Auftragsbekanntmachung (2020-06-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Gemeinde Glienicke/Nordbahn vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Hauptstraße 19
Postort: Glienicke/Nordbahn
Postleitzahl: 16548
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061Schwerin”
Telefon: +49 3853031256📞
E-Mail: landeck@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031255 📠
Region: Oberhavel🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Gemeinde Mühlenbecker Land vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Liebenwalder Str. 1
Postort: Mühlenbecker Land
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 16567
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061Schwerin”
Telefon: +49 3853031256📞
Telefon: +49 3853031255 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erdgaslieferung 2021/2022/2023 für die Gemeinde Glienicke/Nordbahn und die Gemeinde Mühlenbecker Land”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Auftraggeber
Lieferzeitraum: 01.01.2021 bis 01.01.2024
Liefermenge: ca. 4.170.764 kWh/Jahr” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los Gemeinden Glienicke/Nordbahn und Mühlenbecker Land
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ort der Leistung: Oberhavel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Auftraggeber
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Auftraggeber
Lieferzeitraum: 01.01.2021 bis 01.01.2024
Liefermenge: ca. 4.170.764 kWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Folgende Erklärungen werden verlangt:
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB
— Erklärung zur Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Folgende Erklärungen werden verlangt:
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB
— Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
— Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz im Fall der Übertragung auf Nachunternehmer
— Erklärung zu Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Auftragsunterlagen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-27
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-27
13:01 📅
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert);
— Abfrage über vorliegende Eintragungen in der Liste der Auftragssperren gem. § 12 BbgVergG (wird durch den Auftraggeber angefordert).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie für Auftraggeber aus Brandenburg”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
URL: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Abl auf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 121-294814 (2020-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Auftraggeber
Lieferzeitraum: 1.1.2021 bis 1.1.2024
Liefermenge: ca. 4 170 764 kWh/Jahr.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Auftraggeber
Lieferzeitraum: 1.1.2021 bis 1.1.2024
Liefermenge: ca. 4 170 764 kWh/Jahr.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 121-294814
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los Gemeinden Glienicke/Nordbahn und Mühlenbecker Land
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Bad Kissingen GmbH
Postort: Bad Kissingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bad Kissingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 187-449548 (2020-09-21)