Auftragsgegenstand ist der Versand teilleistungsfähiger nationaler Briefsendungen unterschiedlicher Formate für den Auftraggeber. In geringem Umfang sind zudem Pakete und Päckchen (ca. 180 jährlich) sowie EU-weit zu befördernde Sendungen Gegenstand der Leistungen. Diese Leistungen werden nach Bedarf abgerechnet und sind angesichts ihres marginalen Umfangs nicht Gegenstand der Angebotswertung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erbringung von Postdienstleistungen für die Stadt Warendorf
Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist der Versand teilleistungsfähiger nationaler Briefsendungen unterschiedlicher Formate für den Auftraggeber. In geringem Umfang sind...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist der Versand teilleistungsfähiger nationaler Briefsendungen unterschiedlicher Formate für den Auftraggeber. In geringem Umfang sind zudem Pakete und Päckchen (ca. 180 jährlich) sowie EU-weit zu befördernde Sendungen Gegenstand der Leistungen. Diese Leistungen werden nach Bedarf abgerechnet und sind angesichts ihres marginalen Umfangs nicht Gegenstand der Angebotswertung.
1️⃣
Ort der Leistung: Warendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Warendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Versand teilleistungsfähiger nationaler Briefsendungen unterschiedlicher Formate für den Auftraggeber. In geringem Umfang sind zudem Pakete und Päckchen...”
Beschreibung der Beschaffung
Versand teilleistungsfähiger nationaler Briefsendungen unterschiedlicher Formate für den Auftraggeber. In geringem Umfang sind zudem Pakete und Päckchen (ca. 180 jährlich) sowie EU-weit zu befördernde Sendungen Gegenstand der Leistungen. Diese Leistungen werden nach Bedarf abgerechnet und sind angesichts ihres marginalen Umfangs nicht Gegenstand der Angebotswertung.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Wird der Auftrag nicht spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr....”
Beschreibung der Verlängerungen
Wird der Auftrag nicht spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des 30.6.2024.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Wird der Auftrag nicht spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr....”
Beschreibung der Optionen
Wird der Auftrag nicht spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende vom Auftraggeber gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des 30.6.2024.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Firmenprofil (max. 10 Seiten, Einzelheiten zum Inhalt ergeben sich aus den Vergabeunterlagen);
— Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der nach §§ 5 ff....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Firmenprofil (max. 10 Seiten, Einzelheiten zum Inhalt ergeben sich aus den Vergabeunterlagen);
— Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der nach §§ 5 ff. PostG erforderlichen Lizenzen und Eigenerklärung darüber, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist. Sofern der Bieter innerhalb der letzten 6 Monate eine Aufforderung nach § 9 Abs. 2 PostG erhalten hat, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht beglaubigte Kopie) der Bundesnetzagentur vorzulegen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 2 Monate ist und aus der hervorgeht, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist;
— Eigenerklärung, dass der Bieter in das Gewerbe- oder Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle bzw. Verzeichnis der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks) oder ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
— Für einen Einsatz von Nachunternehmern gilt Folgendes:
Der Bieter muss die Namen aller wesentlichen Nachunternehmer, die eingesetzt werden sollen, mit Angebotsabgabe nennen. Der Einsatz ist zugelassen, wenn der Bieter für alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Hauptansprechpartner (Projektleiter) verfügt. Es gilt gilt § 5 Abs. 2 PostG. Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer sind erst auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
— Für eine Eignungsleihe gilt Folgendes:
Ein Bieter darf im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ohne dass diese zugleich einen Teil des Auftrags ausführen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Hierfür muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Falls ein Bieter beabsichtigt, die Deutsche Post AG als Nachunternehmer zur Erbringung von Teilleistungen im Sinne des § 28 Abs. 1 PostG oder für die Durchführung von Postzustellungsaufträgen einzusetzen oder im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten der Deutsche Post AG in Anspruch zu nehmen, ist die Vorlage der „Verpflichtungserklärung/en für Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 S. 2 VgV“ (Anlage 10) sowie der „Eigenerklärung für eine Eignungsleihe nach § 47 Abs. 1 VgV“ (Anlage 11) mit dem Angebot entbehrlich.
