los 2 werden die Elektroaltgeräte und über die Lose 3 und 4 wird das Altpapier ausgeschrieben.
Die Aufträge beginnen 12 Wochen nach Auftragserteilung. Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich.
Die Aufträge beginnen 12 Wochen nach Auftragserteilung. Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich.
Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erfolgen.
Für jede Entsorgungsanlage ist ein gültiges Überwachungszertifikat mit dem Angebot vorzulegen. Auf den Zertifikaten müssen die zu verwendenden Abfallschlüssel (siehe Einzelpreisaufstellung) positiv aufgeführt sein. In Bezug auf die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist mit dem Angebot zusätzlich ein Nachweis einzureichen, dass es sich bei der Anlage um eine zugelassene Erstbehandlungs-Anlage handelt.
Für jede Entsorgungsanlage ist ein gültiges Überwachungszertifikat mit dem Angebot vorzulegen. Auf den Zertifikaten müssen die zu verwendenden Abfallschlüssel (siehe Einzelpreisaufstellung) positiv aufgeführt sein. In Bezug auf die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist mit dem Angebot zusätzlich ein Nachweis einzureichen, dass es sich bei der Anlage um eine zugelassene Erstbehandlungs-Anlage handelt.
Die Einsammlung und die Beförderung der Abfälle sind Betrieben vorbehalten, die Entsorgungsfachbetrieb gemäß Teil 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sammelns und des Beförderns sind. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Überwachungszertifikat gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abzugeben.
Die Einsammlung und die Beförderung der Abfälle sind Betrieben vorbehalten, die Entsorgungsfachbetrieb gemäß Teil 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sammelns und des Beförderns sind. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Überwachungszertifikat gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abzugeben.
Für die Verwertung von Gewerbeabfällen (Los 1, Los 3 und Los 4) ist außerdem von jeder Entsorgungsanlage eine Erklärung gemäß GewAbfV erforderlich, dass die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle zum Recycling übernommen werden. Für Gewerbeabfallgemische sind Bestätigungen der Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen erforderlich, dass die Anforderungen nach § 6 Abs. 1-3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt werden. Die Erklärungen und die Bestätigungen sind dem Angebot beizufügen.
Für die Verwertung von Gewerbeabfällen (Los 1, Los 3 und Los 4) ist außerdem von jeder Entsorgungsanlage eine Erklärung gemäß GewAbfV erforderlich, dass die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle zum Recycling übernommen werden. Für Gewerbeabfallgemische sind Bestätigungen der Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen erforderlich, dass die Anforderungen nach § 6 Abs. 1-3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt werden. Die Erklärungen und die Bestätigungen sind dem Angebot beizufügen.
Von geeigneten Dienstleistern aus dem EU-Ausland sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen gleiche bzw. gleichwertige Zertifikate, Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen dem Angebot beizufügen. Die Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden. Ggfs. zusätzliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abfallverbringung ins Ausland sind vollständig vom ausländischen Auftragnehmer zu tragen.
Von geeigneten Dienstleistern aus dem EU-Ausland sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen gleiche bzw. gleichwertige Zertifikate, Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen dem Angebot beizufügen. Die Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden. Ggfs. zusätzliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abfallverbringung ins Ausland sind vollständig vom ausländischen Auftragnehmer zu tragen.
In dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beabsichtigt, die Entsorgungsanlage zu wechseln, so hat der Auftragnehmer vor dem Wechsel der Entsorgungsanlage die gemäß dieser Leistungsbeschreibung geforderten Dokumente dem Auftraggeber unaufgefordert bereitzustellen.
In dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beabsichtigt, die Entsorgungsanlage zu wechseln, so hat der Auftragnehmer vor dem Wechsel der Entsorgungsanlage die gemäß dieser Leistungsbeschreibung geforderten Dokumente dem Auftraggeber unaufgefordert bereitzustellen.
