Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer ergonomischen Eingabe- und Peripheriegeräten in 3 Losen zu beschaffen: Los 1: Eingabegeräte inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen, Los 2: Schreibtischzubehör inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen, Los 3: Ergonomische Gerätschaften inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen. Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben. Für die Durchführung der Rahmenvereinbarung können keine Mindestbestellmengen angegeben werden. Die Leistungen werden auf Basis der Rahmenvereinbarung und auf der Grundlage eines elektronischen Warenkorbes erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf der Basis des Warenkorbes Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer (Einzelabrufe) durch die Auftraggeberin, wodurch über den jeweiligen Liefergegenstand ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Peripheriegeräte
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer ergonomischen Eingabe- und Peripheriegeräten in 3 Losen zu beschaffen:
Los 1: Eingabegeräte inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen,
Los 2: Schreibtischzubehör inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen,
Los 3: Ergonomische Gerätschaften inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen. Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben. Für die Durchführung der Rahmenvereinbarung können keine Mindestbestellmengen angegeben werden. Die Leistungen werden auf Basis der Rahmenvereinbarung und auf der Grundlage eines elektronischen Warenkorbes erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf der Basis des Warenkorbes Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer (Einzelabrufe) durch die Auftraggeberin, wodurch über den jeweiligen Liefergegenstand ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer ergonomischen Eingabe- und Peripheriegeräten in 3 Losen zu beschaffen:
Los 1: Eingabegeräte inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen,
Los 2: Schreibtischzubehör inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen,
Los 3: Ergonomische Gerätschaften inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen. Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben. Für die Durchführung der Rahmenvereinbarung können keine Mindestbestellmengen angegeben werden. Die Leistungen werden auf Basis der Rahmenvereinbarung und auf der Grundlage eines elektronischen Warenkorbes erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf der Basis des Warenkorbes Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer (Einzelabrufe) durch die Auftraggeberin, wodurch über den jeweiligen Liefergegenstand ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Peripheriegeräte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Peripheriegeräte📦 Computerzubehör📦 Sportgeräte und -ausrüstungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E39767724🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E39767724🌏
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. Zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und VI. 3) nachzuweisen.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit weiteren Hinweisen.
6. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen als „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft – den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und
— alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen;
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;
— Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Erklärungen gemäß Ziffer III. 2) Nr. 1-4 dieser Bekanntmachung vorlegen;
— Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter nach den hier beschriebenen Anforderungen beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
7. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
8. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (ohne Eignungsleihe) (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind diese auf Verlangen der AG zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. Zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und VI. 3) nachzuweisen.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit weiteren Hinweisen.
6. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen als „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft – den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und
— alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen;
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;
— Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Erklärungen gemäß Ziffer III. 2) Nr. 1-4 dieser Bekanntmachung vorlegen;
— Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter nach den hier beschriebenen Anforderungen beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
7. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
8. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (ohne Eignungsleihe) (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind diese auf Verlangen der AG zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer ergonomischen Eingabe- und Peripheriegeräten in 3 Losen zu beschaffen:
Los 1: Eingabegeräte inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen,
Los 2: Schreibtischzubehör inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen,
Los 3: Ergonomische Gerätschaften inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen. Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben. Für die Durchführung der Rahmenvereinbarung können keine Mindestbestellmengen angegeben werden. Die Leistungen werden auf Basis der Rahmenvereinbarung und auf der Grundlage eines elektronischen Warenkorbes erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf der Basis des Warenkorbes Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer (Einzelabrufe) durch die Auftraggeberin, wodurch über den jeweiligen Liefergegenstand ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt.
Los 3: Ergonomische Gerätschaften inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen. Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben. Für die Durchführung der Rahmenvereinbarung können keine Mindestbestellmengen angegeben werden. Die Leistungen werden auf Basis der Rahmenvereinbarung und auf der Grundlage eines elektronischen Warenkorbes erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf der Basis des Warenkorbes Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer (Einzelabrufe) durch die Auftraggeberin, wodurch über den jeweiligen Liefergegenstand ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt.
Informationen über Lose: Bieter hat das jeweils wirtschaftlichste Angebot eingereicht.
Bezeichnung des Loses: Eingabegeräte inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Eingabegeräten (Computer-Mäuse, Tastaturen, Presenter) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßnahme beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00 – 17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus dieser Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen.