— Für eine Teilnahme als Bietergemeinschaft gilt Folgendes:
Eine Teilnahme als Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zulässig. In diesem Fall ist mitzuteilen, welches die Gründe für die Beteiligung anderer Unternehmen/Einrichtungen sind. Für den Fall der Eingehung einer Bietergemeinschaft muss aus der Mitteilung hervorgehen, dass der Zusammenschluss mit § 1 GWB vereinbar ist. Es ist nicht zulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter ein Angebot abzugeben. Ein solches Verhalten wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache gewertet und führt gemäß § 1 GWB zum Ausschluss aller betroffenen Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an mehreren Bietergemeinschaften beteiligt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Liegt der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Liegt der Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme weniger als 3 Jahre zurück, tritt dieser Zeitraum an die Stelle des Drei-Jahres-Zeitraums;
— Eigenerklärung darüber, dass der Bieter über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die den gesamten Leistungsbereich abdeckt, auf den sich das Vergabeverfahren bezieht und die mindestens folgende Deckungssummen enthält:
— Personen- und Sachschäden: 3 000 000 EUR;
— Vermögensschäden: 500 000 EUR;
— Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften: 250 000 EUR.
Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Versicherung, genügt die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle eines Zuschlags
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Listen der vom Bieter innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Listen der vom Bieter innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des genauen Auftrages, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Art der durchgeführten Leistung und der Leistungszeiträume sowie der Referenzen von Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Vom Umfang her vergleichbar sind Aufträge, die mindestens 80 % des jährlichen Sendungsvolumens ausmachen, sofern mindestens 60 % des jeweiligen Sendungsvolumens bereits erbracht wurden. Hat der Bieter innerhalb der letzten 3 Jahre Aufträge über die Erbringung von Postdienstleistungen aus einem der in § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB genannten Gründe verloren, sind die Aufträge mit den vorstehenden Angaben und dem jeweiligen Verlustgrund zu nennen;
— Eigenerklärung darüber, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 eines akkreditierten Zertifizierungsunternehmens verfügt und dass sich das Zertifikat auf die angebotenen Leistungen erstreckt; gleichwertige Nachweise für Qualitätssicherungsmaßnahmen werden anerkannt, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit der Maßnahmen mit denen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 nachweist.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Der jeweilige Auftragnehmer muss Inhaber einer Lizenz nach § 5 Abs. 1 PostG sein und, soweit gesetzlich gefordert, über Genehmigungen für die angebotenen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Der jeweilige Auftragnehmer muss Inhaber einer Lizenz nach § 5 Abs. 1 PostG sein und, soweit gesetzlich gefordert, über Genehmigungen für die angebotenen Entgelte verfügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung, die Angaben zu dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB enthält;
— Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung, die Angaben zu dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB enthält;
— Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-07
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-07
14:05 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-2735📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist der Versand teil leistungsfähiger nationaler Briefsendungen unterschiedlicher Formate für den Auftraggeber. In geringem Umfang sind...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist der Versand teil leistungsfähiger nationaler Briefsendungen unterschiedlicher Formate für den Auftraggeber. In geringem Umfang sind zudem Pakete und Päckchen (ca. 180 jährlich) sowie EU-weit zu befördernde Sendungen Gegenstand der Leistungen. Diese Leistungen werden nach Bedarf abgerechnet und sind angesichts ihres marginalen Umfangs nicht Gegenstand der Angebotswertung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Versand teil leistungsfähiger nationaler Briefsendungen unterschiedlicher Formate für den Auftraggeber. In geringem Umfang sind zudem Pakete und Päckchen...”
Beschreibung der Beschaffung
Versand teil leistungsfähiger nationaler Briefsendungen unterschiedlicher Formate für den Auftraggeber. In geringem Umfang sind zudem Pakete und Päckchen (ca. 180 jährlich) sowie EU-weit zu befördernde Sendungen Gegenstand der Leistungen. Diese Leistungen werden nach Bedarf abgerechnet und sind angesichts ihres marginalen Umfangs nicht Gegenstand der Angebotswertung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 067-159707
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Brief und mehr GmbH & Co. KG
Postanschrift: Eulerstraße 15
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 135-332966 (2020-07-12)