Es soll die Baureifmachung des rund 5,6 ha großen Geländes der ehemaligen Erich-Kästner-Gesamtschule an der Ecke Markstraße/Stiepeler Str. in Bochum-Querenburg erfolgen, um dort anschließend ein Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten (Teilgebiet B-Plan 862). Insbesondere in den 1980er Jahren fand bereits eine erste bergbauliche, bohrtechnische Sicherung der einwirkungsrelevanten Bereiche auf dem Schulgelände statt. Aktuell wurde im Rahmen einer Vorerkundung festgestellt, dass diese Sanierungsmaßnahmen – nachdem die Erich-Kästner-Gesamtschule im Jahr 2016 rückgebaut wurde – nicht vollständig waren und zudem nicht für die vorgesehene restriktionsfreie Neubebauung ausreichen. Die Projektfläche soll bohrtechnisch abschließend erkundet und gesichert werden, um eine uneingeschränkte bauliche Nutzung zu ermöglichen. Hierzu sind die altbergbaulichen Hinterlassenschaften bis zu einer Teufe von 25 m unter der festen Karbonoberfläche zu erkunden und bei Bedarf durch das Verpressen und Injizieren einer Hydraulisch abbindenden Baustoffsuspension zu sichern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-13.
Auftragsbekanntmachung (2020-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Bergbauanlagen
Referenznummer: 2020-06-16-11
Kurze Beschreibung:
Es soll die Baureifmachung des rund 5,6 ha großen Geländes der ehemaligen Erich-Kästner-Gesamtschule an der Ecke Markstraße/Stiepeler Str. in Bochum-Querenburg erfolgen, um dort anschließend ein Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten (Teilgebiet B-Plan 862).
Insbesondere in den 1980er Jahren fand bereits eine erste bergbauliche, bohrtechnische Sicherung der einwirkungsrelevanten Bereiche auf dem Schulgelände statt. Aktuell wurde im Rahmen einer Vorerkundung festgestellt, dass diese Sanierungsmaßnahmen – nachdem die Erich-Kästner-Gesamtschule im Jahr 2016 rückgebaut wurde – nicht vollständig waren und zudem nicht für die vorgesehene restriktionsfreie Neubebauung ausreichen.
Die Projektfläche soll bohrtechnisch abschließend erkundet und gesichert werden, um eine uneingeschränkte bauliche Nutzung zu ermöglichen. Hierzu sind die altbergbaulichen Hinterlassenschaften bis zu einer Teufe von 25 m unter der festen Karbonoberfläche zu erkunden und bei Bedarf durch das Verpressen und Injizieren einer Hydraulisch abbindenden Baustoffsuspension zu sichern.
Es soll die Baureifmachung des rund 5,6 ha großen Geländes der ehemaligen Erich-Kästner-Gesamtschule an der Ecke Markstraße/Stiepeler Str. in Bochum-Querenburg erfolgen, um dort anschließend ein Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten (Teilgebiet B-Plan 862).
Insbesondere in den 1980er Jahren fand bereits eine erste bergbauliche, bohrtechnische Sicherung der einwirkungsrelevanten Bereiche auf dem Schulgelände statt. Aktuell wurde im Rahmen einer Vorerkundung festgestellt, dass diese Sanierungsmaßnahmen – nachdem die Erich-Kästner-Gesamtschule im Jahr 2016 rückgebaut wurde – nicht vollständig waren und zudem nicht für die vorgesehene restriktionsfreie Neubebauung ausreichen.
Die Projektfläche soll bohrtechnisch abschließend erkundet und gesichert werden, um eine uneingeschränkte bauliche Nutzung zu ermöglichen. Hierzu sind die altbergbaulichen Hinterlassenschaften bis zu einer Teufe von 25 m unter der festen Karbonoberfläche zu erkunden und bei Bedarf durch das Verpressen und Injizieren einer Hydraulisch abbindenden Baustoffsuspension zu sichern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Bergbauanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-18 📅
Datum des Beginns: 2020-08-24 📅
Datum des Endes: 2021-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 096-228487
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Einen Öffnungstermin in Anwesenheit der Bieter sieht § 14 EU VOB/A nicht vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll die Baureifmachung des rund 5,6 ha großen Geländes der ehemaligen Erich-Kästner-Gesamtschule an der Ecke Markstraße/Stiepeler Str. in Bochum-Querenburg erfolgen, um dort anschließend ein Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten (Teilgebiet B-Plan 862).
