— Los 1: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Hausmüll im Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Restmüll,
— Los 2: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Biomüll im Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Biomüll,
— Los 3: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im Landkreis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft im Landkreis Aichach-Friedberg
0450-5/1”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“— Los 1: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Hausmüll im Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Restmüll,
— Los 2: Sammlung und...”
Kurze Beschreibung
— Los 1: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Hausmüll im Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Restmüll,
— Los 2: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Biomüll im Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Biomüll,
— Los 3: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im Landkreis.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Sammlung und Transport Hausmüll
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Aichach-Friedberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke zu nutzen. Der Restmüll aus Restmülltonnen und Restmüllsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet. Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert. Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.
Los 1: Sammlung und Transport Hausmüll
— Abfuhr der Restmülltonnen (inkl. Restmüllsäcke) im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg an den Haushalten und Anfallstellen,
— Getrennter Transport der Rest- und Biomüllmengen zur Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA),
— Behälteränderungdienst der Restmüllbehälter (alle Größen),
— Flursäuberung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugeinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lohn
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 75
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere 24 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird. Von dieser...”
Beschreibung der Verlängerungen
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere 24 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird. Von dieser Vertragsverlängerungsoption kann nur zweimal Gebrauch gemacht werden. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2030.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2: Sammlung und Transport Biomüll
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke zu nutzen. Der Restmüll aus Restmülltonnen und Restmüllsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet. Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert. Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.
Los 2: Sammlung und Transport Biomüll:
— Abfuhr der Biomülltonnen im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg an den Haushalten und Anfallstellen,
— Getrennter Transport der Rest- und Biomüllmengen zur Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA),
— Behälteränderungdienst der Biomüllbehälter (alle Größen).
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3: Sammlung und Transport von Sperrmüll
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke zu nutzen. Der Restmüll aus Restmülltonnen und Restmüllsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet. Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert. Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.
Los 3: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im gesamten Kreisgebiet:
— Abholung des Sperrmülls an den Haushalten (Holsystem) des Landkreises Aichach-Friedberg und die Verbringung der Abfälle zur Beseitigung zur Abfallverwertungsanlage Augsburg,
— Containergestellung (ca. 22 gedeckelte Abrollcontainer mit einem Volumen von jeweils ca. 38 m oder vergleichbar) an 12 Wertstoffhöfen des Landkreises,
— Übernahme des Sperrmülls an den Sammelstellen und Transport der Container zur Abfallverwertungsanlage Augsburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124),
— Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124),
— Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe L124),
— Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Eignungskriterien),
— Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 150 000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Eignungskriterien).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens 2 Jahre) für die Leistungen zur Sammlung von Siedlungsabfällen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung des Fehlens von Ausschlussgründen herangezogen werden (siehe F01).
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe L124).
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (siehe L124).
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe L124).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-11
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-11
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Die Bieter sind gemäß § 55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Die Bieter sind gemäß § 55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Die in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern– soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal Deutsche eVergabe (https://ausschreibung.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) wie z. B. für eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bis zum Leistungsbeginn Eigenerklärungen nach Maßgabe der ergänzenden Bewerbungsbedingungen ab. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 242-598219 (2020-12-08)
Ergänzende Angaben (2021-01-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de🌏
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 242-598219
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-01-11 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2021-01-14 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-01-11 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2021-01-14 📅
Zeit: 14:00
Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist wegen wesentlicher Änderung von Vergabeunterlagen aufgrund eingegangener Bieterfragen (§ 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV).”
Quelle: OJS 2021/S 007-012471 (2021-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke zu nutzen. Der Restmüll aus Restmülltonnen und Restmüllsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet. Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert. Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.
Los 1:
— Sammlung und Transport Hausmüll,
— Abfuhr der Restmülltonnen (inkl. Restmüllsäcke) im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg an den Haushalten und Anfallstellen,
— Getrennter Transport der Rest- und Biomüllmengen zur Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA),
— Behälteränderungdienst der Restmüllbehälter (alle Größen),
— Flursäuberung.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke zu nutzen. Der Restmüll aus Restmülltonnen und Restmüllsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet. Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert. Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.
Los 2:
— Sammlung und Transport Biomüll,
— Abfuhr der Biomülltonnen im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg an den Haushalten und Anfallstellen,
— getrennter Transport der Rest- und Biomüllmengen zur Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA),
— Behälteränderungdienst der Biomüllbehälter (alle Größen).
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke zu nutzen. Der Restmüll aus Restmülltonnen und Restmüllsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet. Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert. Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.
Los 3:
— Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im gesamten Kreisgebiet,
— Abholung des Sperrmülls an den Haushalten (Holsystem) des Landkreises Aichach-Friedberg und die Verbringung der Abfälle zur Beseitigung zur Abfallverwertungsanlage Augsburg,
— Containergestellung (ca. 22 gedeckelte Abrollcontainer mit einem Volumen von jeweils ca. 38 m oder vergleichbar) an 12 Wertstoffhöfen des Landkreises,
— Übernahme des Sperrmülls an den Sammelstellen und Transport der Container zur Abfallverwertungsanlage Augsburg.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 242-598219
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1: Sammlung und Transport Hausmüll
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis Süd GmbH
Postort: München
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2: Sammlung und Transport Biomüll
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3: Sammlung und Transport von Sperrmüll
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 048-121307 (2021-03-05)