Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die im Gebiet des Landkreises Emsland anfallen. Der Landkreis Emsland ist aufgrund landesrechtlicher Ausführungsbestimmungen zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) zur ordnungsgemäßen Entsorgung der in seinem Kreisgebiet anfallenden Tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 verpflichtet. Derzeit führt ein Unternehmen diese Aufgaben im Auftrag des Landkreises aus. Die Beauftragung des Unternehmens endet mit Ablauf des 31.12.2020. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt die Ausschreibung dieser Leistungen für den Anschlusszeitraum, d. h. mit Leistungsbeginn zum 1.1.2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten im Landkreis Emsland
3-2020
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die im Gebiet des Landkreises Emsland anfallen. Der Landkreis Emsland ist aufgrund landesrechtlicher Ausführungsbestimmungen zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) zur ordnungsgemäßen Entsorgung der in seinem Kreisgebiet anfallenden Tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 verpflichtet. Derzeit führt ein Unternehmen diese Aufgaben im Auftrag des Landkreises aus. Die Beauftragung des Unternehmens endet mit Ablauf des 31.12.2020. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt die Ausschreibung dieser Leistungen für den Anschlusszeitraum, d. h. mit Leistungsbeginn zum 1.1.2021.
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Der Auftragnehmer hat Tierische Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die im gesamten Gebiet des Landkreises Emsland anfallen, zu entsorgen. Eine Aufteilung des Kreisgebietes in Lose ist nicht vorgesehen. Der Standort der vorgesehenen Verarbeitungsanlage muss aufgrund einer Vorgabe der zuständigen obersten Landesbehörde, des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Gebiet des Landkreises Emsland liegen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Verarbeitung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Verarbeitung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die im Gebiet des Landkreises Emsland anfallen. Anfallstellen sind insoweit landwirtschaftliche Betriebe, Schlachtbetriebe, Haushalte und sonstige Anfallstellen. Die Entsorgung erfolgt im Holsystem, d. h. die anfallenden Tierischen Nebenprodukte werden vom Auftragnehmer vor Ort bei den Anfallstellen abgeholt und einer Entsorgung zugeführt.
Der Auftragnehmer hat die Entsorgung der Tierischen Nebenprodukte (Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse) der Kategorien 1 und 2 nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG), des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum TierNebG (Nds. AG TierNebG) und des Gesetzes zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (TierGesG) durch Verbrennung oder Mitverbrennung in hierfür zugelassenen Anlagen durchzuführen. Sämtliche von dem Auftragnehmer für den Auftragsgegenstand eingesetzten Betriebsmittel (Anlagen, Geräte, Fahrzeuge usw.) sind während der Vertragslaufzeit in einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zustand zu halten. Für die Leistungserbringung eingesetztes Personal – auch Beschäftigte eventueller Nachunternehmer – ist über die vorstehenden Vorschriften zu belehren und auf die Einhaltung zu verpflichten.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in der Niedersächsischen Verordnung über die Einzugsbereiche der Tierkörperbeseitigungsanstalten vom 10.1.1997 (Nds. GVBl. 1997, 18), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. 2015, 307), derzeit geregelt ist, dass die Verarbeitung von Tierischen Nebenprodukten aus dem Gebiet des Landkreises Emsland in der Tierkörperbeseitigungsanstalt Lingen-Brögbern (TBA-NDS-1) zu erfolgen hat. Dem Auftraggeber und der zuständigen obersten Landesbehörde ist bekannt, dass die dortige TBA bereits seit langem keine Tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mehr annimmt. Die zuständige oberste Landesbehörde, das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hat den Auftraggeber am 29.6.2020 auf folgendes hingewiesen: „Einzugsbereich für die auszuschreibende Tierkörperbeseitigung ist der Landkreis Emsland. Anforderung in der Ausschreibung muss sein, dass sich die Beseitigungseinrichtung selbst im Landkreis Emsland befindet, wobei der Standort in Lingen-Brögbern nicht zwingend ist. (…) Da an dem Standort Lingen-Brögbern keine Beseitigung von Materialien der Kategorien I und II erfolgt (ist), ist die Regelung insoweit zurzeit obsolet und bedürfte ggf. – in Abhängigkeit von dem Verlauf des Vergabeverfahrens – einer Fortschreibung. Eine Änderung des Einzugsbereichs Landkreis Emsland im Wege der Änderung der Verordnung ist nach derzeitigem Verfahrensstand nicht beabsichtigt.“ (Schreiben des Ministeriums vom 29.6.2020)
Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Legalitätspflichten als Gebietskörperschaft an die gesetzgeberischen Vorgaben (hier: die Einzugsbereichsverordnung) gebunden und gibt als Standort der Verarbeitungsanlage daher das Gebiet des Landkreises Emsland für alle Bieter verbindlich vor.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe nachstehend beschriebene Verlängerungsoptionen.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen mit dem 1.1.2021.