Die Höhenbeschränkung des zentralen Verkehrsbauwerks der RUB liegt bei 3,50 m Höhe. Höhere LKWs sind somit nicht für die Durchführung der Dienstleistung geeignet. Dies betrifft die Durchfahrt und die Beladung. Nur bei Los 4 muss das Verkehrsbauwerk nicht befahren werden.
Die Höhenbeschränkung des zentralen Verkehrsbauwerks der RUB liegt bei 3,50 m Höhe. Höhere LKWs sind somit nicht für die Durchführung der Dienstleistung geeignet. Dies betrifft die Durchfahrt und die Beladung. Nur bei Los 4 muss das Verkehrsbauwerk nicht befahren werden.
Sofern die Verkehrsbedingungen an RUB nicht bekannt sind, wird die Inaugenscheinnahme der Bedingungen vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Entsorgungsanlagen vor der Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die durchzuführende Leistung zu besichtigen.
Geschätzter Gesamtwert: 340 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Gewerbeabfällen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen
Auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum sind vom Auftragnehmer mittels Kofferaufbau-LKW ca. 125 t Gewerbeabfälle pro Jahr einzusammeln, zu übernehmen und zu entsorgen.
Die Gewerbeabfallsammlung ist wöchentlich von 2 Mitarbeitern des Auftragnehmers durchzuführen. Der dabei einzusetzende Kofferaufbau-LKW muss mit einer Ladefläche von mindestens 12 Europaletten-Stellplätzen und mit einer Ladebordwand ausgestattet sein. Die Beladung des LKWs hat durch die Fahrzeugbesatzung zu erfolgen. Zur Beladung ist ein Hubwagen auf dem LKW mitzuführen.
Die Gewerbeabfallsammlung ist wöchentlich von 2 Mitarbeitern des Auftragnehmers durchzuführen. Der dabei einzusetzende Kofferaufbau-LKW muss mit einer Ladefläche von mindestens 12 Europaletten-Stellplätzen und mit einer Ladebordwand ausgestattet sein. Die Beladung des LKWs hat durch die Fahrzeugbesatzung zu erfolgen. Zur Beladung ist ein Hubwagen auf dem LKW mitzuführen.
Die Entsorgungsleistung beginnt spätestens 12 Wochen nach der Auftragserteilung.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich.
Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich.
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Elektroaltgeräten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Übernahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten
Auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum sind vom Auftragnehmer mittels Kofferaufbau-LKW ca. 67 t pro Jahr gemischte Elektroaltgeräte (E-Schrott) zu übernehmen und in einer Erstbehandlungsanlage nach ElektroG zu entsorgen.
Der E-Schrott der Ruhr-Universität ist auf einer wöchentlich durchzuführenden E-Schrott-Einsammlung vom Auftragnehmer zu übernehmen. Der einzusetzende Kofferaufbau-LKW muss mit einer Ladefläche von mindestens 12 Europaletten-Stellplätzen und mit einer Ladebordwand ausgestattet zu sein. Die Beladung des LKWs hat durch 2 Mitarbeiter des Auftragnehmers zu erfolgen. Zur Beladung ist ein Hubwagen auf dem LKW mitzuführen.
Der E-Schrott der Ruhr-Universität ist auf einer wöchentlich durchzuführenden E-Schrott-Einsammlung vom Auftragnehmer zu übernehmen. Der einzusetzende Kofferaufbau-LKW muss mit einer Ladefläche von mindestens 12 Europaletten-Stellplätzen und mit einer Ladebordwand ausgestattet zu sein. Die Beladung des LKWs hat durch 2 Mitarbeiter des Auftragnehmers zu erfolgen. Zur Beladung ist ein Hubwagen auf dem LKW mitzuführen.
Der E-Schrott wird von den Beschäftigten der Ruhr-Universität getrennt von den anderen Siedlungsabfällen erfasst. Der E-Schrott der Ruhr-Universität setzt sich aus verschiedenen Fraktionen und Universitätsbereichen zusammen. Der größte Teil des gemischten E-Schrotts stammt aus der Informations-/Telekommunikationstechnik, aus Laboratorien und aus Werkstätten. Die Elektroaltgeräte werden von den Beschäftigten der Ruhr-Universität zusammen mit Bildschirmgeräten, Bauteilen und Kabeln in zu vermietenden E-Schrott-Behältern erfasst.
