Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch

Landeshauptstadt München, Baureferat

Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Fugenvergussmasse und Beton.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-31 Auftragsbekanntmachung
2021-01-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: T60111520
Kurze Beschreibung: Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Fugenvergussmasse und Beton.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Baureferat
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postleitzahl: 81671
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/189190 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-02 📅
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 066-157404
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im Bieterclient ava-sign (http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von 12 500 t teerhaltigem Straßenaufbruch, ca. 100 t Fugenvergussmasse und ca. 1 000 t Beton aus verschiedenen Maßnahmen des Baureferates,
Hauptabteilung Tiefbau, im Stadtgebiet München.
Die Transportentfernung für die vom AG durchgeführten Materialtransporte zu der benannten Anlieferstelle (Zwischenlager, Entsorgungsanlage) darf ausgehend von der Stadtmitte München, Marienplatz, (ermittelt über www.reiseplanung.de, schnellste Wegstrecke) max. 30 km betragen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus mit der Ausschöpfung von mindestens 90 % der Gesamtauftragssumme durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) beendet werden. Eine Verlängerung des Vertrags bis zu 20 % über der Auftragssumme ist bei unvorhergesehener Mengenmehrung zu den Konditionen dieses Vertrages mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Bei nicht vollständig ausgeschöpfter Auftragssumme ist mit beiderseitigem Einverständnis auch eine Verlängerung des Vertrages über den o. g. Zeitraum hinaus möglich, längstens jedoch bis zum Erreichen der Gesamtauftragssumme. In diesem Fall ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.
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Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im Bieterclient ava-sign (http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. § 123 und § 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt.
b) Erklärung, dass das Unternehmen in den vorangegangenen beiden Jahren nicht:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG;
— gem. § 21 Abs. 1 AEntG oder
— gem. § 19 Abs. 1 MiLoG.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
c) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
d) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
e) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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f) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
h) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
Mit dem Angebot ist der vorläufige Nachweis entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu erbringen.
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
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c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
d) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
e) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer.
Beabsichtigt ein Bieter, für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (= Eignungsleihe), sind die genannten Erklärungen und Bescheinigungen dem Umfang der Eignungsleihe entsprechend auf gesondertes Verlangen auch für die anderen Unternehmen vorzulegen. Dies schließt den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mit ein.
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Für den Fall einer einfachen Unterauftragsvergabe (= ohne Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen für die Unternehmen, an die der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, der Nachweis der Eignung für den ausführenden Leistungsteil sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu führen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angaben über den Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 2 500 000,00 EUR.
b) Angaben über den Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 1 500 000,00 EUR.
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c) Angabe, dass während der Ausführungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen besteht:
— Personenschäden: 1 000 000,00 EUR;
— Sachschäden: 1 000 000,00 EUR;
— Vermögensschäden: 500 000,00 EUR.
Mit dem Angebot ist der vorläufige Nachweis entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu erbringen.
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
b) Bestätigung des Versicherers oder Kopie des Versicherungsscheins über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen.
Beabsichtigt ein Bieter, für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (= Eignungsleihe), sind die genannten Erklärungen und Bescheinigungen dem Umfang der Eignungsleihe entsprechend auf gesondertes Verlangen auch für die anderen Unternehmen vorzulegen.
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Für den Fall einer einfachen Unterauftragsvergabe (= ohne Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen für die Unternehmen, an die der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, der Nachweis der Eignung für den ausführenden Leistungsteil sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu führen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angabe von Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Auftraggeber wird gegebenenfalls auch eigene Erfahrungen und Kenntnisse bei der Beurteilung der Eignung des Bewerbers/Bieters heranziehen.
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Die Abgabe einer bestimmten Anzahl an Referenzen ist nicht verpflichtend.
b) Bei Einsatz von Unterauftragnehmern:
Verzeichnis der Leistungen der Unterauftragnehmer.
Mit dem Angebot ist der vorläufige Nachweis entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu erbringen.
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Je eine schriftliche Bestätigung des Referenzgebers zu den benannten Referenzen, dass die dort beschriebenen Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer.
Beabsichtigt ein Bieter, für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (= Eignungsleihe), sind die genannten Erklärungen und Bescheinigungen dem Umfang der Eignungsleihe entsprechend auf gesondertes Verlangen auch für die anderen Unternehmen vorzulegen.
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Für den Fall einer einfachen Unterauftragsvergabe (= ohne Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen für die Unternehmen, an die der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, der Nachweis der Eignung für den ausführenden Leistungsteil sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu führen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mindeststandards:
Vorlage mit dem Angebot:
1. Nachweis durch ein entsprechendes Zertifikat, dass das Unternehmen ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG ist.
2. Angaben zu den Verwertungswegen und -verfahren, Abfallschlüsseln und zu den zuständigen Genehmigungsbehörden.
3. Erklärung des Bieters, dass er bzw. alle von der Entsorgung gefährlicher Abfälle betroffenen Nachunternehmer bei der ZKS Abfall als Entsorger im Rahmen des eANV registriert ist/sind und über die technische und personelle Ausstattung verfügt/verfügen, um im Rahmen des eANV versendete Dokumente digital zu signieren.
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4. Angaben zur Kalkulation.
5. Verwertungsanlagen: Vorlage der für die Verwertung relevanten Auszüge aus den Genehmigungsbescheiden. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Transportentfernung für die vom AG durchgeführten Materialtransporte zu der benannten Anlieferstelle (Zwischenlager, Entsorgungsanlage) darf ausgehend von der Stadtmitte München, Marienplatz, (ermittelt über www.reiseplanung.de, schnellste Wegstrecke) max. 30 km betragen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/189190 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 066-157404 (2020-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Fugenvergussmasse und Beton aus verschiedenen Maßnahmen des Baureferates, Hauptabteilung Tiefbau im Stadtgebiet München.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 012-025490
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 066-157404
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-17 📅
Name: RM Recycling München GmbH & Co. KG
Postort: Garching
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 012-025490 (2021-01-14)