Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Plön, des Schulverbandes Plön Stadt und Land sowie der Gemeinde Ascheberg, ca. 3 529 180 kWh/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Plön, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Schloßberg 3/4
Postort: Plön
Postleitzahl: 24306
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031/273📞
E-Mail: fink@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031/255 📠
Region: Plön🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Schulverband Plön Stadt und Land, vertreten durch die Stadt Plön
Postanschrift: Schloßberg 3/4
Postort: Plön
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031/273📞
Telefon: +49 3853031/255 📠
Name: Gemeinde Ascheberg, vertreten durch die Stadt Plön
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgaslieferung Stadt Plön 2021/2022
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Plön, des Schulverbandes Plön Stadt und Land sowie der Gemeinde Ascheberg, ca. 3 529 180 kWh/Jahr.” Informationen über Lose
Angebote können nur für eine Partie eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los Stadt Plön
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ort der Leistung: Plön🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Plön, des Schulverbandes Plön Stadt und Land sowie der Gemeinde Ascheberg, ca. 3 529 180 kWh/Jahr.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen;
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
— Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion: — siehe Vergabeunterlagen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-07
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-07
13:01 📅
“— Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des...”
— Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes:
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion.
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird vom Auftraggeber angefordert);
— Auszug aus dem Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß § 7 GRfW (wird vom Auftraggeber angefordert).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 153-374210 (2020-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Kontaktperson:
“Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 153-374210
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los Stadt Plön
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ZVO Energie GmbH
Postort: Sierksdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ostholstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 215-526770 (2020-10-30)