Der E-Schrott wird von den Beschäftigten der Ruhr-Universität getrennt von den anderen Siedlungsabfällen erfasst. Der E-Schrott der Ruhr-Universität setzt sich aus verschiedenen Fraktionen und Universitätsbereichen zusammen. Der größte Teil des gemischten E-Schrotts stammt aus der Informations-/Telekommunikationstechnik, aus Laboratorien und aus Werkstätten. Die Elektroaltgeräte werden von den Beschäftigten der Ruhr-Universität zusammen mit Bildschirmgeräten, Bauteilen und Kabeln in zu vermietenden E-Schrott-Behältern erfasst.
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Altpapier mittels Umleerverfahren
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Übernahme und Entsorgung von Altpapier mittels Umleerverfahren
Auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum sind vom Auftragnehmer ca. 205 t Altpapier pro Jahr über Müllbehälter mittels Umleerverfahren zu übernehmen und zu entsorgen.
Aufgrund der Höhenbeschränkung von 3,50 m im Verkehrsbauwerk der RUB sind höhere Abfallsammelfahrzeuge nicht geeignet. Dies betrifft sowohl die Durchfahrt als auch die Leerung der Müllbehälter.
Durchschnittlich sind ca. 25 Müllbehälter zu leeren. Die Leerung der Müllbehälter hat werktäglich (Mo. – Fr.) um 07:30 Uhr zu erfolgen.
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Altpapier über Selbstpressbehälter
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4: Übernahme und Entsorgung von Altpapier über Selbstpressbehälter
An 2 Standorten der Ruhr-Universität werden Selbstpressbehälter (Altpapierpressen) für Altpapier und Pappe eingesetzt. Über die Altpapierpressen werden ca. 36 t/a Altpapier entsorgt.
Die Pressen basieren auf dem Abrollsystem für Hakenliftfahrzeuge. Die Pressen sind in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand auszuliefern und zu halten. Der nutzbare Rauminhalt der Pressen hat bei mindestens 20 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Mitgliedschaftangaben der angehörigen Berufsgenossenschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben über die Gesamtumsätze der Kalenderjahre 2017, 2018 und 2019,
— Angaben über Umsätze vergleichbarer Aufträge der Kalenderjahre 2017, 2018 und 2019,
— Angaben über folgende Versicherungen incl. Nennung der Deckungssummen,
— Sachschäden,
— Vermögensschäden,
— Personenschäden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Februar 2024
Für die Angebotsausarbeitung könnten Ortskenntnisse in der Ruhr-Universität Bochum hilfreichsein.
Ortstermine zur Besichtigung können nach Terminvereinbarung durchgeführt werden.
Kontaktdaten:
Herr Christian Steinberg
Tel.: 0234 32 24854
Mail:christian.steinberg@uv.rub.de
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DDM0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-42112165📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Quelle: OJS 2020/S 042-099580 (2020-02-27)
Ergänzende Angaben (2020-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung: „Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektroaltgeräten sowie Altpapier der Ruhr-Universität Bochum“
Allgemeingültiger Teil für die Lose 1-4
Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5 800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben.
Die ca. 430 t/a Abfälle, bestehend aus den Fraktionen Gewerbeabfall, Elektroaltgeräte und Altpapier, sind in insgesamt 4 Lose aufgeteilt. Über das Los 1 wird der Gewerbeabfall, über das Los 2 werden die Elektroaltgeräte und über die Lose 3 und 4 wird das Altpapier ausgeschrieben.
Die Aufträge beginnen 12 Wochen nach Auftragserteilung. Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich.
Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erfolgen.
