Erbringung von Postdienstleistungen für die Stadt Backnang

Stadt Backnang

Vergabe von Postdienstleistungen für die Stadt Backnang.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-15 Auftragsbekanntmachung
2020-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Referenznummer: SBA_HAUPT-2020-0004
Kurze Beschreibung: Vergabe von Postdienstleistungen für die Stadt Backnang.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rems-Murr-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Backnang
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postleitzahl: 71522
Postort: Backnang
Kontakt
Internetadresse: http://www.backnang.de 🌏
E-Mail: michaela.lutz@backnang.de 📧
Telefon: +49 719189246 📞
Fax: +49 71918947114 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1748bd9f357-135b43005699b390 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemanager.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-18 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 182-438686
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Backnang. Der Auftrag umfasst den nationalen Versand von Briefsendungen und Einschreiben verschiedener Formate und Sendungsarten sowie Postkarten. In geringem Umfang sind auch der EU-weite Versand von Postsendungen sowie Poststellungsaufträge umfasst.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag einseitig bis zu zweimal um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30.11.2024.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Anlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen Anlage 2.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Listen der vom Bieter innerhalb der letzten 3 Jahre erbachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen Anlage 2.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der jeweilige Auftragnehmer muss Inhaber einer Lizenz nach § 5 Abs. 1 PostG sein und, soweit nach § 34 S.4 PostG gesesetztlich gefordert, über Genehmigungen für die angebotene Entgelte verfügen. Diese sind mit dem Angebot vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Eigenerklärung, die Angaben zu dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB enthält;
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestentgelts.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Haupt-und Personalamt
Internetadresse: www.backnang.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1748bd9f357-135b43005699b390 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Haupt-und Personalamt
Kontaktperson: Sina Groß
Telefon: +49 7191894-220 📞
E-Mail: organisation@backnang.de 📧
Fax: +49 7191894-110 📠
Land: Rems-Murr-Kreis 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/9268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721/9263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden – Württemberg
Postort: Karlruhe
Telefon: +49 721-9268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2020/S 182-438686 (2020-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: sina.gross@backnang.de 📧
Telefon: +49 719189220 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 235-580548
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 182-438686
ABl. S-Ausgabe: 235

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-17 📅
Name: BWPOST Rems-Murr GmbH
Postanschrift: Anton-Schmidt-Str. 7
Postort: Waiblingen
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 71519856790 📞
E-Mail: info@bwpost-rems-murr.de 📧
Land: Rems-Murr-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden - Württemberg
Quelle: OJS 2020/S 235-580548 (2020-11-27)