Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen auf Basis Microsoft.net und Oracle bzw, MS-Sql mit dem Schwerpunkt MeMFIS

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Es werden Softwareentwicklungsleistungen und damit verbundene Leistungen zur Durchführung von Entwicklungsprojekten auf Basis vorhandener Technologie Mocrosoft.Net und Oracle/Ms-SQL ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-25 Auftragsbekanntmachung
2020-06-30 Ergänzende Angaben
2020-07-27 Ergänzende Angaben
2020-11-16 Ergänzende Angaben
2021-01-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-08-17 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2020-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: Z14 O4080-0045/123_VÖ
Kurze Beschreibung:
Es werden Softwareentwicklungsleistungen und damit verbundene Leistungen zur Durchführung von Entwicklungsprojekten auf Basis vorhandener Technologie Mocrosoft.Net und Oracle/Ms-SQL ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Postanschrift: Dahlmannstraße 4
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmz.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@bmz.bund.de 📧
Telefon: +49 228-995353652 📞
Fax: +49 228-99105353065 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335993 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335993 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-29 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 123-301685
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 020-044327
ABl. S-Ausgabe: 123

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 7 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Softwareentwicklungsleistungen und damit verbundene Leistungen betreffen im Wesentlichen:
Hauptbestandteile des Projekts sind Softwareentwicklungsleistungen für das eigenentwickelte System MeMFIS, entwickelt mit Microsoft.Net, sowie Customizing für das Berichtssystem, realisiert mittels IBM Cognos. Dazu gehören Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung des Systems. Die Migration von Daten aus den Altsystemen muss ohne Datenverluste und ohne Systemausfälle erfolgen. MeMFIS muss auch nach Abschluss des Projekts weiterhin in die Gesamtarchitektur der BMZ-IT eingebettet sein und muss den jeweils aktuellen Sicherheitsanforderungen, eingestuft mit normalem Schutzbedarf, für Webanwendungen gemäß BSI IT-Grundschutz entsprechen und den Anforderungen barrierefreier IT genügen.
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Weiterhin wird MeMFIS durch das BMZ betrieben. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme und dem Betrieb Unterstützungsleistungen, auch vor Ort, erbringen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Es soll eine Option vereinbart werden, nachdem die Vereinbarung bis zum 31.10.2026 verlängert werden kann.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption bis zum 31.10.2026.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dahlmannstr. 4
53113 Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335993&criteriaId=6358
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335993&criteriaId=6357
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335993&criteriaId=6359
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für den Auftrag ergeben sich aus dem ausgefüllten EVB-IT Erstellungsvertrag (Anlage 3f der Vergabeunterlagen) sowie aus der Zusatzvereinbarung (Anlage 3h), der Leistungsbeschreibung (Anlage 3a) inklusive aller Vertragsanlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewerber müssen die Anforderungen an die Bietereignung erfüllen, Ziff. 3 der Teilnahmebedindungen (Anlage 1 der Vergabeunterlagen)
Erfüllen die Unterlagen die Mindestkriterien nicht, wird der Teilnahmeantrag nicht weiter bewertet und scheidet aus dem Wettbewerb aus.
Erfüllen die Anträge die Mindestkriterien, dann werden Sie anschließend nach den weiteren unter Ziff. 3 der Teilnahmebedingungen aufgelisteten Kriterien bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die 3 Anträge mit den insgesamt meisten Punkten werden dann zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Siehe dazu auch Ziff.3 der Teilnahmebedingungen.
Auswahlkriterien sind: Eigenerklärung über Ausschlussgründe, Gewerbezentralregisterauszug, Referenzen (mind. eine, bis zu 3), Personalquallifikation (8 Personen), Unternehmensumsatz (mind. 4 000 000 p. a./ im Geschäftsbereich 2 000 000 p. a.) und Personalstand (100 JAE p. a. insgesamt, 60 JAE p. a. Geschäftsbereich), Eigenerklärung Scientology.
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Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Es ist geplant, mit dem Rahmenvertrag ein größeres Projekt umzusetzen, welches evtl. nicht/nur knapp innerhalb der vierjährigen Rahmenvertragslaufzeit abgeschlossen werden kann. Um auch den üblicherweise 2-jährigen Gewährleistungszeitraum zu diesem Projekt auch vertraglich noch abbilden zu können, ist es erforderlich, dass die Rahmenvereinbarung um optional über 4 Jahre hinaus verlängerbar ist.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es ist geplant, mit dem Rahmenvertrag ein größeres Projekt umzusetzen, welches evtl. nicht/nur knapp innerhalb der vierjährigen Rahmenvertragslaufzeit abgeschlossen werden kann. Um auch den üblicherweise 2-jährigen Gewährleistungszeitraum zu diesem Projekt auch vertraglich noch abbilden zu können, ist es erforderlich, dass die Rahmenvereinbarung um optional über 4 Jahre hinaus verlängerbar ist.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat Z14 Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335993 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß fristgerecht, d.h. unbeschadet des Ablaufs der Frist nach § 134 Abs.2 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), jedoch bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
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Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 Abs.1 Satz 1 GWB. Die Begründung muss nach § 161 Abs.2 GWB die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Zudem ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Das gilt gemäß § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB auch für Bewerber, also Wirtschaftsteilnehmer, die sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nicht offenen Verfahren, einem Verhandlungsverfahren, einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft beworben haben oder eine solche Aufforderung erhalten haben, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs.2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.
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Quelle: OJS 2020/S 123-301685 (2020-06-25)
Ergänzende Angaben (2020-06-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 127-311478
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 123-301685
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Aus Gründen zum Schutz der Vertraulichkeit können nicht alle Vergabeunterlagen uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar zur Verfügung gestellt werden (§ 41 Abs. 3 VgV). Die Anlagen 3b1 und 3b2 werden erst nach Abgabe einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 16a) zur Verfügung gestellt. Diese können unter Beifügung der signierten Fassung der Vertraulichkeitserklärung per Nachricht auf der Evergabeplattform des Bundes abgefordert werden. Eine Abforderung soll bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen. Weiteres können sie der Ziff. 2.3.0. der Anlage 3 entnehmen.
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Quelle: OJS 2020/S 127-311478 (2020-06-30)
Ergänzende Angaben (2020-07-27)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 146-360061
ABl. S-Ausgabe: 146
Quelle: OJS 2020/S 146-360061 (2020-07-27)
Ergänzende Angaben (2020-11-16)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-559454
ABl. S-Ausgabe: 227
Quelle: OJS 2020/S 227-559454 (2020-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 006-009687
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Aus Gründen zum Schutz der Vertraulichkeit können nicht alle Vergabeunterlagen uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar zur Verfügung gestellt werden (§ 41 Abs. 3 VgV). Die Anlagen 3b1 und 3b2 werden erst nach Abgabe einer unterzeichneten Vertraulichkeitserkärung (Anlage 16a) zur Verfügung gestellt. Diese können unter Beifügung der signierten Fassung der Vertraulichkeitserklärung per Nachricht auf der Evergabeplattform des Bundes abgefordert werden. Eine Abforderung soll bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen. Weiteres können sie der Ziff. 2.3.0. der Anlage 3 entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption bis zum 31.10.2026