Beschaffung von Eingabegeräten (Computer-Mäuse, Tastaturen, Presenter) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßnahme beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00 – 17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus dieser Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist 2 Mal für jeweils ein weiteres Vertragsjahr möglich.
Bezeichnung des Loses: Schreibtischzubehör inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Schreibtischzubehör (Monitorarme, Doppel-Monitorarme, Dokumentenhalter, Computer-Maus Pads, Handballenauflagen) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßname beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00 – 17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus dieser Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen.
Beschaffung von Schreibtischzubehör (Monitorarme, Doppel-Monitorarme, Dokumentenhalter, Computer-Maus Pads, Handballenauflagen) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßname beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00 – 17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus dieser Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen.
Bezeichnung des Loses: Ergonomische Gerätschaften inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von ergonomische Gerätschaften (Desk Bike, Balanceboard, Fußstütze, Activboard) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßname beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00 – 17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus der Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben.
Beschaffung von ergonomische Gerätschaften (Desk Bike, Balanceboard, Fußstütze, Activboard) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßname beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00 – 17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus der Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: CA69
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieter/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.
2. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage für eine Beschreibung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung Ihrer Struktur (einschließlich der Struktur, mit der Sie unseren Auftrag erfüllen möchten (unter Einbindung Dritter Unternehmen), Gründung, Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen) und Ihres Leistungsportfolios bis zu 3 Seiten (DIN A4) ausreichen.
2. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage für eine Beschreibung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung Ihrer Struktur (einschließlich der Struktur, mit der Sie unseren Auftrag erfüllen möchten (unter Einbindung Dritter Unternehmen), Gründung, Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen) und Ihres Leistungsportfolios bis zu 3 Seiten (DIN A4) ausreichen.
3. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der/die Bieter/in/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder.
3. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der/die Bieter/in/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Nachweis, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden pro Schadensfall jeweils zweifach maximiert auf alle Versicherungsfälle pro Jahr, besteht. Fügen Sie in dem Fall eine Kopie der Versicherungsbestätigung als Nachweis bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden pro Schadensfall jeweils zweifach maximiert auf alle Versicherungsfälle pro Jahr, besteht. Fügen Sie in dem Fall eine Kopie der Versicherungsbestätigung als Nachweis bei.
Sofern noch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, reichen Sie bitte eine Eigenerklärung ein, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden pro Schadensfall jeweils zweifach maximiert auf alle Versicherungsfälle pro Jahr im Auftragsfall, spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung vorgehalten wird und Sie sich verpflichten, diese für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern noch keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, reichen Sie bitte eine Eigenerklärung ein, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden pro Schadensfall jeweils zweifach maximiert auf alle Versicherungsfälle pro Jahr im Auftragsfall, spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung vorgehalten wird und Sie sich verpflichten, diese für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
2. Nachweis, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte Transportversicherung für die Vertragsgegenstände besteht, die jederzeit den Wert der transportierten Güter absichert.
Sofern noch keine entsprechende Transportversicherung besteht, reichen Sie bitte eine Eigenerklärung ein, dass eine Transportversicherung für die Vertragsgegenstände, die jederzeit den Wert der transportierten Güter absichert, spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung vorgehalten wird und Sie sich verpflichten, diese für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern noch keine entsprechende Transportversicherung besteht, reichen Sie bitte eine Eigenerklärung ein, dass eine Transportversicherung für die Vertragsgegenstände, die jederzeit den Wert der transportierten Güter absichert, spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung vorgehalten wird und Sie sich verpflichten, diese für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
3. Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre sowie Angaben zum Jahresumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind jeweils solche wie unter Ziffer II.1.4) und unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung für jedes von Ihnen angebotene Los beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre sowie Angaben zum Jahresumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind jeweils solche wie unter Ziffer II.1.4) und unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung für jedes von Ihnen angebotene Los beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
4. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren, bezogen auf die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbarer Leistungen. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind jeweils solche wie unter Ziffer II.1.4) und unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung für jedes von Ihnen angebotene Los beschrieben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren, bezogen auf die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbarer Leistungen. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind jeweils solche wie unter Ziffer II.1.4) und unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung für jedes von Ihnen angebotene Los beschrieben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich die Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3 dieser Bekanntmachung:
Liste mit Referenzen über in den letzten 3 Jahren (ab 2017) ausgeführte vergleichbare Lieferaufträge. Vergleichbare Lieferaufträge in diesem Sinne sind jeweils solche wie unter Ziffer II.1.4) und unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung für jedes von Ihnen angebotene Los beschrieben. Aus der Liste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben:
Liste mit Referenzen über in den letzten 3 Jahren (ab 2017) ausgeführte vergleichbare Lieferaufträge. Vergleichbare Lieferaufträge in diesem Sinne sind jeweils solche wie unter Ziffer II.1.4) und unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung für jedes von Ihnen angebotene Los beschrieben. Aus der Liste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben:
— Angabe Leistungsempfänger;
— Art und Umfang der erbrachten vergleichbaren Lieferaufträge;
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Bitte stellen Sie sicher, dass aus der Referenzliste Ihre Erfahrungen mit den Leistungen für das jeweils von Ihnen angebotene Los ersichtlich werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB beim Bietenden, Mitglied Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Anderenfalls sind hierzu nähere Angaben zu machen.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der AG ist der Nachweis zu führen.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der AG ist der Nachweis zu führen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden, Mitglied Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn doch, sind hierzu nähere Angaben zu machen.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen 5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch 3. Buch, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist.
