Beschreibung der Beschaffung
Das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) plant die Neu- und Umstrukturierung des I-Hauses, einem denkmalgeschützten Gebäude aus den 1930er Jahren, am Krankenhausstandort in der Bleickenallee 38 in 22763 Hamburg.
Ziel der Maßnahme ist neben der Herstellung einer zeitgemäßen und hygienisch einwandfreien Patientenunterbringung auch die Anpassung der Zimmergrößen inkl. Hygienezonen, die Sicherstellung eines behindertenfreundlichen Standards in allen Zimmern/auf jeder Station sowie die Ermöglichung der medizinisch-indizierten Elternunterbringung. In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung gesetzlicher Auflagen, insbesondere auch der Brandschutzauflagen, zwingend erforderlich. Das Gebäude wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach erweitert und partiell umgebaut und weist daher eine heterogene Bausubstanz auf. Da jedoch bislang keine grundlegende Sanierung durchgeführt worden ist, basiert die Gebäudestruktur (Statik, TGA, Raumgrößen, Bauphysik und Brandschutz) im Wesentlichen auf Konzepten der 1920er Jahre.
Um die Möglichkeiten der Neu- bzw. Umstrukturierung des I-Hauses im Bestand zu überprüfen, wurde das Planungsbüro euroterra mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI beauftragt. Im Ergebnis dieser LPH ist erkennbar geworden, dass eine Teilerneuerung und überwiegende Bestandserhaltung mit Verbleib von Teilen der gewachsenen technischen Ausrüstung für einen den Normen entsprechenden Krankenhausbetrieb nicht möglich ist. Die erweiterten Rahmenbedingungen, ausgelöst durch Anforderungen aktueller Normen, umfassen unter anderem Belange des Brandschutzes, der EnEV, die derzeit nicht erfüllt wird, der Trinkwasserversorgung und der Erschließung über Aufzüge. Darüber hinaus sind auch die Stromversorgung, die nicht den aktuellen Krankenhausnormen entspricht, und Hygieneanforderungen des Robert-Koch-Instituts in diesem Zusammenhang von Belang.
Für die Planung ab LPH 3, die von o. g. Planungsbüro in Teilen durchgeführt worden ist, ist angesichts dieser erweiterten Rahmenbedingungen von einer Neustrukturierung mit Teilrückbau und Neuaufbau ausgegangen worden. In diesem Zuge wurden jedoch weitere Unwägbarkeiten deutlich und umfangreiche neue Planungsherausforderungen traten auf.
Nach Prüfung vorgenannter Varianten stellt sich der Neubau des Gebäudes als die wirtschaftlichste, zukunftsfähigste Lösung dar, die im Weiteren angestrebt wird. Der Neubau des I-Hauses ist am selben Standort vorgesehen. Maßgeblich zu berücksichtigen sind in dieser Hinsicht denkmalschutzrechtliche Belange, die aus dem Ensembleschutz des Krankenhaus-Areals resultieren.
Neben der Abbruch- und Neubauplanung ist im Rahmen der zu vergebenden Leistungen ebenfalls die Umsetzung einer Interimslösung zur Unterbringung von 106 Betten über den Zeitraum vom Abbruch bis zur Fertigstellung der Neubaumaßnahme zu entwickeln, da die Maßnahme im laufenden Betrieb durchzuführen sein wird.
Die Baukosten (KG 300+400) belaufen sich derzeit auf rund 25,7 Mio. EUR (brutto, inkl. 19 % MwSt). Davon entfallen pauschale Grobkosten von 2,5 Mio. EUR (brutto, inkl. 19 % MwSt) auf die Interimsmaßnahme sowie rund 700 000 EUR (brutto, inkl. 19 % MwSt) auf den Abbruch (pauschal). Das Projekt soll mit Fördergeldern der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert werden.
Die Fertigstellung ist circa 2 Jahre nach Baubeginn und in Abhängigkeit zur Interimsmaßnahme vorgesehen.
Das Planungsbüro, das für die Leistungserbringung der Leistungsphasen 1 bis 2 sowie Teile von Leistungsphase 3 gem. §§ 33 HOAI beauftragt war, ist von der Teilnahme an diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Die erarbeiteten Planunterlagen werden allen Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Als Teil der Angebotslegung sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV einen Lösungsvorschlag erstellen. Dieser dient bei Denkmalverträglichkeit als Grundlage für die Erteilung der notwendigen Abbruchgenehmigung durch das Denkmalschutzamt.
Neben dem Auswahlgremium werden Vertreter/-innen des Denkmalschutzamtes sowie Vertreter/-innen des Fördermittelgebers in beratender Funktion an der Bewerberauswahl und den Angebotsverhandlungen teilnehmen.
Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:
— Teile der Leistungsphase 3 sowie Leistungsphase 4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— als Besondere Leistung: Erstellung der Bau- und Kostenunterlagen im Rahmen der Einreichung des Fördermittelantrages,
— Leistungsphasen 5-7, 8 und ggf. 9 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 ist abhängig vom Erhalt von Fördermitteln. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht,
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.