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien nach Bewertungsmatrix
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-22 📅
Name: adesso SE
Postanschrift: Adessoplatz 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland 🇩🇪
Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6 930 160 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aus Gründen zum Schutz der Vertraulichkeit können nicht alle Vergabeunterlagen uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar zur Verfügung gestellt werden (§ 41 Abs. 3 VgV).
Die Anlagen 3b1 und 3b2 werden erst nach Abgabe einer unterzeichneten Vertraulichkeitserkärung (Anlage 16a) zur Verfügung gestellt.
Diese können unter Beifügung der signierten Fassung der Vertraulichkeitserklärung per Nachricht auf der Evergabeplattform des Bundes abgefordert werden.
Eine Abforderung soll bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen.
Weiteres können sie der Ziff. 2.3.0. der Anlage 3 entnehmen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß fristgerecht, d. h. unbeschadet des Ablaufs der Frist nach § 134 Abs.2 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), jedoch bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Mehr anzeigen
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Das gilt gemäß § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB auch für Bewerber, also Wirtschaftsteilnehmer, die sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nichtoffenen Verfahren, einem Verhandlungsverfahren, einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft beworben haben oder eine solche Aufforderung erhalten haben, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn zu richten.
Quelle: OJS 2021/S 006-009687 (2021-01-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gesamtwert des Auftrags: 6 930 160 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Postanschrift: Dahlmannstr. 4
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmz.de/de/index.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-22 📅
Datum des Beginns: 2020-12-22 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 160-508350
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 006-009687
ABl. S-Ausgabe: 160

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen auf Basis Microsoft.net und Oracle bzw. MS-SQL mit dem Schwerpunkt MeMFIS
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen auf Basis Microsoft.net und Oracle bzw. MS-SQL mit dem Schwerpunkt MeMFIS
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat Z33 - Vergabestelle, nachhaltige Beschaffung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 228-94990 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen § 135 Abs. 1 GWB (Informationspflichten) kann nur festgestellt werden, wenn Sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Mehr anzeigen
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Postanschrift: Dahlmannstraße 4
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentralevergabestelle@bmz.bund.de 📧
Quelle: OJS 2023/S 160-508350 (2023-08-17)