Für jede Entsorgungsanlage ist ein gültiges Überwachungszertifikat mit dem Angebot vorzulegen. Auf den Zertifikaten müssen die zu verwendenden Abfallschlüssel (siehe Einzelpreisaufstellung) positiv aufgeführt sein. In Bezug auf die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist mit dem Angebot zusätzlich ein Nachweis einzureichen, dass es sich bei der Anlage um eine zugelassene Erstbehandlungs-Anlage handelt.
Die Einsammlung und die Beförderung der Abfälle sind Betrieben vorbehalten, die Entsorgungsfachbetrieb gemäß Teil 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sammelns und des Beförderns sind. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Überwachungszertifikat gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abzugeben.
Für die Verwertung von Gewerbeabfällen (Los 1, Los 3 und Los 4) ist außerdem von jeder Entsorgungsanlage eine Erklärung gemäß GewAbfV erforderlich, dass die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle zum Recycling übernommen werden. Für Gewerbeabfallgemische sind Bestätigungen der Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen erforderlich, dass die Anforderungen nach § 6 Abs. 1-3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt werden. Die Erklärungen und die Bestätigungen sind dem Angebot beizufügen.
Von geeigneten Dienstleistern aus dem EU-Ausland sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen gleiche bzw. gleichwertige Zertifikate, Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen dem Angebot beizufügen. Die Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden. Ggfs. zusätzliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abfallverbringung ins Ausland sind vollständig vom ausländischen Auftragnehmer zu tragen.
In dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beabsichtigt, die Entsorgungsanlage zu wechseln, so hat der Auftragnehmer vor dem Wechsel der Entsorgungsanlage die gemäß dieser Leistungsbeschreibung geforderten Dokumente dem Auftraggeber unaufgefordert bereitzustellen.
Die Höhenbeschränkung des zentralen Verkehrsbauwerks der RUB liegt bei 3,50 m Höhe. Höhere LKWs sind somit nicht für die Durchführung der Dienstleistung geeignet. Dies betrifft die Durchfahrt und die Beladung. Nur bei Los 4 muss das Verkehrsbauwerk nicht befahren werden.
Sofern die Verkehrsbedingungen an RUB nicht bekannt sind, wird die Inaugenscheinnahme der Bedingungen vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Entsorgungsanlagen vor der Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die durchzuführende Leistung zu besichtigen.
Leistungsbeschreibung: „Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektroaltgeräten sowie Altpapier der Ruhr-Universität Bochum“
Allgemeingültiger Teil für die Lose 1-4
Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5 800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben.
Die ca. 430 t/a Abfälle, bestehend aus den Fraktionen Gewerbeabfall, Elektroaltgeräte und Altpapier, sind in insgesamt 4 Lose aufgeteilt. Über das Los 1 wird der Gewerbeabfall, über das Los 2 werden die Elektroaltgeräte und über die Lose 3 und 4 wird das Altpapier ausgeschrieben.
Die Aufträge beginnen 12 Wochen nach Auftragserteilung. Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich.
Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erfolgen.
Für jede Entsorgungsanlage ist ein gültiges Überwachungszertifikat mit dem Angebot vorzulegen. Auf den Zertifikaten müssen die zu verwendenden Abfallschlüssel (siehe Einzelpreisaufstellung) positiv aufgeführt sein. In Bezug auf die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist mit dem Angebot zusätzlich ein Nachweis einzureichen, dass es sich bei der Anlage um eine zugelassene Erstbehandlungs-Anlage handelt.
Die Einsammlung und die Beförderung der Abfälle sind Betrieben vorbehalten, die Entsorgungsfachbetrieb gemäß Teil 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sammelns und des Beförderns sind. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Überwachungszertifikat gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abzugeben.
Für die Verwertung von Gewerbeabfällen (Los 1, Los 3 und Los 4) ist außerdem von jeder Entsorgungsanlage eine Erklärung gemäß GewAbfV erforderlich, dass die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle zum Recycling übernommen werden. Für Gewerbeabfallgemische sind Bestätigungen der Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen erforderlich, dass die Anforderungen nach § 6 Abs. 1-3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt werden. Die Erklärungen und die Bestätigungen sind dem Angebot beizufügen.
