Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an Leistungen im Bereich von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen gedeckt werden. Daneben soll der Beschaffungsbedarf an Leistungen im Bereich von Pförtner- und Auskunftsdienstleistungen gedeckt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
0262-19
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an Leistungen im Bereich von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen gedeckt werden. Daneben...”
Kurze Beschreibung
Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an Leistungen im Bereich von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen gedeckt werden. Daneben soll der Beschaffungsbedarf an Leistungen im Bereich von Pförtner- und Auskunftsdienstleistungen gedeckt werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Gegenstand der Vergabe:
Die Beschaffung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen ist zentraler Gegenstand dieser Ausschreibung. Daneben soll der...”
Beschreibung der Beschaffung
1. Gegenstand der Vergabe:
Die Beschaffung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen ist zentraler Gegenstand dieser Ausschreibung. Daneben soll der Beschaffungsbedarf an Leistungen im Bereich von Pförtner- und Auskunftsdienstleistungen gedeckt werden.
Das BASE beabsichtigt daher, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Erbringung dieser Leistungen an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
2. Offenes Verfahren:
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in ihrer aktuellen Fassung.
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.
Für nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens wird auf die Vergabeunterlagen umfassend Bezug genommen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Der Vertrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind.
b) Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
c) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung haben die Bieter eine Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszuges des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (einschließlich Übersetzung nicht deutschsprachiger Dokumente) vorzulegen, soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Hierzu ist das Formblatt „Handelsregisterauszug“ einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung,
b) Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
c) Nachweis Umsatzzahlen.
Zu a) Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung,
b) Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
c) Nachweis Umsatzzahlen.
Zu a) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung:
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung vorzulegen und zu erklären, die Haftpflichtversicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrechtzuerhalten. Die Mindestversicherungssumme je Einzelfall beträgt:
— bei Personen- und Sachschäden mindestens 5 000 000 EUR;
— bei Vermögensschäden mindestens 2 500 000 EUR;
— bei Tätigkeitsschäden mindestens 2 500 000 EUR;
— bei Schlüsselverlustrisiko mindestens 200 000 EUR und zwar unter Freistellung des Auftraggebers von einer Inanspruchnahme Dritter aufgrund solcher Schäden.
Zum Nachweis ist erforderlich:
— Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer derartigen Berufshaftpflichtversicherung;
— hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer derartigen Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung.
Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Betriebshaftpflichtversicherung“ einzureichen.
Zu b) Auszug aus dem Gewerbezentralregister:
Es ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen bzw. (falls zutreffend) für die Hauptniederlassung einzureichen.
Zu c) Nachweis Umsatzzahlen:
Die Bietenden haben auf dem Formblatt „Gesamtumsatz” anzugeben, welche Umsätze sie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Eine Eignung liegt nur vor, wenn der Umsatz innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mindestens 500 000 EUR netto pro Jahr betragen hat.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
a) Nachweis von Referenzen,
b) Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Kriterien abgefragt:
a) Nachweis von Referenzen,
b) Nachweis Mindestmitarbeiteranzahl.
Zu a) Nachweis von Referenzen:
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von 3 vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Die folgenden Referenzprojekte dürfen nicht älter als 4 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Für die Referenzen ist das Formblatt „Referenzen“ auszufüllen (höchstens 2 DIN-A4-Seiten je Referenz). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese folgende Tätigkeiten enthält:
— Wach- und Sicherheitsdienstleistungen in einem Objekt mit einer zu überwachenden Fläche von mindestens 4 000 m.
Die Bietenden sind berechtigt, mehr als 3 vergleichbare Referenzprojekte vorzulegen. Es werden jedoch nur 3 Referenzprojekte bewertet.
Zu b) Nachweis Mindestmitarbeiteranzahl:
Es ist ein Nachweis über die Anzahl von mindestens 15,00 dauerhaft beim Bieter beschäftigten Mitarbeitern (rechnerische Vollzeitstellen) einzureichen.
Der Nachweis kann nur durch Mitarbeiter erbracht werden, die im Bereich Wach- und Sicherheitsdienst tätig sind und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich verfügen.
Hierzu haben die Bietenden das Formblatt „Erklärung Mindestmitarbeiteranzahl“ einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-26
12:01 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Für die Ausarbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 141-346966 (2020-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Z 6 - Einkauf
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 008 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Gegenstand der Vergabe
Die Beschaffung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen ist zentraler Gegenstand dieser Ausschreibung. Daneben soll der...”
Beschreibung der Beschaffung
1. Gegenstand der Vergabe
Die Beschaffung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen ist zentraler Gegenstand dieser Ausschreibung. Daneben soll der Beschaffungsbedarf an Leistungen im Bereich von Pförtner- und Auskunftsdienstleistungen gedeckt werden.
Das BASE beabsichtigt daher, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Erbringung dieser Leistungen an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Einzelne Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
2. Offenes Verfahren
Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in ihrer aktuellen Fassung.
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach § 15 VgV durchgeführt.
Für nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens wird auf die Vergabeunterlagen umfassend Bezug genommen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 141-346966
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0262-19
Titel: Erbringung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G & S Gebäude- und Sicherheitsservice GmbH
Postanschrift: Marzahner Str. 20
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 008 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 212-518650 (2020-10-26)