Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten (MOBIpunkten) sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut. Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote (Bike- und Carsharing, Laden E-Autos) zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform – kurz MOBI-Plattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z. B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie 2 Apps (Android und iOS) – genannt MOBIapp – entsprechend den Anforderungen dieses Lastenheftes umzusetzen. Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV, um weitere Mobilitätsangebote zu einer multimodalen und später intermodalen Auskunft erweitert werden. Neben dem ÖPNV-Ticketkauf soll auf der Plattform die Buchung von Car- und BikeSharing-Angeboten sowie die Vermittlung von Taxis bzw. Anruflinientaxis (Alita) ermöglicht werden. Hierfür sind die entsprechenden Angebote bzw. deren Schnittstellen anzubinden. Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig. Bei der (Weiter-)Entwicklung von In/Out-Technologien und neuer Verfahren im elektronischen Fahrgeldmanagement für den Öffentlichen Personenverkehr ist der Standard VDV-Kernapplikation zu berücksichtigen und zu prüfen, inwieweit Entwicklungen aus dem Projekt standardisierungsrelevante Punkte zu den Schnittstellen von ((eTicket Deutschland umfassen (u. a. VDV-KA, IPSI, PKM). Dazu wird eine Abstimmung und Rückkopplung mit der VDV eTicket Service GmbH erwartet. Bei der Entwicklung und der Erarbeitung von Schnittstellenspezifikationen für den Öffentlichen Personenverkehr im Bereich der Fahrgast- und Kundeninformation ist die Relevanz zu den Standardisierungsaktivitäten des VDV bzw. EU (u. a. TRIAS, VDV 432, 433, 453/454,459, IBIS-IP, EKAP, NETEX, SIRI) zu prüfen und relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Projektes entsprechend an den VDV zurückzumelden (Change Requests/Bedarf weiterer Standardisierung). Dazu ist eine Abstimmung und Rückkopplung mit den Gremien des VDV (u. a. K3-Ausschuss) erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vertriebs- und Marketingsoftwarepaket
Referenznummer: DVB_2020_20_043
Kurze Beschreibung:
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten (MOBIpunkten) sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote (Bike- und Carsharing, Laden E-Autos) zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform – kurz MOBI-Plattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z. B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie 2 Apps (Android und iOS) – genannt MOBIapp – entsprechend den Anforderungen dieses Lastenheftes umzusetzen.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV, um weitere Mobilitätsangebote zu einer multimodalen und später intermodalen Auskunft erweitert werden. Neben dem ÖPNV-Ticketkauf soll auf der Plattform die Buchung von Car- und BikeSharing-Angeboten sowie die Vermittlung von Taxis bzw. Anruflinientaxis (Alita) ermöglicht werden. Hierfür sind die entsprechenden Angebote bzw. deren Schnittstellen anzubinden.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
Bei der (Weiter-)Entwicklung von In/Out-Technologien und neuer Verfahren im elektronischen Fahrgeldmanagement für den Öffentlichen Personenverkehr ist der Standard VDV-Kernapplikation zu berücksichtigen und zu prüfen, inwieweit Entwicklungen aus dem Projekt standardisierungsrelevante Punkte zu den Schnittstellen von ((eTicket Deutschland umfassen (u. a. VDV-KA, IPSI, PKM). Dazu wird eine Abstimmung und Rückkopplung mit der VDV eTicket Service GmbH erwartet.
Bei der Entwicklung und der Erarbeitung von Schnittstellenspezifikationen für den Öffentlichen Personenverkehr im Bereich der Fahrgast- und Kundeninformation ist die Relevanz zu den Standardisierungsaktivitäten des VDV bzw. EU (u. a. TRIAS, VDV 432, 433, 453/454,459, IBIS-IP, EKAP, NETEX, SIRI) zu prüfen und relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Projektes entsprechend an den VDV zurückzumelden (Change Requests/Bedarf weiterer Standardisierung). Dazu ist eine Abstimmung und Rückkopplung mit den Gremien des VDV (u. a. K3-Ausschuss) erforderlich.
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten (MOBIpunkten) sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote (Bike- und Carsharing, Laden E-Autos) zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform – kurz MOBI-Plattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z. B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie 2 Apps (Android und iOS) – genannt MOBIapp – entsprechend den Anforderungen dieses Lastenheftes umzusetzen.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV, um weitere Mobilitätsangebote zu einer multimodalen und später intermodalen Auskunft erweitert werden. Neben dem ÖPNV-Ticketkauf soll auf der Plattform die Buchung von Car- und BikeSharing-Angeboten sowie die Vermittlung von Taxis bzw. Anruflinientaxis (Alita) ermöglicht werden. Hierfür sind die entsprechenden Angebote bzw. deren Schnittstellen anzubinden.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
Bei der (Weiter-)Entwicklung von In/Out-Technologien und neuer Verfahren im elektronischen Fahrgeldmanagement für den Öffentlichen Personenverkehr ist der Standard VDV-Kernapplikation zu berücksichtigen und zu prüfen, inwieweit Entwicklungen aus dem Projekt standardisierungsrelevante Punkte zu den Schnittstellen von ((eTicket Deutschland umfassen (u. a. VDV-KA, IPSI, PKM). Dazu wird eine Abstimmung und Rückkopplung mit der VDV eTicket Service GmbH erwartet.
