Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut und Sandfang- und Kanalspülgut

Stadt Nordhausen – Stadtentwässerungsbetrieb

Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut und Sandfang- und Kanalspülgut.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-20 Auftragsbekanntmachung
2020-11-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: SEB L 07/2020
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut und Sandfang- und Kanalspülgut.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordhausen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Nordhausen – Stadtentwässerungsbetrieb
Postanschrift: Robert-Blum-Straße 1
Postleitzahl: 99734
Postort: Nordhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.abwasser-nordhausen.de 🌏
E-Mail: info@abwasser-nordhausen.de 📧
Telefon: +49 3631-6390 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346253 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346253 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-25 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 164-398700
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation und die Angebotsunterlagen werden nur in deutscher Sprache akzeptiert. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Nebenangebote sind zugelassen, jedoch nicht für Pauschalangebote. Grundsätzlich gilt: Für Transport und Wägung sind keine Nebenangebote zugelassen! Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v.H. der Auftragsssumme (inkl. Mehrwertsteuer) Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen. Es gilt für die Ausführung die VOL/B.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Es ist beabsichtigt alle 3 Lose an einen Bieter zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einzelne Lose zu vergeben.
Jeder Bieter hat das Los 1 selbst zu realisieren.
Bezeichnung des Loses: Klärschlammentsorgung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Ca. 3 000 t/a Klärschlammentsorgung
Beschreibung der Verlängerungen: Mit Optionsverlängerung um 2 weitere Jahre
Bezeichnung des Loses: Rechengutentsorgung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Ca. 80 t/a Rechengutentsorgung
Bezeichnung des Loses: Sandfang- und Kanalspülgutentsorgung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— ca. 75 t/a Sandfanggut;
— ca. 70 t/a Kanalspülgut.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlage Nordhausen
Hallesche Straße 135
99734 Nordhausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346253&criteriaId=8012
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346253&criteriaId=8011
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen:
— Referenz über realisierte Aufträge zur Verwertung der oben angegebenen Abfallstoffe;
— Nachweis der Qualitätssicherung bei der Verwertung der zu entsorgenden Abfallstoffein Ihrer Firma;
— Bei vorgesehener Kompostierung Nachweis der amtlichen Genehmigung;
— Bei vorgesehener landwirtschaftlicher Verwertung Nachweis der amtlichen Genehmigung;
— Bei vorgesehener Zwischenlagerung Nachweis der amtlichen Genehmigung des Zwischenlagers;
— Bei vorgesehener landbaulicher Verwertung der Abfallstoffe Nachweis der amtlichen Genehmigung zu dieser Maßnahme;
— Für alle Verwertungspfade und Abfallstoffe ist der Nachweis über die Verwertungskapazität zu erbringen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb der Stadt Nordhausen
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346253 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation und die Angebotsunterlagen werden nur in deutscher Sprache akzeptiert.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
Nebenangebote sind zugelassen, jedoch nicht für Pauschalangebote.
Grundsätzlich gilt: Für Transport und Wägung sind keine Nebenangebote zugelassen!
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v.H. der Auftragsssumme (inkl. Mehrwertsteuer)
Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen.
Es gilt für die Ausführung die VOL/B.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprúm-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321276 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 164-398700 (2020-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 896 249 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: STADT NORDHAUSEN — Stadtentwässerungsbetrieb

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 228-562272
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 164-398700
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation und die Angebotsunterlagen werden nur in deutscher Sprache akzeptiert. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Nebenangebote sind zugelassen, jedoch nicht für Pauschalangebote. Grundsätzlich gilt: Für Transport und Wägung sind keine Nebenangebote zugelassen! Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v. H. der Auftragsssumme (inkl. Mehrwertsteuer). Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen. Es gilt für die Ausführung die VOL/B.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— ca. 3 000 t/a Klärschlammentsorgung.
— ca. 80 t/a Rechengutentsorgung.
— ca. 75 t/a Sandfanggut,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-18 📅
Name: SLH Kompost- und Entsorgungs GmbH
Postort: Nordhausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordhausen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 245 735 EUR 💰
10281.60 EUR 💰
Name: Veolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH
Postort: Markranstädt
Postleitzahl: 04420
Land: Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 10680.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v. H. der Auftragsssumme (inkl. Mehrwertsteuer).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt — Vergabekammer —
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Quelle: OJS 2020/S 228-562272 (2020-11-18)