Auftragsbekanntmachung (2020-05-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Amt Rantzau, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Chemnitzstraße 30
Postort: Barmstedt
Postleitzahl: 25355
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031261📞
E-Mail: fenski@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031255 📠
Region: Pinneberg🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Gemeinde Bevern über das Amt Rantzau, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Chemnitzstraße 30
Postort: Barmstedt
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031261📞
Telefon: +49 3853031255 📠
Name:
“Gemeinde Bilsen über das Amt Rantzau, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Name:
“Gemeinde Bokholt-Hanredder über das Amt Rantzau, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Name:
“Gemeinde Bullenkuhlen über das Amt Rantzau, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Name:
“Gemeinde Ellerhoop über das Amt Rantzau, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Name:
“Gemeinde Groß Offenseth-Aspern über das Amt Rantzau, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Name:
“Gemeinde Heede über das Amt Rantzau, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Name:
“Gemeinde Hemdingen über das Amt Rantzau, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Name:
“Gemeinde Langeln über das Amt Rantzau, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Name:
“Gemeinde Lutzhorn über das Amt Rantzau, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erdgaslieferung für das Amt Rantzau und die amtsangehörigen Gemeinden 2021/2022/2023”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Rantzau sowie der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 1 865 361 kWh/Jahr.” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los Amt Rantzau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Rantzau
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Rantzau sowie der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 1 865 361 kWh/Jahr.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste für die in den letzten 3 Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste für die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Erbringungszeitpunktes, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) sowie Benennung des öffentlichen oder privaten Empfängers;
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzenberücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen;
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
— Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig- Holstein (VGSH), in der jeweils aktuell gültigen Fassung).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-15
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-15
13:01 📅
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf
www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf
www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Der öffentliche Auftraggeber wird vor der Vergabe einen Auszug aus dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß § 7 GRfW anfordern.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 092-219135 (2020-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Rantzau.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Rantzau sowie der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 1 865 361 kWhJahr.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 092-219135
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los Amt Rantzau
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ZVO Energie GmbH
Postort: Sierksdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ostholstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Der öffentliche Auftraggeber wird vor der Vergabe einen Auszug aus dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß § 7 GRfW anfordern.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 154-376861 (2020-08-06)