Die Schachtanlage Asse II wurde als Forschungsbergwerk für die Endlagerung radioaktiver Abfälle betrieben. Im Rahmen dessen wurden schwach-(LAW) und mittelaktive (MAW) radioaktive Abfälle in der Schachtanlage eingelagert. Nach § 57 b AtG ist die Schachtanlage unverzüglich stillzulegen. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511 wurden Konzeptplanungen erarbeitet. Hierauf aufbauend werden parallel zur hier angekündigten Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik Entwurfsplanungen für die Rückholung erarbeitet. Diese Vorinformation bezieht sich auf den Auftrag zur Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik für die Rückholung aus den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-12.
Auftragsbekanntmachung (2020-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung von Werksanlagen
Kurze Beschreibung:
Die Schachtanlage Asse II wurde als Forschungsbergwerk für die Endlagerung radioaktiver Abfälle betrieben. Im Rahmen dessen wurden schwach-(LAW) und mittelaktive (MAW) radioaktive Abfälle in der Schachtanlage eingelagert. Nach § 57 b AtG ist die Schachtanlage unverzüglich stillzulegen. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511 wurden Konzeptplanungen erarbeitet. Hierauf aufbauend werden parallel zur hier angekündigten Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik Entwurfsplanungen für die Rückholung erarbeitet. Diese Vorinformation bezieht sich auf den Auftrag zur Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik für die Rückholung aus den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511.
Die Schachtanlage Asse II wurde als Forschungsbergwerk für die Endlagerung radioaktiver Abfälle betrieben. Im Rahmen dessen wurden schwach-(LAW) und mittelaktive (MAW) radioaktive Abfälle in der Schachtanlage eingelagert. Nach § 57 b AtG ist die Schachtanlage unverzüglich stillzulegen. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511 wurden Konzeptplanungen erarbeitet. Hierauf aufbauend werden parallel zur hier angekündigten Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik Entwurfsplanungen für die Rückholung erarbeitet. Diese Vorinformation bezieht sich auf den Auftrag zur Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik für die Rückholung aus den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung von Werksanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-16 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 202-489571
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 150-367801
ABl. S-Ausgabe: 202
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 18 670 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Schachtanlage Asse II wurde als Forschungsbergwerk für die Endlagerung radioaktiver Abfälle betrieben. Im Rahmen der Forschungsarbeiten wurden schwach- (LAW) und mittelaktive (MAW) radioaktive Abfälle in der Schachtanlage eingelagert. Die Schachtanlage Asse II ist „unverzüglich stillzulegen“. Vorher soll die Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Diese Vorinformation bezieht sich auf den Auftrag zur Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik zur Rückholung der eingelagerten radioaktiven Abfälle in den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511. Im Rahmen dessen ist die Bergetechnik zum Einsatz in den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511 zu entwickeln und zu erproben. Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten ist zum einen die Erstellung von Fertigungsunterlagen und/oder Spezifikationen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, die entwickelte Technik fertigen zu lassen und zum anderen ein Nachweis der Funktionsfähigkeit und des anforderungsgerechten sicheren Betriebs der entwickelten Technik. Die entwickelte Technik sowie die zu erstellenden Unterlagen (insbesondere Nachweise) müssen die atom- und bergrechtlichen Anforderungen erfüllen und in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren verwendbar sein.
Die Schachtanlage Asse II wurde als Forschungsbergwerk für die Endlagerung radioaktiver Abfälle betrieben. Im Rahmen der Forschungsarbeiten wurden schwach- (LAW) und mittelaktive (MAW) radioaktive Abfälle in der Schachtanlage eingelagert. Die Schachtanlage Asse II ist „unverzüglich stillzulegen“. Vorher soll die Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Diese Vorinformation bezieht sich auf den Auftrag zur Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik zur Rückholung der eingelagerten radioaktiven Abfälle in den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511. Im Rahmen dessen ist die Bergetechnik zum Einsatz in den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511 zu entwickeln und zu erproben. Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten ist zum einen die Erstellung von Fertigungsunterlagen und/oder Spezifikationen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, die entwickelte Technik fertigen zu lassen und zum anderen ein Nachweis der Funktionsfähigkeit und des anforderungsgerechten sicheren Betriebs der entwickelten Technik. Die entwickelte Technik sowie die zu erstellenden Unterlagen (insbesondere Nachweise) müssen die atom- und bergrechtlichen Anforderungen erfüllen und in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren verwendbar sein.
