Es werden Softwareentwicklungsleistungen und damit verbundene Leistungen zur Durchführung von Entwicklungsprojekten auf Basis vorhandener Technologie Mocrosoft.Net und Oracle/Ms-SQL ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen auf Basis Microsoft.net und Oracle bzw, MS-Sql mit dem Schwerpunkt MeMFIS
Z14 O4080-0045/123_VÖ”
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Es werden Softwareentwicklungsleistungen und damit verbundene Leistungen zur Durchführung von Entwicklungsprojekten auf Basis vorhandener Technologie...”
Kurze Beschreibung
Es werden Softwareentwicklungsleistungen und damit verbundene Leistungen zur Durchführung von Entwicklungsprojekten auf Basis vorhandener Technologie Mocrosoft.Net und Oracle/Ms-SQL ausgeschrieben.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 7 500 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dahlmannstr. 4
53113 Bonn”
Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden Softwareentwicklungsleistungen und damit verbundene Leistungen zur Durchführung von Entwicklungsprojekten auf Basis vorhandener Technologie...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden Softwareentwicklungsleistungen und damit verbundene Leistungen zur Durchführung von Entwicklungsprojekten auf Basis vorhandener Technologie Mocrosoft.Net und Oracle/Ms-SQL ausgeschrieben.
Die Softwareentwicklungsleistungen und damit verbundene Leistungen betreffen im Wesentlichen:
Hauptbestandteile des Projekts sind Softwareentwicklungsleistungen für das eigenentwickelte System MeMFIS, entwickelt mit Microsoft.Net, sowie Customizing für das Berichtssystem, realisiert mittels IBM Cognos. Dazu gehören Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung des Systems. Die Migration von Daten aus den Altsystemen muss ohne Datenverluste und ohne Systemausfälle erfolgen. MeMFIS muss auch nach Abschluss des Projekts weiterhin in die Gesamtarchitektur der BMZ-IT eingebettet sein und muss den jeweils aktuellen Sicherheitsanforderungen, eingestuft mit normalem Schutzbedarf, für Webanwendungen gemäß BSI IT-Grundschutz entsprechen und den Anforderungen barrierefreier IT genügen.
Weiterhin wird MeMFIS durch das BMZ betrieben. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme und dem Betrieb Unterstützungsleistungen, auch vor Ort, erbringen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 7 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es soll eine Option vereinbart werden, nachdem die Vereinbarung bis zum 31.10.2026 verlängert werden kann.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bewerber müssen die Anforderungen an die Bietereignung erfüllen, Ziff. 3 der Teilnahmebedindungen (Anlage 1 der Vergabeunterlagen)
Erfüllen die Unterlagen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerber müssen die Anforderungen an die Bietereignung erfüllen, Ziff. 3 der Teilnahmebedindungen (Anlage 1 der Vergabeunterlagen)
Erfüllen die Unterlagen die Mindestkriterien nicht, wird der Teilnahmeantrag nicht weiter bewertet und scheidet aus dem Wettbewerb aus.
Erfüllen die Anträge die Mindestkriterien, dann werden Sie anschließend nach den weiteren unter Ziff. 3 der Teilnahmebedingungen aufgelisteten Kriterien bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die 3 Anträge mit den insgesamt meisten Punkten werden dann zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Siehe dazu auch Ziff.3 der Teilnahmebedingungen.
Auswahlkriterien sind: Eigenerklärung über Ausschlussgründe, Gewerbezentralregisterauszug, Referenzen (mind. eine, bis zu 3), Personalquallifikation (8 Personen), Unternehmensumsatz (mind. 4 000 000 p. a./ im Geschäftsbereich 2 000 000 p. a.) und Personalstand (100 JAE p. a. insgesamt, 60 JAE p. a. Geschäftsbereich), Eigenerklärung Scientology.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption bis zum 31.10.2026.
Die Bedingungen für den Auftrag ergeben sich aus dem ausgefüllten EVB-IT Erstellungsvertrag (Anlage 3f der Vergabeunterlagen) sowie aus der Zusatzvereinbarung (Anlage 3h), der Leistungsbeschreibung (Anlage 3a) inklusive aller Vertragsanlagen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Es ist geplant, mit dem Rahmenvertrag ein größeres Projekt umzusetzen, welches evtl. nicht/nur knapp innerhalb der vierjährigen Rahmenvertragslaufzeit...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Es ist geplant, mit dem Rahmenvertrag ein größeres Projekt umzusetzen, welches evtl. nicht/nur knapp innerhalb der vierjährigen Rahmenvertragslaufzeit abgeschlossen werden kann. Um auch den üblicherweise 2-jährigen Gewährleistungszeitraum zu diesem Projekt auch vertraglich noch abbilden zu können, ist es erforderlich, dass die Rahmenvereinbarung um optional über 4 Jahre hinaus verlängerbar ist.