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegen 5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht gem. § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch 3. Buch, §§ 15, 15 a, 16 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1 b, Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit Freiheits- oder Geldstrafe und/oder Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist.
6. Abschluss Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. Zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Anforderungen gemäß Ziffern III. 1), III. 2) und VI. 3) nachzuweisen.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit weiteren Hinweisen.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit weiteren Hinweisen.
6. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen als „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft – den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und
6. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen als „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft – den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und
— alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen;
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;
— die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;
— Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Erklärungen gemäß Ziffer III. 2) Nr. 1-4 dieser Bekanntmachung vorlegen;
— Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
— Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter nach den hier beschriebenen Anforderungen beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter nach den hier beschriebenen Anforderungen beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
7. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
7. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
8. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (ohne Eignungsleihe) (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind diese auf Verlangen der AG zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
8. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (ohne Eignungsleihe) (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind diese auf Verlangen der AG zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1) Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2) Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
— gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
— den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 098-233141 (2020-05-15)
Ergänzende Angaben (2020-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer ergonomischen Eingabe- und Peripheriegeräten in 3 Losen zu beschaffen: Los 1: Eingabegeräte inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen, Los 2: Schreibtischzubehör inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen, Los 3: Ergonomische Gerätschaften inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen. Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben. Für die Durchführung der Rahmenvereinbarung können keine Mindestbestellmengen angegeben werden. Die Leistungen werden auf Basis der Rahmenvereinbarung und auf der Grundlage eines elektronischen Warenkorbes erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf der Basis des Warenkorbes Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer (Einzelabrufe) durch die Auftraggeberin, wodurch über den jeweiligen Liefergegenstand ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer ergonomischen Eingabe- und Peripheriegeräten in 3 Losen zu beschaffen: Los 1: Eingabegeräte inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen, Los 2: Schreibtischzubehör inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen, Los 3: Ergonomische Gerätschaften inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen. Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben. Für die Durchführung der Rahmenvereinbarung können keine Mindestbestellmengen angegeben werden. Die Leistungen werden auf Basis der Rahmenvereinbarung und auf der Grundlage eines elektronischen Warenkorbes erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf der Basis des Warenkorbes Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer (Einzelabrufe) durch die Auftraggeberin, wodurch über den jeweiligen Liefergegenstand ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fußstützen📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer ergonomischen Eingabe- und Peripheriegeräten in 3 Losen zu beschaffen:
— Los 1: Eingabegeräte inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen;
— Los 2: Schreibtischzubehör inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen;
— Los 3: Ergonomische Gerätschaften inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen.
Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben. Für die Durchführung der Rahmenvereinbarung können keine Mindestbestellmengen angegeben werden. Die Leistungen werden auf Basis der Rahmenvereinbarung und auf der Grundlage eines elektronischen Warenkorbes erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf der Basis des Warenkorbes Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer (Einzelabrufe) durch die Auftraggeberin, wodurch über den jeweiligen Liefergegenstand ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer ergonomischen Eingabe- und Peripheriegeräten in 3 Losen zu beschaffen:
— Los 1: Eingabegeräte inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen;
— Los 2: Schreibtischzubehör inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen;
— Los 3: Ergonomische Gerätschaften inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen.
Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben. Für die Durchführung der Rahmenvereinbarung können keine Mindestbestellmengen angegeben werden. Die Leistungen werden auf Basis der Rahmenvereinbarung und auf der Grundlage eines elektronischen Warenkorbes erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf der Basis des Warenkorbes Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer (Einzelabrufe) durch die Auftraggeberin, wodurch über den jeweiligen Liefergegenstand ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt.
Gesamtwert des Auftrags: 300117.37 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Los 1: Eingabegeräte inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen;
— Los 2: Schreibtischzubehör inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen;
— Los 3: Ergonomische Gerätschaften inklusive Zubehör sowie zugehörige Serviceleistungen.
Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben. Für die Durchführung der Rahmenvereinbarung können keine Mindestbestellmengen angegeben werden. Die Leistungen werden auf Basis der Rahmenvereinbarung und auf der Grundlage eines elektronischen Warenkorbes erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf der Basis des Warenkorbes Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer (Einzelabrufe) durch die Auftraggeberin, wodurch über den jeweiligen Liefergegenstand ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt.
Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben. Für die Durchführung der Rahmenvereinbarung können keine Mindestbestellmengen angegeben werden. Die Leistungen werden auf Basis der Rahmenvereinbarung und auf der Grundlage eines elektronischen Warenkorbes erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf der Basis des Warenkorbes Abrufe gegenüber der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer (Einzelabrufe) durch die Auftraggeberin, wodurch über den jeweiligen Liefergegenstand ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt.
Beschaffung von Eingabegeräten (Computer-Mäuse, Tastaturen, Presenter) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßnahme beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00-17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus dieser Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen.
Beschaffung von Eingabegeräten (Computer-Mäuse, Tastaturen, Presenter) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßnahme beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00-17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus dieser Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen.
Beschaffung von Schreibtischzubehör (Monitorarme, Doppel-Monitorarme, Dokumentenhalter, Computer-Maus Pads, Handballenauflagen) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßname beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00-17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus dieser Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen.
Beschaffung von Schreibtischzubehör (Monitorarme, Doppel-Monitorarme, Dokumentenhalter, Computer-Maus Pads, Handballenauflagen) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßname beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00-17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus dieser Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen.
Beschaffung von ergonomische Gerätschaften (Desk Bike, Balanceboard, Fußstütze, Activboard) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßname beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00-17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus der Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben.
Beschaffung von ergonomische Gerätschaften (Desk Bike, Balanceboard, Fußstütze, Activboard) inklusive Zubehör sowie zugehöriger Serviceleistungen. Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat einen elektronischen Warenkorb zu führen, aus dem die Auftraggeberin unabhängige und bedarfsgerechte Bestellungen der einzelnen Geräte auslösen kann, über die ein gesonderter Kauf-, Service- und Supportvertrag (Einzelvertrag) zustande kommt. Die Beschaffungsmaßname beinhaltet folgende, nicht abschließende, Leistungsinhalte: Es ist ausschließlich Neuware (Originalherstellerware) anzubieten. Die mit Einzelabruf bestellten Geräte sind bis zur Poststelle der Hauptverwaltung der Auftraggeberin zu liefern. Im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung ist ein besonderer Gewährleistungsservice durchzuführen. Für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen ist eine zentrale Festnetznummer an allen Arbeitstagen von 8.00-17.00 Uhr vorzuhalten und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung unter der angegebenen Festnetznummer stets deutschsprachige Mitarbeiter eingesetzt werden. Im Rahmen des Gewährleistungsservice erfolgt ein Austausch defekter Geräte postalisch. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung aktiv über Neuerungen und Entwicklungen bezüglich der gelieferten Produkte zu informieren sowie aktuelle, neue und verbesserte Treiber, Updates sowie Patches o. Ä. der Auftraggeberin automatisch und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der Lebensdauer und/oder Außerbetriebnahme der aus der Rahmenvereinbarung gekauften Produkte sind diese durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer zurückzunehmen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Bieter müssen in jedem Fall ein Angebot für Los 3 abgeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-30 📅
Name: Ergotrading GmbH
Postanschrift: Heister Feld 11
Postort: Haselau
Postleitzahl: 25489
Land: Deutschland 🇩🇪 Pinneberg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 210404.18 EUR 💰
77503.56 EUR 💰
12209.63 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;