Es soll die Baureifmachung des rund 5,6 ha großen Geländes der ehemaligen Erich-Kästner-Gesamtschule an der Ecke Markstraße/Stiepeler Str. in Bochum-Querenburg erfolgen, um dort anschließend ein Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten (Teilgebiet B-Plan 862).
Insbesondere in den 1980er Jahren fand bereits eine erste bergbauliche, bohrtechnische Sicherung der einwirkungsrelevanten Bereiche auf dem Schulgelände statt. Aktuell wurde im Rahmen einer Vorerkundung festgestellt, dass diese Sanierungsmaßnahmen – nachdem die Erich-Kästner-Gesamtschule im Jahr 2016 rückgebaut wurde – nicht vollständig waren und zudem nicht für die vorgesehene restriktionsfreie Neubebauung ausreichen.
Insbesondere in den 1980er Jahren fand bereits eine erste bergbauliche, bohrtechnische Sicherung der einwirkungsrelevanten Bereiche auf dem Schulgelände statt. Aktuell wurde im Rahmen einer Vorerkundung festgestellt, dass diese Sanierungsmaßnahmen – nachdem die Erich-Kästner-Gesamtschule im Jahr 2016 rückgebaut wurde – nicht vollständig waren und zudem nicht für die vorgesehene restriktionsfreie Neubebauung ausreichen.
Die Projektfläche soll bohrtechnisch abschließend erkundet und gesichert werden, um eine uneingeschränkte bauliche Nutzung zu ermöglichen. Hierzu sind die altbergbaulichen Hinterlassenschaften bis zu einer Teufe von 25 m unter der festen Karbonoberfläche zu erkunden und bei Bedarf durch das Verpressen und Injizieren einer Hydraulisch abbindenden Baustoffsuspension zu sichern.
Die Projektfläche soll bohrtechnisch abschließend erkundet und gesichert werden, um eine uneingeschränkte bauliche Nutzung zu ermöglichen. Hierzu sind die altbergbaulichen Hinterlassenschaften bis zu einer Teufe von 25 m unter der festen Karbonoberfläche zu erkunden und bei Bedarf durch das Verpressen und Injizieren einer Hydraulisch abbindenden Baustoffsuspension zu sichern.
Die wesentlichen Leistungen lauten danach:
— Abteufen von insgesamt 1.383 Bohrungen mit zusammen 30.370 Bohrmetern;
— Einbau von 9.500 m PVC-Rohr, 6.000 m PVC-Ventilrohr und 660 m Stahlventilrohr;
— Einbringen von insgesamt 7.130 m3 Dämmersuspension (ca. 5.600 t Trockenbaustoff) und 2.440 m3 Zementsuspension (ca. 1.900 t Zement);
— Optional kommt im Bereich der Tagesöffnungen eine Verpressung mit einem Dickstoff zum Einsatz. In diesem Fall ist mit einer geringeren Verfüllmenge an Dämmersuspension zu rechnen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Quartier am GesundheitsCampus Ecke Markstraße/Stiepeler Straße
44799 Bochum
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Entrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichtet wurden.
— Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
— Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
— Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen (für jedes der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).
— Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan Rechtskräftig bestätigt wurde.
— Erklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
— Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, aus denen die Tätigkeit in vergleichbaren Altbergbauprojekten hervorgeht.
— Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (für jedes der 3 abgeschlossenen Kalenderjahre).
— Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (für jedes der 3 abgeschlossenen Kalenderjahre).
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
— Eigenerklärung, dass während der vorgesehenen Bearbeitungszeit von 33 Wochen mindestens zwei Bohrgeräte mit einer Eignung für Bohrtiefen bis zu 40 m einschließlich des qualifizierten Bedienpersonals zur Verfügung stehen.
— Eigenerklärung, dass während der Bearbeitungszeit eine optionale Zugriffsmöglichkeit auf ein weiteres Bohrgerät mit einer Eignung für Bohrtiefen bis zu 40 m einschließlich des qualifizierten Bedienpersonals zur Verfügung steht.
— Eigenerklärung, dass während der vorgesehenen Bearbeitungszeit von 33 Wochen mindestens 4 Pumpen- und Packersysteme (Injektion) sowie eine Niederdruckeinrichtung zur Verfügung stehen.
— Eigenerklärung, dass während der Bearbeitungszeit eine optionale Zugriffsmöglichkeit auf 4 Pumpen- und Packersysteme (Injektion) zur Verfügung stehen.