Bei der Entwicklung und der Erarbeitung von Schnittstellenspezifikationen für den Öffentlichen Personenverkehr im Bereich der Fahrgast- und Kundeninformation ist die Relevanz zu den Standardisierungsaktivitäten des VDV bzw. EU (u. a. TRIAS, VDV 432, 433, 453/454,459, IBIS-IP, EKAP, NETEX, SIRI) zu prüfen und relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Projektes entsprechend an den VDV zurückzumelden (Change Requests/Bedarf weiterer Standardisierung). Dazu ist eine Abstimmung und Rückkopplung mit den Gremien des VDV (u. a. K3-Ausschuss) erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vertriebs- und Marketingsoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
In Ergänzung III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
„Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt:
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oderteilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland(§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB),jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern)ordnungsgemäß nachgekommen sind.
d) Ich/wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Wirtschaftsteilnehmer/ausländisches Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind.
Alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Angaben werden vertraulich behandelt.
Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre (beginnend mit 10.7.2019) unteranderem digital archiviert.
Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht für andere Zwecke eingesetzt. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Der Bewerber erklärt mit Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes, mit diesem geschilderten Vorgehen einverstanden zu sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CDFF7
In Ergänzung III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
„Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt:
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oderteilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland(§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB),jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern)ordnungsgemäß nachgekommen sind.
d) Ich/wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Wirtschaftsteilnehmer/ausländisches Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind.
Alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Angaben werden vertraulich behandelt.
Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre (beginnend mit 10.7.2019) unteranderem digital archiviert.
Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht für andere Zwecke eingesetzt. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Der Bewerber erklärt mit Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes, mit diesem geschilderten Vorgehen einverstanden zu sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CDFF7
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten (MOBIpunkten) sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote (Bike- und Carsharing, Laden E-Autos) zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform – kurz MOBI-Plattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z. B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie 2 Apps (Android und iOS) – genannt MOBIapp – entsprechend den Anforderungen dieses Lastenheftes umzusetzen.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote (Bike- und Carsharing, Laden E-Autos) zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform – kurz MOBI-Plattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z. B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie 2 Apps (Android und iOS) – genannt MOBIapp – entsprechend den Anforderungen dieses Lastenheftes umzusetzen.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV, um weitere Mobilitätsangebote zu einer multimodalen und später intermodalen Auskunft erweitert werden. Neben dem ÖPNV-Ticketkauf soll auf der Plattform die Buchung von Car- und BikeSharing-Angeboten sowie die Vermittlung von Taxis bzw. Anruflinientaxis (Alita) ermöglicht werden. Hierfür sind die entsprechenden Angebote bzw. deren Schnittstellen anzubinden.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV, um weitere Mobilitätsangebote zu einer multimodalen und später intermodalen Auskunft erweitert werden. Neben dem ÖPNV-Ticketkauf soll auf der Plattform die Buchung von Car- und BikeSharing-Angeboten sowie die Vermittlung von Taxis bzw. Anruflinientaxis (Alita) ermöglicht werden. Hierfür sind die entsprechenden Angebote bzw. deren Schnittstellen anzubinden.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
Bei der (Weiter-)Entwicklung von In/Out-Technologien und neuer Verfahren im elektronischen Fahrgeldmanagement für den Öffentlichen Personenverkehr ist der Standard VDV-Kernapplikation zu berücksichtigen und zu prüfen, inwieweit Entwicklungen aus dem Projekt standardisierungsrelevante Punkte zu den Schnittstellen von ((eTicket Deutschland umfassen (u. a. VDV-KA, IPSI, PKM). Dazu wird eine Abstimmung und Rückkopplung mit der VDV eTicket Service GmbH erwartet.
Bei der (Weiter-)Entwicklung von In/Out-Technologien und neuer Verfahren im elektronischen Fahrgeldmanagement für den Öffentlichen Personenverkehr ist der Standard VDV-Kernapplikation zu berücksichtigen und zu prüfen, inwieweit Entwicklungen aus dem Projekt standardisierungsrelevante Punkte zu den Schnittstellen von ((eTicket Deutschland umfassen (u. a. VDV-KA, IPSI, PKM). Dazu wird eine Abstimmung und Rückkopplung mit der VDV eTicket Service GmbH erwartet.