Die...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen mit dem 1.1.2021.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 5 Jahre ab dem Zeitpunkt des Beginns der Leistungspflichten des Auftragnehmers (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragslaufzeit im Anschluss an die Grundlaufzeit bis zu zweimal um jeweils 2 weitere Jahre zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Die Verlängerungsoptionen müssen vom Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die zuständige oberste Landesbehörde, das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die zuständige oberste Landesbehörde, das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Einbeziehung von Nachunternehmern mit Beseitigungseinrichtungen außerhalb des Einzugsgebietes Landkreis Emsland nicht wünscht (so die Hinweise des Ministeriums an den Auftraggeber vom 29.6.2020). Siehe hierzu auch die Ausführungen in Abschnitt B.III.1. in Teil B der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass die zuständige oberste Landesbehörde, das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, eine Zwischenlagerung des vertragsgegenständlichen Materials nicht wünscht (so die Hinweise des Ministeriums an den Auftraggeber vom 29.6.2020). Siehe hierzu auch die Ausführungen in Abschnitt B.III.1. in Teil B der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eintragung in das Berufsregister: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
2) Zulassung als...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eintragung in das Berufsregister: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
2) Zulassung als Verarbeitungsbetrieb: Nachweis der Zulassung der vorgesehenen Entsorgungsanlage als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorien 1 und 2 gemäß Art. 24 VO (EG) 1069/2009.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3) Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 Jahren (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3) Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 Jahren (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
4) Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
5) Eventuell geforderte weitere Erklärungen und Nachweise: Der Auftraggeber behält sich vor, nach Eingang des Angebots Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft versichert ist, nachzufordern.
“Zu 3): Jahresumsatz aus vergleichbaren Leistungen mindestens 2 Mio. EUR pro Jahr im Durchschnitt über die letzten 3 abgeschlossenen Jahre (2017-2019).
Zu...”
Zu 3): Jahresumsatz aus vergleichbaren Leistungen mindestens 2 Mio. EUR pro Jahr im Durchschnitt über die letzten 3 abgeschlossenen Jahre (2017-2019).
Zu 4): Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6) Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
7) Beschäftigtenzahl: Eigenerklärung zur Zahl der im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
7) Beschäftigtenzahl: Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten insgesamt und Führungskräften.
8) Beschreibung der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung: Stichpunktartige Beschreibung der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung (insbesondere Fuhrpark), die zur Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags zur Verfügung stehen.
9) Angabe der Nachunternehmerleistungen: Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 6): Entsorgung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) 1069/2009 aus Entsorgungsgebieten mit insgesamt...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 6): Entsorgung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) 1069/2009 aus Entsorgungsgebieten mit insgesamt mindestens durchschnittlich 4 000 Anfallstellen über insgesamt mindestens 24 Monate im Zeitraum seit 1.1.2017. Es gilt die Summe der angegebenen Referenzleistungen; auch überschneidende Zeiträume werden berücksichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Ausführungsbedingungen gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) i. V. m. dem Entsorgungsvertrag (Anlage B01).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-10
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-09
13:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
— Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von...”