Mindeststandards:
Vergleichbar sind danach:
Altbergbauprojekte mit über 2 000 abgeteuften Bohrmetern (Vollbohrungen) und über 500 m
Bei jeder Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der Maßnahme mit Angabe der abgeteuften Bohrmeter (Vollbohrungen) und des Volumens der eingebrachten Baustoffsuspension;
— Ausführungsort;
— Ausführungszeitraum (Beginn und Ende);
— Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners und dessen Erreichbarkeit;
— Stelle der AG-seitigen Bauüberwachung, soweit nicht mit dem AG identisch, mit Benennung des Ansprechpartners und dessen Erreichbarkeit.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Bochum Wirtschaftsentwicklung
Viktoriastraße 10
44787 Bochum
Zusätzliche Informationen: Einen Öffnungstermin in Anwesenheit der Bieter sieht § 14 EU VOB/A nicht vor.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Quelle: OJS 2020/S 096-228487 (2020-05-13)
Ergänzende Angaben (2020-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll die Baureifmachung des rund 5,6 ha großen Geländes der ehemaligen Erich-Kästner-Gesamtschule an der Ecke Markstraße / Stiepeler Str. in Bochum-Querenburg erfolgen, um dort anschließend ein Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten (Teilgebiet B-Plan 862).
Insbesondere in den 1980er Jahren fand bereits eine erste bergbauliche, bohrtechnische Sicherung der einwirkungsrelevanten Bereiche auf dem Schulgelände statt. Aktuell wurde im Rahmen einer Vorerkundung festgestellt, dass diese Sanierungsmaßnahmen – nachdem die Erich-Kästner-Gesamtschule im Jahr 2016 rückgebaut wurde – nicht vollständig waren und zudem nicht für die vorgesehene restriktionsfreie Neubebauung ausreichen.
Die Projektfläche soll bohrtechnisch abschließend erkundet und gesichert werden, um eine uneingeschränkte bauliche Nutzung zu ermöglichen. Hierzu sind die altbergbaulichen Hinterlassenschaften bis zu einer Teufe von 25 m unter der festen Karbonoberfläche zu erkunden und bei Bedarf durch das Verpressen und Injizieren einer hydraulisch abbindenden Baustoffsuspension zu sichern.
Es soll die Baureifmachung des rund 5,6 ha großen Geländes der ehemaligen Erich-Kästner-Gesamtschule an der Ecke Markstraße / Stiepeler Str. in Bochum-Querenburg erfolgen, um dort anschließend ein Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten (Teilgebiet B-Plan 862).
Insbesondere in den 1980er Jahren fand bereits eine erste bergbauliche, bohrtechnische Sicherung der einwirkungsrelevanten Bereiche auf dem Schulgelände statt. Aktuell wurde im Rahmen einer Vorerkundung festgestellt, dass diese Sanierungsmaßnahmen – nachdem die Erich-Kästner-Gesamtschule im Jahr 2016 rückgebaut wurde – nicht vollständig waren und zudem nicht für die vorgesehene restriktionsfreie Neubebauung ausreichen.
Die Projektfläche soll bohrtechnisch abschließend erkundet und gesichert werden, um eine uneingeschränkte bauliche Nutzung zu ermöglichen. Hierzu sind die altbergbaulichen Hinterlassenschaften bis zu einer Teufe von 25 m unter der festen Karbonoberfläche zu erkunden und bei Bedarf durch das Verpressen und Injizieren einer hydraulisch abbindenden Baustoffsuspension zu sichern.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Es soll die Baureifmachung des rund 5,6 ha großen Geländes der ehemaligen Erich-Kästner-Gesamtschule an der Ecke Markstraße / Stiepeler Str. in Bochum-Querenburg erfolgen, um dort anschließend ein Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten (Teilgebiet B-Plan 862).
Es soll die Baureifmachung des rund 5,6 ha großen Geländes der ehemaligen Erich-Kästner-Gesamtschule an der Ecke Markstraße / Stiepeler Str. in Bochum-Querenburg erfolgen, um dort anschließend ein Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten (Teilgebiet B-Plan 862).
Die Projektfläche soll bohrtechnisch abschließend erkundet und gesichert werden, um eine uneingeschränkte bauliche Nutzung zu ermöglichen. Hierzu sind die altbergbaulichen Hinterlassenschaften bis zu einer Teufe von 25 m unter der festen Karbonoberfläche zu erkunden und bei Bedarf durch das Verpressen und Injizieren einer hydraulisch abbindenden Baustoffsuspension zu sichern.
