Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung sowie Instandhaltung von Zweisystem-Tram-Train-Fahrzeugen. Vorgesehen ist der Abschluss von 3 Verträgen mit einem künftigen Auftragnehmer (Hersteller):
1. Liefervertrag über max. 46 Fahrzeuge;
2. Instandhaltungsvertrag über die vom Hersteller gelieferten Fahrzeuge;
3. Nutzungsvertrag über die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Werkstattanlage.
Zu 1. Liefervertrag:
Der Lieferumfang des Liefervertrags umfasst insgesamt max. 46 Fahrzeuge:
— 19 Fahrzeuge sind Bestandteil der sog. Basislieferung. Zwei davon sind als Vorabserie voraussichtlich Ende 2024 zu liefern; die weiteren Fahrzeuge sind sukzessive im Jahr 2025 zu liefern,
— Optional hat der Auftraggeber zudem die Möglichkeit, Fahrzeuge in mehreren Lieferoptionen bis 2035 nachzubestellen (insgesamt bis zu 27 weitere Fahrzeuge). Die Fahrzeuge der Lieferoptionen sollen baugleicher Ausführung zur Basislieferung (max. 17 Fahrzeuge) oder zumindest kompatibel zur Basislieferung (max. 10 Fahrzeuge) sein.
Die Fahrzeuge (Liefervertrag) gehen in den Fahrzeugpool des Auftraggebers ein, der Auftraggeber wird Eigentümer. Er wird die Fahrzeuge künftig den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für die Dauer des jeweiligen gesondert mit diesen EVU geschlossenen Verkehrsvertrages zur Erbringung der Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Rahmen des sog. Chemnitzer Modells zur Verfügung stellen.
Für die zu liefernden Fahrzeuge sind u.a. folgende Anforderungen vorgesehen:
— Länge je Fahrzeug max. 37,5 m,
— min. 80 Sitzplätze je Fahrzeug,
— je Fahrzeug Sonderbereiche für Beförderung von Fahrgasten mit Fahrrädern, Kinderwagen oder Traglasten sowie Rollstuhlplätze,
— Einsatzmöglichkeit in Doppeltraktion,
— verschieden hohe stufenfreie Einstiege für Bahnsteige mit Kantenhöhen von 550 mm und 380 mm,
— Einsatz im Großraum Chemnitz sowohl auf elektrifizierten Eisenbahnstrecken, die dem Geltungsbereich der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) unterliegen, als auch auf den ebenfalls normalspurigen Straßenbahnstrecken der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG), die dem Geltungsbereich der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) unterliegen,
— Versorgung über Oberleitung mit 15 kV / 16.7 Hz oder 600 V bis 750 V Gleichstrom.
Zu 2. Instandhaltungsvertrag:
Alle Fahrzeuge (Basislieferung und ggf. Lieferoptionen) sind im Rahmen des Instandhaltungsvertrags vom künftigen Auftragnehmer (Hersteller) für mindestens 16 Jahre (gerechnet ab Betriebsaufnahme, voraussichtlich im Dezember 2025) instand zuhalten. Der Hersteller muss alle Fahrzeuge vollumfänglich präventiv und korrektiv instand halten. Der Hersteller muss dazu die Instandhaltungsverantwortung gemäß ECM (ECM = Entity in Charge of Maintenance) ebenso übernehmen wie die Beschaffung, Bevorratung und Bestandsführung von Ersatzteilen.
Die Instandhaltung der Fahrzeuge beinhaltet darüber hinaus auch die Durchführung von Revisionen und schweren Instandsetzungen an den Fahrzeugen (bspw. bei Unfallschäden) durch den Hersteller, die ggf. auch außerhalb der Werkstatt (siehe hierzu unter Ziff. 3 Nutzungsvertrag) durchgeführt werden können.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Instandhaltungsvertrag 2 Mal um jeweils weitere 8 Jahre auf die Gesamtlebensdauer der Fahrzeuge (insgesamt 32 Jahre) zu verlängern (Verlängerungsoption).
Zu 3. Nutzungsvertrag:
Der Hersteller muss die betriebsnahe Instandhaltung der Fahrzeuge in einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werkstatt durchführen. Die Werkstatt ist Bestandteil eines Betriebshofes, den der Auftraggeber errichten lassen wird. Die Werkstatt wird gemäß dem Nutzungsvertrag für die Werkstatt dem Hersteller gegen Entgelt überlassen.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.