Bei der Entwicklung und der Erarbeitung von Schnittstellenspezifikationen für den Öffentlichen Personenverkehr im Bereich der Fahrgast- und Kundeninformation ist die Relevanz zu den Standardisierungsaktivitäten des VDV bzw. EU (u. a. TRIAS, VDV 432, 433, 453/454,459, IBIS-IP, EKAP, NETEX, SIRI) zu prüfen und relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Projektes entsprechend an den VDV zurückzumelden (Change Requests/Bedarf weiterer Standardisierung). Dazu ist eine Abstimmung und Rückkopplung mit den Gremien des VDV (u. a. K3-Ausschuss) erforderlich.
Bei der Entwicklung und der Erarbeitung von Schnittstellenspezifikationen für den Öffentlichen Personenverkehr im Bereich der Fahrgast- und Kundeninformation ist die Relevanz zu den Standardisierungsaktivitäten des VDV bzw. EU (u. a. TRIAS, VDV 432, 433, 453/454,459, IBIS-IP, EKAP, NETEX, SIRI) zu prüfen und relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Projektes entsprechend an den VDV zurückzumelden (Change Requests/Bedarf weiterer Standardisierung). Dazu ist eine Abstimmung und Rückkopplung mit den Gremien des VDV (u. a. K3-Ausschuss) erforderlich.
Grundlegende Anforderung an Projektumsetzung und -ergebnis
Bei der Umsetzung der Plattform (Back- und Frontend) soll auf eine existierende, zumindest als Beta-Version vorliegende, zusammen mit einem europäischen Verkehrsunternehmen entwickelte oder bei einem solchen im Einsatz befindliche Lösung zurückgegriffen werden. Diese muss unter Livebedingungen testbar zumindest alle der im Teilnahmewettbewerb geforderten Anforderungen erfüllen. Bei der Neuentwicklung / Programmierung von Komponenten sollen Standardschnittstellen berücksichtigt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Backend und Frontends auch von anderen Verkehrsbetrieben angeschlossen oder sogar gemeinsam betrieben werden können, sowie weitere Mobilitätsdienstleister mit ihren Angeboten eingebunden werden können. Besonders im Hinblick auf die VDV-Initiative Mobility Inside sind derartige An- und Einbindungsmöglichkeiten zwingend vorzusehen. Bezüglich Frontend-Ausprägung ist eine App als Demonstrator für die Betriebssysteme Android und iOS umzusetzen.
Bei der Umsetzung der Plattform (Back- und Frontend) soll auf eine existierende, zumindest als Beta-Version vorliegende, zusammen mit einem europäischen Verkehrsunternehmen entwickelte oder bei einem solchen im Einsatz befindliche Lösung zurückgegriffen werden. Diese muss unter Livebedingungen testbar zumindest alle der im Teilnahmewettbewerb geforderten Anforderungen erfüllen. Bei der Neuentwicklung / Programmierung von Komponenten sollen Standardschnittstellen berücksichtigt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Backend und Frontends auch von anderen Verkehrsbetrieben angeschlossen oder sogar gemeinsam betrieben werden können, sowie weitere Mobilitätsdienstleister mit ihren Angeboten eingebunden werden können. Besonders im Hinblick auf die VDV-Initiative Mobility Inside sind derartige An- und Einbindungsmöglichkeiten zwingend vorzusehen. Bezüglich Frontend-Ausprägung ist eine App als Demonstrator für die Betriebssysteme Android und iOS umzusetzen.
Über die Plattform einzubinden bzw. perspektivisch in weiteren Ausbauschritten zu bedenken, sind folgende, aktuell bekannte Mobilitätsformen und -angebote:
— Per Pedes;
— ÖPNV;
— Eigener Pkw;
— Eigenes Fahrrad;
— Bikesharing;
— Carsharing, stationär;
— Carsharing, free floating;
— eScooter;
— Taxi-System inkl. Alita-Management (Erweiterung/ Adaption der vorhandenen Leitstellen-Lösung);
— e-Parkschein (API der Landeshauptstadt Dresden);
— On Demand Service.
Beschreibung der Optionen:
Einbindung weiterer Anwendungsfälle
Weiterentwicklung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Trachenberger Str. 40
01129 Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eintragung im Handelsregister des Staats nachweisen, in dem der Bewerber ansässig ist (Handelsregisterauszug). Dieser Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein),
2. Kurzdarstellung des Unternehmens, z. B. in Form eines Organigramms, mit Angaben zur Gesellschaftsstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeit sowie zu Art und Umfang der Präsenz in Deutschland,
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre auch unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen die Nachweise 1) und 2) für jedes Mitglied gesondert vorlegen.
„Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ siehe VI.3)
Zusätzliche Angaben dieser Bekanntmachung in Ergänzung III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung, aus der die jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte sowie der Softwareentwickler in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist (bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied),
2. Eigenerklärung zu Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführte vergleichbaren Aufträge (Im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ sind die Referenzen, welche die benannten Mindeststandards bzw. -anforderungen erfüllen mit folgenden Angaben zu benennen:
2. Eigenerklärung zu Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführte vergleichbaren Aufträge (Im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ sind die Referenzen, welche die benannten Mindeststandards bzw. -anforderungen erfüllen mit folgenden Angaben zu benennen:
— Auftraggeber;
— Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, Email);
— Ausführungszeitraum.
Die Beschreibung dieser Referenzen ist als ein zusätzliches PDF- Dokument mit jeweils ca. 2 Seiten dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzanforderungen insgesamt erfüllen; sie müssen nicht für jedes einzelne Mitglied vorgelegt werden. Dies gilt auch für die Einhaltung der Mindeststandards bzw. -anforderungen
Mindeststandards:
1. Mindestens 5 Softwareentwickler,
2 a) Mindestanforderung an Referenzen einer vergleichbaren Plattformlösung (Backend + App)
Muss als veröffentlichte Beta-Version vorliegen; muss bei mindestens einem Verkehrsunternehmen oder -verbund im Einsatz bzw. mit diesem zusammen entwickelt worden sein; muss mindestens die Mobilitätsangebote ÖPNV, Fahrradverleihsystem, Carsharing mit den jeweils integrierten Funktionen (kein Deeplink) produktiv umgesetzt enthalten:
Muss als veröffentlichte Beta-Version vorliegen; muss bei mindestens einem Verkehrsunternehmen oder -verbund im Einsatz bzw. mit diesem zusammen entwickelt worden sein; muss mindestens die Mobilitätsangebote ÖPNV, Fahrradverleihsystem, Carsharing mit den jeweils integrierten Funktionen (kein Deeplink) produktiv umgesetzt enthalten:
— multimodale Routingauskunft;
— routingbezogenes Buchen mit und ohne Nutzerkonto;
— VDV-KA konformes ÖPNV-Ticketing;
— Abrechnung (Factoring, Clearing) unter Einbezug eines Finanzdienstleisters im B2C- und B2B-Verhältnis;
— Single-Sign-On über alle eingebundenen „Mobilitätsangebote“.
2 b) mindestens 3 Jahre Erfahrungen in der Software-Entwicklung (Backend- und Frontend) von webbasierten Auskunftssystemen zur Fahrgastinformationen, wie Apps, Websites etc., für Anwendungen von Verkehrsunternehmens oder -verbünden,
2 c) mindestens 2 Jahre Erfahrung innerhalb der vergangenen 3 Jahre im produktiven Betrieb (im Betreiben und Support) einer vergleichbar komplexen Mobilitätslösung für Anwendungen von Verkehrsunternehmen/-verbund,
2 d) Einbindung des elektronischen Fahrplanauskunftsystems (EFA) der Fa. Mentz in mindestens einer im produktiven Einsatz befindlichen Anwendung innerhalb der vergangenen 3 Jahre,
2 e) Einbindung mindestens einer VDV-KA konformen ÖPNV-Ticketing Lösung innerhalb der vergangenen 3 Jahre in einer im produktiven Einsatz befindlichen Anwendung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Dienstleistungen und verwendete Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-KonventionNr.182 erbracht und/oder hergestellt und/oder verarbeitet
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
In Ergänzung III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
„Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt:
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oderteilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland(§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB),jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oderteilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland(§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB),jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern)ordnungsgemäß nachgekommen sind.
d) Ich/wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Wirtschaftsteilnehmer/ausländisches Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind.
Alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Angaben werden vertraulich behandelt.
Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre (beginnend mit 10.7.2019) unteranderem digital archiviert.
Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre (beginnend mit 10.7.2019) unteranderem digital archiviert.
Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht für andere Zwecke eingesetzt. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Der Bewerber erklärt mit Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes, mit diesem geschilderten Vorgehen einverstanden zu sein.
Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht für andere Zwecke eingesetzt. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Der Bewerber erklärt mit Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes, mit diesem geschilderten Vorgehen einverstanden zu sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CDFF7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführerhiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführerhiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammereingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammereingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 094-223901 (2020-05-12)
Ergänzende Angaben (2020-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten (MOBIpunkten) sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote (Bike- und Carsharing, Laden E-Autos) zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform – kurz MOBI-Plattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z. B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie 2 Apps (Android und iOS) – genannt MOBIapp – entsprechend den Anforderungen dieses Lastenheftes umzusetzen.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV, um weitere Mobilitätsangebote zu einer multimodalen und später intermodalen Auskunft erweitert werden. Neben dem ÖPNV-Ticketkauf soll auf der Plattform die Buchung von Car- und BikeSharing-Angeboten sowie die Vermittlung von Taxis bzw. Anruflinientaxis (Alita) ermöglicht werden. Hierfür sind die entsprechenden Angebote bzw. deren Schnittstellen anzubinden.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
Bei der (Weiter-)Entwicklung von In/Out-Technologien und neuer Verfahren im elektronischen Fahrgeldmanagement für den Öffentlichen Personenverkehr ist der Standard VDV-Kernapplikation zu berücksichtigen und zu prüfen, inwieweit Entwicklungen aus dem Projekt standardisierungsrelevante Punkte zu den Schnittstellen von ((eTicket Deutschland umfassen (u. a. VDV-KA, IPSI, PKM). Dazu wird eine Abstimmung und Rückkopplung mit der VDV eTicket Service GmbH erwartet.
Bei der Entwicklung und der Erarbeitung von Schnittstellenspezifikationen für den Öffentlichen Personenverkehr im Bereich der Fahrgast- und Kundeninformation ist die Relevanz zu den Standardisierungsaktivitäten des VDV bzw. EU (u. a. TRIAS, VDV 432, 433, 453/454,459, IBIS-IP, EKAP, NETEX, SIRI) zu prüfen und relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Projektes entsprechend an den VDV zurückzumelden (Change Requests/ Bedarf weiterer Standardisierung). Dazu ist eine Abstimmung und Rückkopplung mit den Gremien des VDV (u. a. K3-Ausschuss) erforderlich.
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten (MOBIpunkten) sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote (Bike- und Carsharing, Laden E-Autos) zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform – kurz MOBI-Plattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z. B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie 2 Apps (Android und iOS) – genannt MOBIapp – entsprechend den Anforderungen dieses Lastenheftes umzusetzen.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV, um weitere Mobilitätsangebote zu einer multimodalen und später intermodalen Auskunft erweitert werden. Neben dem ÖPNV-Ticketkauf soll auf der Plattform die Buchung von Car- und BikeSharing-Angeboten sowie die Vermittlung von Taxis bzw. Anruflinientaxis (Alita) ermöglicht werden. Hierfür sind die entsprechenden Angebote bzw. deren Schnittstellen anzubinden.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
Bei der (Weiter-)Entwicklung von In/Out-Technologien und neuer Verfahren im elektronischen Fahrgeldmanagement für den Öffentlichen Personenverkehr ist der Standard VDV-Kernapplikation zu berücksichtigen und zu prüfen, inwieweit Entwicklungen aus dem Projekt standardisierungsrelevante Punkte zu den Schnittstellen von ((eTicket Deutschland umfassen (u. a. VDV-KA, IPSI, PKM). Dazu wird eine Abstimmung und Rückkopplung mit der VDV eTicket Service GmbH erwartet.
Bei der Entwicklung und der Erarbeitung von Schnittstellenspezifikationen für den Öffentlichen Personenverkehr im Bereich der Fahrgast- und Kundeninformation ist die Relevanz zu den Standardisierungsaktivitäten des VDV bzw. EU (u. a. TRIAS, VDV 432, 433, 453/454,459, IBIS-IP, EKAP, NETEX, SIRI) zu prüfen und relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Projektes entsprechend an den VDV zurückzumelden (Change Requests/ Bedarf weiterer Standardisierung). Dazu ist eine Abstimmung und Rückkopplung mit den Gremien des VDV (u. a. K3-Ausschuss) erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bei der Entwicklung und der Erarbeitung von Schnittstellenspezifikationen für den Öffentlichen Personenverkehr im Bereich der Fahrgast- und Kundeninformation ist die Relevanz zu den Standardisierungsaktivitäten des VDV bzw. EU (u. a. TRIAS, VDV 432, 433, 453/454,459, IBIS-IP, EKAP, NETEX, SIRI) zu prüfen und relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Projektes entsprechend an den VDV zurückzumelden (Change Requests/ Bedarf weiterer Standardisierung). Dazu ist eine Abstimmung und Rückkopplung mit den Gremien des VDV (u. a. K3-Ausschuss) erforderlich.
Bei der Entwicklung und der Erarbeitung von Schnittstellenspezifikationen für den Öffentlichen Personenverkehr im Bereich der Fahrgast- und Kundeninformation ist die Relevanz zu den Standardisierungsaktivitäten des VDV bzw. EU (u. a. TRIAS, VDV 432, 433, 453/454,459, IBIS-IP, EKAP, NETEX, SIRI) zu prüfen und relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Projektes entsprechend an den VDV zurückzumelden (Change Requests/ Bedarf weiterer Standardisierung). Dazu ist eine Abstimmung und Rückkopplung mit den Gremien des VDV (u. a. K3-Ausschuss) erforderlich.