1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
— Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB;
— Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
2) Sollte das Vergabeverfahren, z. B. aufgrund eines Vergabenachprüfungsverfahrens oder anderer rechtlicher Angriffe, nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können, behält der Auftraggeber sich vor, einen späteren Leistungsbeginn als unter Ziffer II.2.11) genannt festzulegen. Für diesen Fall behält der Auftraggeber sich außerdem vor, im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 5 VgV bzw. einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Abs. 2 UVgO den Vertrag mit dem derzeitigen Auftragnehmer interimistisch zu verlängern oder ein anderes Unternehmen mit den ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen (Interimsvergabe). Die Vertragslaufzeit dieser Interimsvergabe wird auf den Zeitraum beschränkt sein, der zur Überbrückung bis zum Beginn der Leistungspflichten eines neuen Auftragnehmers erforderlich ist. Mit Abgabe des Angebots erklären Bieter sich mit dieser Verfahrensweise des Auftraggebers einverstanden.
3) Der Landkreis Emsland strebt an, dass das Land Niedersachsen dem Auftragnehmer gemäß § 3 Abs. 3 TierNebG die Entsorgungspflicht, einschließlich des Rechts zur Erhebung von Entgelten im eigenen Namen, überträgt. Der Landkreis bemüht sich, beim Land eine solche Übertragung/Beleihung zu erreichen, übernimmt aber keine Gewähr für den Erfolg dieser Bemühungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bemühungen des Landkreises zu unterstützen, insbesondere notwendige Unterlagen beizubringen, erforderliche Anträge zu stellen und eventuelle die Entsorgungspflicht übertragende bzw. beleihende Verwaltungsakte der zuständigen Behörden des Landes Niedersachsen gegen sich bestandskräftig werden zu lassen. Rechtzeitig vor einem eventuellen Übergang der Entsorgungspflicht auf den Auftragnehmer werden die Parteien gemeinsam den Entsorgungsvertrag (Anlage B01) in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung in einer Änderungsvereinbarung so ändern, dass er den geänderten Verhältnissen entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDLVV
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 153-375019
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-09-09 📅
Zeit: 13:30
Neuer Wert
Datum: 2020-09-10 📅
Zeit: 13:30
Quelle: OJS 2020/S 157-383831 (2020-08-10)
Ergänzende Angaben (2020-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-09-10 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-30 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-09-10 📅
Zeit: 13:30
Neuer Wert
Datum: 2020-10-30 📅
Zeit: 12:30
Quelle: OJS 2020/S 170-412026 (2020-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die im Gebiet des Landkreises Emsland anfallen. Der Landkreis Emsland ist aufgrund landesrechtlicher Ausführungsbestimmungen zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) zur ordnungsgemäßen Entsorgung der in seinem Kreisgebiet anfallenden Tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 verpflichtet. Derzeit führt ein Unternehmen diese Aufgaben im Auftrag des Landkreises aus. Die Beauftragung des Unternehmens endet mit Ablauf des 31.12.2020. Mit dem Vergabeverfahren erfolgte die Ausschreibung dieser Leistungen für den Anschlusszeitraum, d. h. mit Leistungsbeginn zum 1.1.2021.
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Verarbeitung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Verarbeitung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die im Gebiet des Landkreises Emsland anfallen. Anfallstellen sind insoweit landwirtschaftliche Betriebe, Schlachtbetriebe, Haushalte und sonstige Anfallstellen. Die Entsorgung erfolgt im Holsystem, d. h. die anfallenden Tierischen Nebenprodukte werden vom Auftragnehmer vor Ort bei den Anfallstellen abgeholt und einer Entsorgung zugeführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sicherstellung der Verarbeitung in Sonderlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200
Preis (Gewichtung): 800
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen mit dem 1.1.2021.
Die...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen mit dem 1.1.2021.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 5 Jahre ab dem Zeitpunkt des Beginns der Leistungspflichten des Auftragnehmers (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragslaufzeit im Anschluss an die Grundlaufzeit bis zu zweimal um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Die Verlängerungsoptionen müssen vom Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 153-375019
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDGAA
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 223-548897 (2020-11-11)