Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
1. Erklärungen u. Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes Angebotsformular,
— ausgefülltes Leistungsverzeichnis,
— Formblatt „Unteraufträge",
— Bietergemeinschaftserklärung in Textform (nur für Bietergemeinschaften).
2. Erklärungen u. Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind u. die ggf. unter Fristsetzung nach gefordert werden können:
— Eigenerklärung „Ausschlussgründe",
— Bestätigungen Cisco Systems (siehe auch Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung).
3. Erklärungen u. Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— eine von allen Mitglieder unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung,
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrages,
— Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer.
Es gelten die Teilnahmebedingungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind — unter Angabe der PQ-Nummer — zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Bezuschlagt wird das preisgünstigste Angebot.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei ERteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlageen übe das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahem auf dem Vergabeportal aufgefordert werden. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist die jeweils aktuellste Version zu verwenden. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird per Telefax sowie über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY1QZ