Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erneuerung Außenbecken eifelbad Bad Münstereifel (Architekuturleistungen)LP 3-9
2020-VgV-005”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Honoraranfrage für die Architekturleistungen LP 3-9
Das Bestandsaußenbecken des eifelbades in Bad Münstereifel soll erneuert werden.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 668 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-30
12:00 📅
“Bieterfragen richten Sie bitte nur über das Vergabeportal (Kommunikation) an die Zentrale Vergabestelle der Stadt Bad Münstereifel.
Telefonische...”
Bieterfragen richten Sie bitte nur über das Vergabeportal (Kommunikation) an die Zentrale Vergabestelle der Stadt Bad Münstereifel.
Telefonische Erreichbarkeit der Zentralen Vergabestelle:
Montags und dienstags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr unter:
02253/505-186 Frau Lippertz
02253/505-177 Frau Schick.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYF4S
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Bad Münstereifel
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen Planungen und Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Berufserfahrung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vor Ort Präsenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beginn und Zeitraum
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 104-251125
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 3
Titel: Architekturleistunge (LP 3-9) eifelbad Bad Münstereifel
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sampels und Schlich GmbH Ingenieur-Gesellschaft für Bauwesen
Postanschrift: Zur Nöck 6
Postort: Mechernich
Postleitzahl: 53894
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Euskirchen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 💰
“Die eingesetzten Preise dienen aus Gründen des Bieterschutzes nur als Platzhalter.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYAKC.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht Später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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Quelle: OJS 2020/S 197-476767 (2020-10-05)