Quelle: OJS 2020/S 108-261930 (2020-06-02)
Ergänzende Angaben (2020-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten (MOBIpunkten) sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote (Bike- und Carsharing, Laden E-Autos) zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform – kurz MOBI-Plattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z. B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie zwei Apps (Android und iOS) – genannt MOBIapp – entsprechend den Anforderungen dieses Lastenheftes umzusetzen.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV, um weitere Mobilitätsangebote zu einer multimodalen und später intermodalen Auskunft erweitert werden. Neben dem ÖPNV-Ticketkauf soll auf der Plattform die Buchung von Car- und BikeSharing-Angeboten sowie die Vermittlung von Taxis bzw. Anruflinientaxis (Alita) ermöglicht werden. Hierfür sind die entsprechenden Angebote bzw. deren Schnittstellen anzubinden.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
Bei der (Weiter-)Entwicklung von In/Out-Technologien und neuer Verfahren im elektronischen Fahrgeldmanagement für den Öffentlichen Personenverkehr ist der Standard VDV-Kernapplikation zu berücksichtigen und zu prüfen, inwieweit Entwicklungen aus dem Projekt standardisierungsrelevante Punkte zu den Schnittstellen von ((eTicket Deutschland umfassen (u. a. VDV-KA, IPSI, PKM). Dazu wird eine Abstimmung und Rückkopplung mit der VDV eTicket Service GmbH erwartet.
Bei der Entwicklung und der Erarbeitung von Schnittstellenspezifikationen für den Öffentlichen Personenverkehr im Bereich der Fahrgast- und Kundeninformation ist die Relevanz zu den Standardisierungsaktivitäten des VDV bzw. EU (u. a. TRIAS, VDV 432, 433, 453/454,459, IBIS-IP, EKAP, NETEX, SIRI) zu prüfen und relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Projektes entsprechend an den VDV zurückzumelden (Change Requests/Bedarf weiterer Standardisierung). Dazu ist eine Abstimmung und Rückkopplung mit den Gremien des VDV (u. a. K3-Ausschuss) erforderlich.
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten (MOBIpunkten) sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote (Bike- und Carsharing, Laden E-Autos) zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform – kurz MOBI-Plattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z. B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie zwei Apps (Android und iOS) – genannt MOBIapp – entsprechend den Anforderungen dieses Lastenheftes umzusetzen.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV, um weitere Mobilitätsangebote zu einer multimodalen und später intermodalen Auskunft erweitert werden. Neben dem ÖPNV-Ticketkauf soll auf der Plattform die Buchung von Car- und BikeSharing-Angeboten sowie die Vermittlung von Taxis bzw. Anruflinientaxis (Alita) ermöglicht werden. Hierfür sind die entsprechenden Angebote bzw. deren Schnittstellen anzubinden.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
Bei der (Weiter-)Entwicklung von In/Out-Technologien und neuer Verfahren im elektronischen Fahrgeldmanagement für den Öffentlichen Personenverkehr ist der Standard VDV-Kernapplikation zu berücksichtigen und zu prüfen, inwieweit Entwicklungen aus dem Projekt standardisierungsrelevante Punkte zu den Schnittstellen von ((eTicket Deutschland umfassen (u. a. VDV-KA, IPSI, PKM). Dazu wird eine Abstimmung und Rückkopplung mit der VDV eTicket Service GmbH erwartet.
Bei der Entwicklung und der Erarbeitung von Schnittstellenspezifikationen für den Öffentlichen Personenverkehr im Bereich der Fahrgast- und Kundeninformation ist die Relevanz zu den Standardisierungsaktivitäten des VDV bzw. EU (u. a. TRIAS, VDV 432, 433, 453/454,459, IBIS-IP, EKAP, NETEX, SIRI) zu prüfen und relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Projektes entsprechend an den VDV zurückzumelden (Change Requests/Bedarf weiterer Standardisierung). Dazu ist eine Abstimmung und Rückkopplung mit den Gremien des VDV (u. a. K3-Ausschuss) erforderlich.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote (Bike- und Carsharing, Laden E-Autos) zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform – kurz MOBI-Plattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z. B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie zwei Apps (Android und iOS) – genannt MOBIapp – entsprechend den Anforderungen dieses Lastenheftes umzusetzen.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote (Bike- und Carsharing, Laden E-Autos) zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform – kurz MOBI-Plattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z. B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie zwei Apps (Android und iOS) – genannt MOBIapp – entsprechend den Anforderungen dieses Lastenheftes umzusetzen.
