Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe des Gewerks Bahnstromanlagen 1200 V DC für die S-Bahn Zugbildungsanlagen Hamburg-Stellingen und Hamburg-Langenfelde.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwurfsplanung Bahnstromanlagen (Stromschiene) 3. Bauabschnitt
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Produkte/Dienstleistungen: MA08
📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe des Gewerks Bahnstromanlagen 1200 V DC für die S-Bahn...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe des Gewerks Bahnstromanlagen 1200 V DC für die S-Bahn Zugbildungsanlagen Hamburg-Stellingen und Hamburg-Langenfelde.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Neubau von S-Bahn Zugbildungsanlagen Hamburg-Stellingen und Hamburg-Langenfelde.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe des Gewerks Bahnstromanlagen 1200 V DC für die S-Bahn Zugbildungsanlagen Hamburg-Stellingen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe des Gewerks Bahnstromanlagen 1200 V DC für die S-Bahn Zugbildungsanlagen Hamburg-Stellingen und Hamburg-Langenfelde, im Übrigen gemäß Verdingungsunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-16 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes - Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes - Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers - andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise,
— Im Übrigen gemäß Auftragsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
— Im Übrigen gemäß Auftragsunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Von den Anbietern werden zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die Angaben mit Abgabe des Angebotes verlangt. Auskunft aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von den Anbietern werden zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die Angaben mit Abgabe des Angebotes verlangt. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, von ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen. Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
Eigenerklärung gemäß §§ 122, 123 und 124 GWB - Im Übrigen gemäß Auftragsunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Pflichtnachweis „Referenzen - Planungsleistungen bei der S-Bahn Hamburg in den letzten 5 Jahren“.”
Geforderte Kautionen und Garantien: Im Übrigen gemäß Auftragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Im Übrigen gemäß Auftragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Im Übrigen gemäß Auftragsunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Im Übrigen gemäß Auftragsunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-29
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-29
13:00 📅
“Es werden nur Angebote zugelassen, die den Nachweis enthalte der Referenzen der Planungsleistungen bei der S-Bahn Hamburg in den letzten 5 Jahren (Pflichtnachweis).”
Es werden nur Angebote zugelassen, die den Nachweis enthalte der Referenzen der Planungsleistungen bei der S-Bahn Hamburg in den letzten 5 Jahren (Pflichtnachweis).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: www.schleswig-holstein.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: www.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— Entsprechend der Regelung in § 160 GWB: § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
—...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— Entsprechend der Regelung in § 160 GWB: § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
— Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
— Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: www.schleswig-holstein.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 100-242689 (2020-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-06) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubau von S-Bahn Zugbildungsanlagen Hamburg-Stellingen und Hamburg-Langenfelde
Beschreibung der Beschaffung:
“Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe des Gewerks Bahnstromanlagen 1200 V DC für die S-Bahn Zugbildungsanlagen Hamburg-Stellingen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe des Gewerks Bahnstromanlagen 1200 V DC für die S-Bahn Zugbildungsanlagen Hamburg-Stellingen und Hamburg-Langenfelde, im übrigen gemäß Verdingungsunterlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 100-242689
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB — Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
—...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB — Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
— Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
— Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Kiel
Quelle: OJS 2020/S 130-320163 (2020-07-06)