Die SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH ist dem Volumenlizenzvertrag Microsoft Select Plus der Bundesrepublik Deutschland 7492930, gültig ab 1.6.2015, abgeschlossen stellvertretend durch das BMI, unter der Beitrittsnummer 9D36A9AE beigetreten.
Soweit für die Auftragserfüllung erforderlich, veranlasst der Auftragnehmer den Handels-partnerwechsel bei Microsoft und übernimmt die Rolle des Handelspartners zum oben angegebenen Beitrittsvertrag im Sinne der Bestimmungen Microsoft Select Plus bis zum 31.5.2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ermittlung eines Microsoft-Handelspartners für die Laufzeit des Volumenlizenzvertrages Microsoft Select Plus der Bundesrepublik Deutschland
3025045”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Die SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH ist dem Volumenlizenzvertrag Microsoft Select Plus der Bundesrepublik Deutschland 7492930, gültig ab...”
Kurze Beschreibung
Die SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH ist dem Volumenlizenzvertrag Microsoft Select Plus der Bundesrepublik Deutschland 7492930, gültig ab 1.6.2015, abgeschlossen stellvertretend durch das BMI, unter der Beitrittsnummer 9D36A9AE beigetreten.
Soweit für die Auftragserfüllung erforderlich, veranlasst der Auftragnehmer den Handels-partnerwechsel bei Microsoft und übernimmt die Rolle des Handelspartners zum oben angegebenen Beitrittsvertrag im Sinne der Bestimmungen Microsoft Select Plus bis zum 31.5.2022.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 917 493 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH
Eckdrift 93
19061 Schwerin
Beschreibung der Beschaffung:
“Aus der Natur des Microsoft Select Plus Volumenlizenzvertrages ergibt sich, dass dem Handelspartner kein bestimmter Umsatz garantiert werden kann. Vielmehr...”
Beschreibung der Beschaffung
Aus der Natur des Microsoft Select Plus Volumenlizenzvertrages ergibt sich, dass dem Handelspartner kein bestimmter Umsatz garantiert werden kann. Vielmehr hängt der tatsächlich über diesen Vertrag entstehende Umsatz von verschiedenen Faktoren (Änderungen des Lizenzgebers an Produkten oder Nutzungsbedingungen, Änderung von Einsatzstrategien, …) ab.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 917 493 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und Bietererklärungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Bietererklärungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bietererklärungen,
— Eigenerklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Bietererklärungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bietererklärungen,
— Eigenerklärung zur Eignung FB 124 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-12
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-12
13:00 📅
“Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Grundsätzlich...”
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Deutsche Vergabeportal“ (DTVP), über die Funktion „Kommunikation“.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYDS1
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 029-066592 (2020-02-10)