Von geeigneten Dienstleistern aus dem EU-Ausland sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen gleiche bzw. gleichwertige Zertifikate, Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen dem Angebot beizufügen. Die Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden. Ggfs. zusätzliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abfallverbringung ins Ausland sind vollständig vom ausländischen Auftragnehmer zu tragen.
In dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beabsichtigt, die Entsorgungsanlage zu wechseln, so hat der Auftragnehmer vor dem Wechsel der Entsorgungsanlage die gemäß dieser Leistungsbeschreibung geforderten Dokumente dem Auftraggeber unaufgefordert bereitzustellen.
Die Höhenbeschränkung des zentralen Verkehrsbauwerks der RUB liegt bei 3,50 m Höhe. Höhere LKWs sind somit nicht für die Durchführung der Dienstleistung geeignet. Dies betrifft die Durchfahrt und die Beladung. Nur bei Los 4 muss das Verkehrsbauwerk nicht befahren werden.
Sofern die Verkehrsbedingungen an RUB nicht bekannt sind, wird die Inaugenscheinnahme der Bedingungen vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Entsorgungsanlagen vor der Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die durchzuführende Leistung zu besichtigen.
Änderung der Angebots-/Teilnahmefrist
Änderung der Angebotsbindefrist
Änderung der Bedingung für die Öffnung der Angebote (Angebotsöffnungstermin).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5 800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben.
Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5 800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben.
Quelle: OJS 2020/S 061-146325 (2020-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung: „Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektroaltgeräten sowie Altpapier der Ruhr-Universität Bochum".
Allgemeingültiger Teil für die Lose 1-4
Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5 800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben.
Die ca. 430 t/a Abfälle, bestehend aus den Fraktionen Gewerbeabfall, Elektroaltgeräte und Altpapier, sind in insgesamt 4 Lose aufgeteilt. Über das Los 1 wird der Gewerbeabfall, über das Los 2 werden die Elektroaltgeräte und über die Lose 3 und 4 wird das Altpapier ausgeschrieben.
Die Aufträge beginnen 12 Wochen nach Auftragserteilung. Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich.
Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erfolgen.
Für jede Entsorgungsanlage ist ein gültiges Überwachungszertifikat mit dem Angebot vorzulegen. Auf den Zertifikaten müssen die zu verwendenden Abfallschlüssel (siehe Einzelpreisaufstellung) positiv aufgeführt sein. In Bezug auf die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist mit dem Angebot zusätzlich ein Nachweis einzureichen, dass es sich bei der Anlage um eine zugelassene Erstbehandlungs-Anlage handelt.
Die Einsammlung und die Beförderung der Abfälle sind Betrieben vorbehalten, die Entsorgungsfachbetrieb gemäß Teil 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sammelns und des Beförderns sind. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Überwachungszertifikat gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abzugeben.
Für die Verwertung von Gewerbeabfällen (Los 1, Los 3 und Los 4) ist außerdem von jeder Entsorgungsanlage eine Erklärung gemäß GewAbfV erforderlich, dass die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle zum Recycling übernommen werden. Für Gewerbeabfallgemische sind Bestätigungen der Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen erforderlich, dass die Anforderungen nach § 6 Abs. 1-3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt werden. Die Erklärungen und die Bestätigungen sind dem Angebot beizufügen.
Von geeigneten Dienstleistern aus dem EU-Ausland sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen gleiche bzw. gleichwertige Zertifikate, Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen dem Angebot beizufügen. Die Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden. Ggfs. zusätzliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abfallverbringung ins Ausland sind vollständig vom ausländischen Auftragnehmer zu tragen.
In dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beabsichtigt, die Entsorgungsanlage zu wechseln, so hat der Auftragnehmer vor dem Wechsel der Entsorgungsanlage die gemäß dieser Leistungsbeschreibung geforderten Dokumente dem Auftraggeber unaufgefordert bereitzustellen.