Die Projektfläche soll bohrtechnisch abschließend erkundet und gesichert werden, um eine uneingeschränkte bauliche Nutzung zu ermöglichen. Hierzu sind die altbergbaulichen Hinterlassenschaften bis zu einer Teufe von 25 m unter der festen Karbonoberfläche zu erkunden und bei Bedarf durch das Verpressen und Injizieren einer hydraulisch abbindenden Baustoffsuspension zu sichern.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll die Baureifmachung des rund 5,6 ha großen Geländes der ehemaligen Erich-Kästner-Gesamtschule an der Ecke Markstraße / Stiepeler Str. in Bochum-Querenburg erfolgen, um dort anschließend ein Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten (Teilgebiet B-Plan 862).
Insbesondere in den 1980er Jahren fand bereits eine erste bergbauliche, bohrtechnische Sicherung der einwirkungsrelevanten Bereiche auf dem Schulgelände statt. Aktuell wurde im Rahmen einer Vorerkundung festgestellt, dass diese Sanierungsmaßnahmen — nachdem die Erich-Kästner-Gesamtschule im Jahr 2016 rückgebaut wurde — nicht vollständig waren und zudem nicht für die vorgesehene restriktionsfreie Neubebauung ausreichen.
Die Projektfläche soll bohrtechnisch abschließend erkundet und gesichert werden, um eine uneingeschränkte bauliche Nutzung zu ermöglichen. Hierzu sind die altbergbaulichen Hinterlassenschaften bis zu einer Teufe von 25 m unter der festen Karbonoberfläche zu erkunden und bei Bedarf durch das Verpressen und Injizieren einer Hydraulisch abbindenden Baustoffsuspension zu sichern.
Es soll die Baureifmachung des rund 5,6 ha großen Geländes der ehemaligen Erich-Kästner-Gesamtschule an der Ecke Markstraße / Stiepeler Str. in Bochum-Querenburg erfolgen, um dort anschließend ein Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten (Teilgebiet B-Plan 862).
Insbesondere in den 1980er Jahren fand bereits eine erste bergbauliche, bohrtechnische Sicherung der einwirkungsrelevanten Bereiche auf dem Schulgelände statt. Aktuell wurde im Rahmen einer Vorerkundung festgestellt, dass diese Sanierungsmaßnahmen — nachdem die Erich-Kästner-Gesamtschule im Jahr 2016 rückgebaut wurde — nicht vollständig waren und zudem nicht für die vorgesehene restriktionsfreie Neubebauung ausreichen.
Die Projektfläche soll bohrtechnisch abschließend erkundet und gesichert werden, um eine uneingeschränkte bauliche Nutzung zu ermöglichen. Hierzu sind die altbergbaulichen Hinterlassenschaften bis zu einer Teufe von 25 m unter der festen Karbonoberfläche zu erkunden und bei Bedarf durch das Verpressen und Injizieren einer Hydraulisch abbindenden Baustoffsuspension zu sichern.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Insbesondere in den 1980er Jahren fand bereits eine erste bergbauliche, bohrtechnische Sicherung der einwirkungsrelevanten Bereiche auf dem Schulgelände statt. Aktuell wurde im Rahmen einer Vorerkundung festgestellt, dass diese Sanierungsmaßnahmen — nachdem die Erich-Kästner-Gesamtschule im Jahr 2016 rückgebaut wurde — nicht vollständig waren und zudem nicht für die vorgesehene restriktionsfreie Neubebauung ausreichen.
Insbesondere in den 1980er Jahren fand bereits eine erste bergbauliche, bohrtechnische Sicherung der einwirkungsrelevanten Bereiche auf dem Schulgelände statt. Aktuell wurde im Rahmen einer Vorerkundung festgestellt, dass diese Sanierungsmaßnahmen — nachdem die Erich-Kästner-Gesamtschule im Jahr 2016 rückgebaut wurde — nicht vollständig waren und zudem nicht für die vorgesehene restriktionsfreie Neubebauung ausreichen.
— Abteufen von insgesamt 1 383 Bohrungen mit zusammen 30 370 Bohrmetern,
— Einbau von 9 500 m PVC-Rohr, 6 000 m PVC-Ventilrohr und 660 m Stahlventilrohr,
— Einbringen von insgesamt 7 130 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.