Quelle: OJS 2020/S 111-269626 (2020-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut. Für die öffentlichkeitswirksame Etablierung wurde die neue Marke MOBI kreiert, unter deren Dach eine multimodale Angebotswelt etabliert werden soll. Kern von MOBI ist die Errichtung von besagten intermodalen Mobilitätspunkten - genannt MOBIpunkte. Im gesamten Stadtgebiet werden an zentralen Punkten solche MOBIpunkte geschaffen, an denen gebündelt die verschiedenen Mobilitätsangebote wie CarSharing - genannt MOBIcar - und Fahrradverleihsysteme - genannt MOBIbike - in räumlicher Nähe zum öffentlichen Verkehr zur Nutzung bereitgestellt werden. Ebenso sind Ladesäulen des städtischen Energieversorgers DREWAG für Elektromobilität ein Teil von MOBI. Angedacht ist zudem zu einem späteren Zeitpunkt weitere Angebote wie z.B. Free-Floating-Carsharing, On-Demand-Services, E-Roller o.ä. zu integrieren.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform - im folgenden kurz MOBI-Plattform oder allgemeingültiger Mobilitätsplattform genannt. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z.B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie zwei Apps (Android und iOS) - genannt MOBIapp (Arbeitstitel) - umzusetzen.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV, um weitere Mobilitätsangebote zu einer multimodalen und später intermodalen Auskunft erweitert werden. Neben dem ÖPNV-Ticketkauf soll auf der Plattform die Buchung von Car- und BikeSharing-Angeboten sowie die Vermittlung von Taxis bzw. Anruflinientaxis (Alita) ermöglicht werden. Hierfür sind die entsprechenden Angebote bzw. deren Schnittstellen anzubinden.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut. Für die öffentlichkeitswirksame Etablierung wurde die neue Marke MOBI kreiert, unter deren Dach eine multimodale Angebotswelt etabliert werden soll. Kern von MOBI ist die Errichtung von besagten intermodalen Mobilitätspunkten - genannt MOBIpunkte. Im gesamten Stadtgebiet werden an zentralen Punkten solche MOBIpunkte geschaffen, an denen gebündelt die verschiedenen Mobilitätsangebote wie CarSharing - genannt MOBIcar - und Fahrradverleihsysteme - genannt MOBIbike - in räumlicher Nähe zum öffentlichen Verkehr zur Nutzung bereitgestellt werden. Ebenso sind Ladesäulen des städtischen Energieversorgers DREWAG für Elektromobilität ein Teil von MOBI. Angedacht ist zudem zu einem späteren Zeitpunkt weitere Angebote wie z.B. Free-Floating-Carsharing, On-Demand-Services, E-Roller o.ä. zu integrieren.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform - im folgenden kurz MOBI-Plattform oder allgemeingültiger Mobilitätsplattform genannt. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z.B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie zwei Apps (Android und iOS) - genannt MOBIapp (Arbeitstitel) - umzusetzen.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV, um weitere Mobilitätsangebote zu einer multimodalen und später intermodalen Auskunft erweitert werden. Neben dem ÖPNV-Ticketkauf soll auf der Plattform die Buchung von Car- und BikeSharing-Angeboten sowie die Vermittlung von Taxis bzw. Anruflinientaxis (Alita) ermöglicht werden. Hierfür sind die entsprechenden Angebote bzw. deren Schnittstellen anzubinden.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
Gesamtwert des Auftrags: 1 161 040 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut. Für die öffentlichkeitswirksame Etablierung wurde die neue Marke MOBI kreiert, unter deren Dach eine multimodale Angebotswelt etabliert werden soll. Kern von MOBI ist die Errichtung von besagten intermodalen Mobilitätspunkten - genannt MOBIpunkte. Im gesamten Stadtgebiet werden an zentralen Punkten solche MOBIpunkte geschaffen, an denen gebündelt die verschiedenen Mobilitätsangebote wie CarSharing - genannt MOBIcar - und Fahrradverleihsysteme - genannt MOBIbike - in räumlicher Nähe zum öffentlichen Verkehr zur Nutzung bereitgestellt werden. Ebenso sind Ladesäulen des städtischen Energieversorgers DREWAG für Elektromobilität ein Teil von MOBI. Angedacht ist zudem zu einem späteren Zeitpunkt weitere Angebote wie z.B. Free-Floating-Carsharing, On-Demand-Services, E-Roller o.ä. zu integrieren.