Mehr anzeigen Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 020-044327
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-28
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß fristgerecht, d.h. unbeschadet des Ablaufs der Frist nach § 134 Abs.2 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), jedoch bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 Abs.1 Satz 1 GWB. Die Begründung muss nach § 161 Abs.2 GWB die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Zudem ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Das gilt gemäß § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB auch für Bewerber, also Wirtschaftsteilnehmer, die sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nicht offenen Verfahren, einem Verhandlungsverfahren, einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft beworben haben oder eine solche Aufforderung erhalten haben, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs.2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.
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Quelle: OJS 2020/S 123-301685 (2020-06-25)
Ergänzende Angaben (2020-06-30)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 123-301685
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt.
Weitere Auskünfte sind erhältlich unter” Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335993 Neuer Wert
Text: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335993 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Aus Gründen zum Schutz der Vertraulichkeit können nicht alle Vergabeunterlagen uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar zur Verfügung gestellt...”
Text
Aus Gründen zum Schutz der Vertraulichkeit können nicht alle Vergabeunterlagen uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar zur Verfügung gestellt werden (§ 41 Abs. 3 VgV).
Die Anlagen 3b1 und 3b2 werden erst nach Abgabe einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 16a) zur Verfügung gestellt.
Diese können unter Beifügung der signierten Fassung der Vertraulichkeitserklärung per Nachricht auf der Evergabeplattform des Bundes abgefordert werden.
Eine Abforderung soll bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen.
Weiteres können sie der Ziff. 2.3.0. der Anlage 3 entnehmen.
“Aus Gründen zum Schutz der Vertraulichkeit können nicht alle Vergabeunterlagen uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar zur Verfügung gestellt...”
Aus Gründen zum Schutz der Vertraulichkeit können nicht alle Vergabeunterlagen uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar zur Verfügung gestellt werden (§ 41 Abs. 3 VgV).
Die Anlagen 3b1 und 3b2 werden erst nach Abgabe einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 16a) zur Verfügung gestellt.
Diese können unter Beifügung der signierten Fassung der Vertraulichkeitserklärung per Nachricht auf der Evergabeplattform des Bundes abgefordert werden.
Eine Abforderung soll bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen.
Weiteres können sie der Ziff. 2.3.0. der Anlage 3 entnehmen.
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Quelle: OJS 2020/S 127-311478 (2020-06-30)
Ergänzende Angaben (2020-07-27)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-07-28 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-07-29 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 146-360061 (2020-07-27)
Ergänzende Angaben (2020-11-16)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-12-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-01-31 📅
Quelle: OJS 2020/S 227-559454 (2020-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 7 500 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien nach Bewertungsmatrix
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption bis zum 31.10.2026
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 123-301685
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z14 O4080-0045/123_VÖ
Titel:
“Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen auf Basis Microsoft.net und Oracle bzw, MS-Sql mit dem Schwerpunkt MeMFIS”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: adesso SE
Postanschrift: Adessoplatz 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 930 160 💰
“Aus Gründen zum Schutz der Vertraulichkeit können nicht alle Vergabeunterlagen uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar zur Verfügung gestellt...”
Aus Gründen zum Schutz der Vertraulichkeit können nicht alle Vergabeunterlagen uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar zur Verfügung gestellt werden (§ 41 Abs. 3 VgV).
Die Anlagen 3b1 und 3b2 werden erst nach Abgabe einer unterzeichneten Vertraulichkeitserkärung (Anlage 16a) zur Verfügung gestellt.
Diese können unter Beifügung der signierten Fassung der Vertraulichkeitserklärung per Nachricht auf der Evergabeplattform des Bundes abgefordert werden.
Eine Abforderung soll bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen.
Weiteres können sie der Ziff. 2.3.0. der Anlage 3 entnehmen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß fristgerecht, d. h. unbeschadet des Ablaufs der Frist nach § 134 Abs.2 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), jedoch bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 Abs.1 Satz 1 GWB. Die Begründung muss nach § 161 Abs.2 GWB die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Zudem ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Das gilt gemäß § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB auch für Bewerber, also Wirtschaftsteilnehmer, die sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nichtoffenen Verfahren, einem Verhandlungsverfahren, einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft beworben haben oder eine solche Aufforderung erhalten haben, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs.2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.
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Quelle: OJS 2021/S 006-009687 (2021-01-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)”
Postanschrift: Dahlmannstr. 4
Kontaktperson: Referat Z33 - Vergabestelle, nachhaltige Beschaffung
URL: http://www.bmz.de/de/index.html🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen auf Basis Microsoft.net und Oracle bzw. MS-SQL mit dem Schwerpunkt MeMFIS”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen auf Basis Microsoft.net und Oracle bzw. MS-SQL mit dem Schwerpunkt MeMFIS” Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-22 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 006-009687
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Z33 O4080-0045/159
Titel: Auftragserweiterung - zusätzliche Dienstleistungen für MeMFIS II
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 930 160 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen § 135 Abs. 1 GWB (Informationspflichten) kann nur festgestellt werden, wenn Sie im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen § 135 Abs. 1 GWB (Informationspflichten) kann nur festgestellt werden, wenn Sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Postanschrift: Dahlmannstraße 4
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentralevergabestelle@bmz.bund.de📧
Quelle: OJS 2023/S 160-508350 (2023-08-17)