Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erd- und Rohbauarbeiten
7470-304
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Anbau Zentrum für Produktionstechnologie (ZfP III)
Erd- und Rohbauarbeiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maurerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushubarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zentrum für Produktionstechnologie
Carlo-Schmidt-Allee
44263 Dortmund
Beschreibung der Beschaffung:
“— 7 900 m Baugrube,
— 165 m Verbau (Bohrpfahlwand),
— 1 700 m Dämmung (XPS),
— 400 m Frischbetonverbund-Abdichtung,
— 4 000 m Gerüst,
— 350 m...”
Beschreibung der Beschaffung
— 7 900 m Baugrube,
— 165 m Verbau (Bohrpfahlwand),
— 1 700 m Dämmung (XPS),
— 400 m Frischbetonverbund-Abdichtung,
— 4 000 m Gerüst,
— 350 m Bodenplatten,
— 450 m Beton-Industriesohle,
— 300 m Stahlbetonwände,
— 1 200 m Stahlbetondeckenplatten,
— 190 t Stabstahl, 150 t Mattenstahl,
— 42 Stück FT-Stützen,
— 40 Stück FT-Balken,
— 20 Stück FT-Sandwichwandelemente,
— 28 Stück FT-Wände in jeweils unterschiedlichen Abmessungen,
— 40 t Stabstahl FT, 15 t Mattenstahl FT,
— 2 800 m Mauerwerk,
— 1 500 m Stahltrapezprofil.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 135
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
Bzw. https://www.assmanngruppe.com/eigenerklaerung-zur-eignung-form-124.pdf in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Geforderte Eignungsnachweise:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. https://www.assmanngruppe.com/eigenerklaerung-zur-eignung-form-124.pdf in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Geforderte Eignungsnachweise:
— Erklärung über die Umsätze der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. https://www.assmanngruppe.com/eigenerklaerung-zur-eignung-form-124.pdf in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Geforderte Eignungsnachweise:
— mindestens 3 Referenzbescheinigungen aus den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgGNRW) vom 22. März 2018.
Danach sind Auftragnehmer sowie deren Nachunternehmer verpflichtet, die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren (§ 2 TVgG). Die Auftraggeberin ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-19
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-19
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
“1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der in Abschnitt I genannten Internetadresse zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von...”
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der in Abschnitt I genannten Internetadresse zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie mögliche Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter sind daher im eigenen Interesse gehalten sich zu registrieren, um aktuelle Informationen automation zu erhalten.
2. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden bis max. 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
3. Eigene AGB der Bieter/Bewerber verlieren bei Nutzung des Angebotsschreibens Formblatt 213 ihre Gültigkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43D3TU
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251-411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
Ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 232-568781 (2020-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Anbau Zentrum für Produktionstechnologie (ZfP III).
Erd- und Rohbauarbeiten.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3769739.63 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 232-568781
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 7470-304
Titel: Erd- und Rohbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gerhard Lühn GmbH & Co. KG
Postanschrift: Tecklenburger Straße 3
Postort: Lingen
Postleitzahl: 49809
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5919120664📞
E-Mail: kalkulation@luehnbau.de📧
Fax: +49 5919120699 📠
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.luehnbau.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3769739.63 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3913958.99 💰
“1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der in Abschnitt I genannten Internetadresse zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von...”
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der in Abschnitt I genannten Internetadresse zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie mögliche Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter sind daher im eigenen Interesse gehalten sich zu registrieren, um aktuelle Informationen automation zu erhalten.
2. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden bis max. 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
3. Eigene AGB der Bieter / Bewerber verlieren bei Nutzung des Angebotsschreibens Formblatt 213 ihre Gültigkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DW16
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
Ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 060-148539 (2021-03-22)