Erdgaslieferung inkl. Durchführung der Netznutzung

Bayerischer Rundfunk a. d. ö. R.

Erdgaslieferung für die Fernsehstudios des Bayerischen Rundfunks in Freimann, Unterföhring und Nürnberg (Studio Franken) in den Jahren 2021 und 2022.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-24 Auftragsbekanntmachung
2020-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: BR-2020-0008
Kurze Beschreibung:
Erdgaslieferung für die Fernsehstudios des Bayerischen Rundfunks in Freimann, Unterföhring und Nürnberg (Studio Franken) in den Jahren 2021 und 2022.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerischer Rundfunk A. d. ö. R.
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Postleitzahl: 80335
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.br.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de 📧
Telefon: +49 89590094912 📞
Fax: +49 89590023469 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y54YYY1/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y54YYY1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-28 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 144-353675
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Keine Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYY1

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 31 000 MWh Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung.
Das geschätzte maximale Abnahmevolumen für die 2-jährige Vertragslaufzeit beträgt ca. 37 000 MWh.
Das Mindestabnahmevolumen beträgt 24.843 MWh.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60
80939 München, Bayerischer Rundfunk Wallensteinstraße 117 90431 Nürnberg, Bayerischer Rundfunk Rivastraße 1 85774 Unterföhring

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten, höchstens drei Geschäftsjahren (bei Bietergemeinschaft anzugeben für jedes Mitglied). Hierfür ist das Dokument „44-46 VgV Eigenerklärung zu den Eignungsvoraussetzungen" zu verwenden.
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Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate).
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Mindeststandards:
Mindestbedingung für den Nachweis des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Es wird für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr (der höchstens letzten drei Geschäftsjahre) in folgender Höhe verlangt: 1,4 Mio. EUR.
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Mindestbedingung für den Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2,5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 0,5 Mio. EUR (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind in einer Anlage dem Angebot beizufügen. Die Bezeichnung der Anlage ist in der Anlage „ 44-46 VgV Eigenerklärung zu den Eignungsvoraussetzungen" einzutragen.
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Mindeststandards:
Mindestbedingungen: Verlangt werden mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss die Belieferung eines vergleichbaren Kunden mit einer Jahresverbrauchsmenge von mind. 15 500 MWh zum Gegenstand gehabt haben.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentraleinkauf – Vergabemanagement
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y54YYY1/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYY1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2020/S 144-353675 (2020-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 459288.66 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 207-502798
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 144-353675
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYRF

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Das Mindestabnahmevolumen beträgt 24 843 MWh.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bayerischer Rundfunk
Floriansmühlstraße 60
80939 München
Wallensteinstraße 117
90431 Nürnberg
Rivastraße 1
85774 Unterföhring

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-11 📅
Name: Stadtwerke Bad Kissingen GmbH
Postanschrift: Würzburger Straße 5
Postort: Bad Kissingen
Postleitzahl: 97705
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 971826280 📞
E-Mail: harald.kleinhenz@stwkiss.de 📧
Land: Bad Kissingen 🏙️
Internetadresse: http://www.stwkiss.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 459288.66 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentraleinkauf — Vergabemanagement

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 207-502798 (2020-10-20)