Die Höhenbeschränkung des zentralen Verkehrsbauwerks der RUB liegt bei 3,50 m Höhe. Höhere LKWs sind somit nicht für die Durchführung der Dienstleistung geeignet. Dies betrifft die Durchfahrt und die Beladung. Nur bei Los 4 muss das Verkehrsbauwerk nicht befahren werden.
Sofern die Verkehrsbedingungen an RUB nicht bekannt sind, wird die Inaugenscheinnahme der Bedingungen vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Entsorgungsanlagen vor der Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die durchzuführende Leistung zu besichtigen.
Leistungsbeschreibung: „Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektroaltgeräten sowie Altpapier der Ruhr-Universität Bochum".
Allgemeingültiger Teil für die Lose 1-4
Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5 800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben.
Die ca. 430 t/a Abfälle, bestehend aus den Fraktionen Gewerbeabfall, Elektroaltgeräte und Altpapier, sind in insgesamt 4 Lose aufgeteilt. Über das Los 1 wird der Gewerbeabfall, über das Los 2 werden die Elektroaltgeräte und über die Lose 3 und 4 wird das Altpapier ausgeschrieben.
Die Aufträge beginnen 12 Wochen nach Auftragserteilung. Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich.
Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erfolgen.
Für jede Entsorgungsanlage ist ein gültiges Überwachungszertifikat mit dem Angebot vorzulegen. Auf den Zertifikaten müssen die zu verwendenden Abfallschlüssel (siehe Einzelpreisaufstellung) positiv aufgeführt sein. In Bezug auf die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist mit dem Angebot zusätzlich ein Nachweis einzureichen, dass es sich bei der Anlage um eine zugelassene Erstbehandlungs-Anlage handelt.
Die Einsammlung und die Beförderung der Abfälle sind Betrieben vorbehalten, die Entsorgungsfachbetrieb gemäß Teil 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sammelns und des Beförderns sind. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Überwachungszertifikat gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abzugeben.
Für die Verwertung von Gewerbeabfällen (Los 1, Los 3 und Los 4) ist außerdem von jeder Entsorgungsanlage eine Erklärung gemäß GewAbfV erforderlich, dass die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle zum Recycling übernommen werden. Für Gewerbeabfallgemische sind Bestätigungen der Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen erforderlich, dass die Anforderungen nach § 6 Abs. 1-3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt werden. Die Erklärungen und die Bestätigungen sind dem Angebot beizufügen.
Von geeigneten Dienstleistern aus dem EU-Ausland sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen gleiche bzw. gleichwertige Zertifikate, Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen dem Angebot beizufügen. Die Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden. Ggfs. zusätzliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abfallverbringung ins Ausland sind vollständig vom ausländischen Auftragnehmer zu tragen.
In dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beabsichtigt, die Entsorgungsanlage zu wechseln, so hat der Auftragnehmer vor dem Wechsel der Entsorgungsanlage die gemäß dieser Leistungsbeschreibung geforderten Dokumente dem Auftraggeber unaufgefordert bereitzustellen.
Die Höhenbeschränkung des zentralen Verkehrsbauwerks der RUB liegt bei 3,50 m Höhe. Höhere LKWs sind somit nicht für die Durchführung der Dienstleistung geeignet. Dies betrifft die Durchfahrt und die Beladung. Nur bei Los 4 muss das Verkehrsbauwerk nicht befahren werden.
Sofern die Verkehrsbedingungen an RUB nicht bekannt sind, wird die Inaugenscheinnahme der Bedingungen vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Entsorgungsanlagen vor der Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die durchzuführende Leistung zu besichtigen.
Gesamtwert des Auftrags: 366 267 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Angebotsausarbeitung könnten Ortskenntnisse in der Ruhr-Universität Bochum hilfreichsein.
Ortstermine zur Besichtigung können nach Terminvereinbarung durchgeführt werden.
Kontaktdaten:
Herr Christian Steinberg
Tel.: 0234 32 24854
Mail:christian.steinberg@uv.rub.de
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7D6AZ