Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die zuständige oberste Landesbehörde, das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Einbeziehung von Nachunternehmern mit Beseitigungseinrichtungen außerhalb des Einzugsgebietes Landkreis Emsland nicht wünscht (so die Hinweise des Ministeriums an den Auftraggeber vom 29.6.2020). Siehe hierzu auch die Ausführungen in Abschnitt B.III.1. in Teil B der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).