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG wurde durch die Landeshauptstadt Dresden mit der Realisierung von intermodalen Mobilitätspunkten sowie einer multimodalen Informations- und Vertriebsplattform betraut. Für die öffentlichkeitswirksame Etablierung wurde die neue Marke MOBI kreiert, unter deren Dach eine multimodale Angebotswelt etabliert werden soll. Kern von MOBI ist die Errichtung von besagten intermodalen Mobilitätspunkten - genannt MOBIpunkte. Im gesamten Stadtgebiet werden an zentralen Punkten solche MOBIpunkte geschaffen, an denen gebündelt die verschiedenen Mobilitätsangebote wie CarSharing - genannt MOBIcar - und Fahrradverleihsysteme - genannt MOBIbike - in räumlicher Nähe zum öffentlichen Verkehr zur Nutzung bereitgestellt werden. Ebenso sind Ladesäulen des städtischen Energieversorgers DREWAG für Elektromobilität ein Teil von MOBI. Angedacht ist zudem zu einem späteren Zeitpunkt weitere Angebote wie z.B. Free-Floating-Carsharing, On-Demand-Services, E-Roller o.ä. zu integrieren.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform - im folgenden kurz MOBI-Plattform oder allgemeingültiger Mobilitätsplattform genannt. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z.B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie zwei Apps (Android und iOS) - genannt MOBIapp (Arbeitstitel) - umzusetzen.
Um die insbesondere an den MOBIpunkten zusammengefassten Angebote zugänglich zu machen, bedarf es eines einheitlichen, einfach zu bedienenden und breit verfügbaren digitalen Zugangsmediums. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multimodale Informations- und Vertriebsplattform - im folgenden kurz MOBI-Plattform oder allgemeingültiger Mobilitätsplattform genannt. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunft-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig in beliebige Frontends, wie z.B. Apps, Webseiten Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können. Im Rahmen des Projektes sind das Backend sowie zwei Apps (Android und iOS) - genannt MOBIapp (Arbeitstitel) - umzusetzen.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
Für einen einfachen Zugang zu den Angeboten soll für den Kunden nur eine einmalige Registrierung (Single Sign-On) bei der DVB AG nötig sein. Zudem soll die Abrechnung für den Nutzer möglichst aus einer Hand gestaltet werden. Wo förderlich und gesetzlich zulässig, kann ganz oder teilweise mit gemeinsamen oder geteilten Kundenstammdaten gearbeitet werden. Um dies zu ermöglichen, sind Erweiterungen und Anpassungen an den DVB-Vertriebshintergrundsystemen und deren Schnittstellen notwendig.
- Mandantenfähigkeit im Sinne einer eigenen Nutzerdatenverwaltung
durch weitere ÖPNV-Kundenvertragspartner
- Einfache, intuitive Bedienbarkeit für den Nutzer
- Barrierearm gestaltetes Frontend
- Single Sign-On für alle eingebundenen Angebote und
nutzerkontospezifischen Dienste
- Einfache und transparente Abrechnung
- Reproduzierbarkeit von Ein- / Ausgaben, Prozessen zur
Fehleranalyse und für Kundensupport
- Einfache Anpassbarkeit von Produkten, Angeboten und
Nutzeransprache
Die Umsetzung der Plattform (Back- und Frontend) muss auf der Basis einer existierenden, zumindest als Beta-Version vorliegende, zusammen mit einem Verkehrsunternehmen entwickelten oder bei einem solchen im Einsatz befindlichen Lösung erfolgen.
Bei der Neuentwicklung / Programmierung von Komponenten sollen Standardschnittstellen berücksichtigt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Backend und Frontends auch von anderen Verkehrsbetrieben angeschlossen oder sogar gemeinsam betrieben werden können, sowie weitere Mobilitätsdienstleister mit ihren Angeboten eingebunden werden können. Besonders im Hinblick auf die VDV-Initiative Mobility Inside sind derartige An- und Einbindungsmöglichkeiten zwingend vorzusehen. Bezüglich Frontend-Ausprägung ist eine App als Demonstrator für die Betriebssysteme Android und iOS umzusetzen.
Bei der Neuentwicklung / Programmierung von Komponenten sollen Standardschnittstellen berücksichtigt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Backend und Frontends auch von anderen Verkehrsbetrieben angeschlossen oder sogar gemeinsam betrieben werden können, sowie weitere Mobilitätsdienstleister mit ihren Angeboten eingebunden werden können. Besonders im Hinblick auf die VDV-Initiative Mobility Inside sind derartige An- und Einbindungsmöglichkeiten zwingend vorzusehen. Bezüglich Frontend-Ausprägung ist eine App als Demonstrator für die Betriebssysteme Android und iOS umzusetzen.
- Per Pedes
- ÖPNV
- Eigener Pkw
- Eigenes Fahrrad
- Bikesharing
- Carsharing, stationär
- Carsharing, free floating (für Dresden noch in Planung)
- eScooter (aktuell nicht Umsetzungsbestandteil)
- Taxi-System inkl. Alita-Management (Erweiterung/ Adaption der