Die Entwicklung der Bergetechnik umfasst die Entwicklung von Werkzeugen, Werkzeugträgersystemen, Transportsystemen, Messtechnik/Sensorik und weiteren Hilfsbaugruppen. Werkzeuge bezeichnen in diesem Zusammenhang insbesondere die an einem Ausleger befestigten Mittel zum unmittelbaren Freilegen, Lösen und Laden von Salzgrus oder Gebinden bzw. Gebindeteilen. Hinzu kommen technische Lösungen für die Vermeidung und Begrenzung von Staubentwicklung und der Beschädigung von Gebinden, zur Sicherung des Gebirges sowie zur Lagerung und Bereitstellung der eigentlichen Werkzeuge. Siehe auch die weiteren Informationen unter der Rubrik Sonstiges.
Die Entwicklung der Bergetechnik umfasst die Entwicklung von Werkzeugen, Werkzeugträgersystemen, Transportsystemen, Messtechnik/Sensorik und weiteren Hilfsbaugruppen. Werkzeuge bezeichnen in diesem Zusammenhang insbesondere die an einem Ausleger befestigten Mittel zum unmittelbaren Freilegen, Lösen und Laden von Salzgrus oder Gebinden bzw. Gebindeteilen. Hinzu kommen technische Lösungen für die Vermeidung und Begrenzung von Staubentwicklung und der Beschädigung von Gebinden, zur Sicherung des Gebirges sowie zur Lagerung und Bereitstellung der eigentlichen Werkzeuge. Siehe auch die weiteren Informationen unter der Rubrik Sonstiges.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ausschreibungsunterlage.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-10 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Internetadresse: www.bge.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E29877429🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 202-489571 (2020-10-12)
Ergänzende Angaben (2020-11-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die in der ursprünglichen Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Datei „216-20_Teilnahmeantrag.pdf“ ist durch die neu zur Verfügung gestellte Datei „216-20_Teilnahmeantrag Rev01_zum Austausch.pdf“ zu ersetzen.
Geändert wurde hierin auf Seite 4 der Punkt II.1 „Betriebshaftpflichtversicherung oder Deckungsbestätigung“.
Alle nunmehr unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Inhalte sind aus dem vorgenannten Dokument übernommen. Alle Eignungsanforderungen sind auch vollständig in dem vorgenannten Dokument enthalten.
Die in der ursprünglichen Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Datei „216-20_Teilnahmeantrag.pdf“ ist durch die neu zur Verfügung gestellte Datei „216-20_Teilnahmeantrag Rev01_zum Austausch.pdf“ zu ersetzen.
Geändert wurde hierin auf Seite 4 der Punkt II.1 „Betriebshaftpflichtversicherung oder Deckungsbestätigung“.
Alle nunmehr unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Inhalte sind aus dem vorgenannten Dokument übernommen. Alle Eignungsanforderungen sind auch vollständig in dem vorgenannten Dokument enthalten.
Quelle: OJS 2020/S 218-536105 (2020-11-04)
Ergänzende Angaben (2020-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Schachtanlage Asse II wurde als Forschungsbergwerk für die Endlagerung radioaktiver Abfälle betrieben. Im Rahmen dessen wurden schwach- (LAW) und mittelaktive (MAW) radioaktive Abfälle in der Schachtanlage eingelagert. Nach § 57 b AtG ist die Schachtanlage unverzüglich stillzulegen. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511 wurden Konzeptplanungen erarbeitet. Hierauf aufbauend werden parallel zur hier angekündigten Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik Entwurfsplanungen für die Rückholung erarbeitet. Diese Vorinformation bezieht sich auf den Auftrag zur Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik für die Rückholung aus den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511.
Die Schachtanlage Asse II wurde als Forschungsbergwerk für die Endlagerung radioaktiver Abfälle betrieben. Im Rahmen dessen wurden schwach- (LAW) und mittelaktive (MAW) radioaktive Abfälle in der Schachtanlage eingelagert. Nach § 57 b AtG ist die Schachtanlage unverzüglich stillzulegen. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511 wurden Konzeptplanungen erarbeitet. Hierauf aufbauend werden parallel zur hier angekündigten Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik Entwurfsplanungen für die Rückholung erarbeitet. Diese Vorinformation bezieht sich auf den Auftrag zur Entwicklung und Erprobung der Bergetechnik für die Rückholung aus den Einlagerungskammern 7/725 und 8a/511.