Entsorgung von Klärschlamm 2021 ff

Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG

Übernahme, Transport und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen/-werken im Rhein-Neckar-Kreis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-10 Auftragsbekanntmachung
2020-08-18 Ergänzende Angaben
2020-08-26 Ergänzende Angaben
2020-11-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und thermische Entsorgung von Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen/-werken im Rhein-Neckar-Kreis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dietmar-Hopp-Str. 8
Postleitzahl: 74889
Postort: Sinsheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.avr-umweltservice.de 🌏
E-Mail: thomas.bruemmer@avr-umweltservice.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E97349661 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E97349661 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-382723
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS erhältlich und stehen dort zum kostenlosen Download bereit. Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen (vgl. im Einzelnen Angebots- und Bewerbungsbedingungen).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG (Auftraggeber) ist von ihren Gesellschaftern mit der Verwertung von Klärschlämmen beauftragt, die in deren kommunalen, im Rhein-Neckar-Kreis gelegenen Kläranlagen anfallen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ermittelt der Auftraggeber einen Auftragnehmer, der die Klärschlämme, mit deren Verwertung er von seinen Gesellschaftern beauftragt worden ist, in seinem Auftrag entsorgt. Gegenstand der im Zuschlagsfalle zu erbringenden Leistungen ist die Übernahme der Schlämme an insgesamt 13 Kläranlagen im Rhein-Neckar-Kreis, der Transport sowie die thermische Entsorgung der Klärschlämme. Die Leistungen sind ab dem 1.1.2021 (Anlagenstandorte 1-9) bzw. ab dem 1.5.2021 (Anlagenstandorte 10-12) bzw. ab dem 1.3.2022 (Anlagenstandort 13) zu erbringen; Näheres vgl. Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber steht das einseitige Recht zu, den Vertrag um 2 Jahre, bis zum 31.12.2026, zu verlängern (Option). Die Option ist spätestens bis zum 31.12.2023 durch schriftliche Erklärung auszuüben.
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber steht das einseitige Recht zu, den Vertrag um 2 Jahre, bis zum 31.12.2026, zu verlängern (Option). Die Option ist spätestens bis zum 31.12.2023 durch schriftliche Erklärung auszuüben.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister;
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 f. GWB (im Angebotsvordruck enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
— Erklärung über den Umsatz, den der Bieter in den Jahren 2017 bis 2019 (die Umsätze sind für jedes Jahr gesondert auszuweisen) mit der thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserreinigung generiert hat;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtsversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR; auf Aufforderung des Auftraggebers ist der Versicherungsschein vorzulegen;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung; der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR; auf Aufforderung des Auftraggebers ist der Versicherungsschein vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Entsorgung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserreinigung. Es ist mindestens ein Referenzantrag aus den letzten 3 Jahren (2017 bis 2019) nachzuweisen, auf dessen Grundlage mindestens 25.000 Mg/a Klärschlamm (mit a. 20-30 % Trockensubstanz) aus der kommunalen Abwasserreinigung über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten entsorgt worden sind; der Auftraggeber behält sich vor, Bestätigungen des/der jeweiligen Referenzauftraggeber nachzufordern;
Mehr anzeigen
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n thermische/-n Entsorgungsanlage/-n (Muster mit dem Mindestinhalt des Nachweises ist Bestandteil der Vergabeunterlagen). Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden;
Mehr anzeigen
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Bieter zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht;
Mehr anzeigen
— soweit ein Umschlag bzw. eine Vorbehandlung vorgesehen ist, ist auf Aufforderung der ausschreibenden Stelle ein entsprechender Nutzungsnachweis vorzulegen.
Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Entsorgung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserreinigung. Es ist mindestens ein Referenzantrag aus den letzten 3 Jahren (2017 bis 2019) nachzuweisen, auf dessen Grundlage mindestens 25.000 Mg/a Klärschlamm (mit a. 20-30 % Trockensubstanz) aus der kommunalen Abwasserreinigung über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten entsorgt worden sind;
Mehr anzeigen
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n thermische/-n Entsorgungsanlage/-n (Muster mit den Mindestinhalt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen). Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Thomas Brümmer
Internetadresse: www.avr-umweltservice.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E97349661 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926873 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 157-382723 (2020-08-10)
Ergänzende Angaben (2020-08-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammtransport 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-394518
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 157-382723
ABl. S-Ausgabe: 162
Quelle: OJS 2020/S 162-394518 (2020-08-18)
Ergänzende Angaben (2020-08-26)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 168-407791
ABl. S-Ausgabe: 168
Quelle: OJS 2020/S 168-407791 (2020-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-558515
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Zu II. 1.7.) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und zu V. 2.4.) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.): Dort ist 1,00 EUR angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld mit Zahleneingaben handelt. Es wird zum Gesamtauftragswert keine Angabe gemacht.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber steht das einseitige Recht zu, den vertrag um 2 Jahre, bis zum 31.12.2026, zu verlängern (Option). Die Option ist spätestens bis zum 31.12.2023 durch schriftliche Erklärung auszuüben.
Zusätzliche Informationen:
Zu II. 1.7.) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und zu V. 2.4.) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Dort ist 1,00 EUR angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld mit Zahleneingaben handelt. Es wird zum Gesamtauftragswert keine Angabe gemacht.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-02 📅
Name: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Postanschrift: Antwerpener Str. 24
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland 🇩🇪
Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu II. 1.7.) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und zu V. 2.4.) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):
Dort ist 1,00 EUR angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld mit Zahleneingaben handelt. Es wird zum Gesamtauftragswert keine Angabe gemacht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebr nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 227-558515 (2020-11-16)