Das Infozentrum des Naturparks Märkische Schweiz (NPMS) ist 18 Jahre alt. Die Ausstellung ist thematisch und gestalterisch nicht mehr aktuell und soll erneuert werden. Eine Erneuerung ist notwendig, um den gesetzlichen Aufgaben des Naturparks zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und für einen nachhaltigen Tourismus gerecht zu werden. Das Infozentrum ist ein Attraktionspunkt in der Kneipp-Kurstadt Buckow. Das Infozentrum wird durch das Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben. Die Liegenschaft ist im Landeseigentum. Die vorhandene Ausstellung soll, soweit noch nicht durch die Mitarbeiter des Infozentrums geschehen, zurück gebaut werden. Neben der Bearbeitung der vorhandenen Wand- und Deckenflächen sollen neue Ausstellungsbauten inklusive der Beleuchtung der Ausstellung hergestellt, geliefert und montiert werden. Der Ausstellungsbau wir durch ein vom LfU beauftragtes Planungsbüro geplant und betreut.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VB-20-149
Kurze Beschreibung:
Das Infozentrum des Naturparks Märkische Schweiz (NPMS) ist 18 Jahre alt. Die Ausstellung ist thematisch und gestalterisch nicht mehr aktuell und soll erneuert werden. Eine Erneuerung ist notwendig, um den gesetzlichen Aufgaben des Naturparks zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und für einen nachhaltigen Tourismus gerecht zu werden. Das Infozentrum ist ein Attraktionspunkt in der Kneipp-Kurstadt Buckow. Das Infozentrum wird durch das Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben. Die Liegenschaft ist im Landeseigentum.
Die vorhandene Ausstellung soll, soweit noch nicht durch die Mitarbeiter des Infozentrums geschehen, zurück gebaut werden. Neben der Bearbeitung der vorhandenen Wand- und Deckenflächen sollen neue Ausstellungsbauten inklusive der Beleuchtung der
Ausstellung hergestellt, geliefert und montiert werden. Der Ausstellungsbau wir durch ein vom LfU beauftragtes Planungsbüro geplant und betreut.
Das Infozentrum des Naturparks Märkische Schweiz (NPMS) ist 18 Jahre alt. Die Ausstellung ist thematisch und gestalterisch nicht mehr aktuell und soll erneuert werden. Eine Erneuerung ist notwendig, um den gesetzlichen Aufgaben des Naturparks zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und für einen nachhaltigen Tourismus gerecht zu werden. Das Infozentrum ist ein Attraktionspunkt in der Kneipp-Kurstadt Buckow. Das Infozentrum wird durch das Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben. Die Liegenschaft ist im Landeseigentum.
Die vorhandene Ausstellung soll, soweit noch nicht durch die Mitarbeiter des Infozentrums geschehen, zurück gebaut werden. Neben der Bearbeitung der vorhandenen Wand- und Deckenflächen sollen neue Ausstellungsbauten inklusive der Beleuchtung der
Ausstellung hergestellt, geliefert und montiert werden. Der Ausstellungsbau wir durch ein vom LfU beauftragtes Planungsbüro geplant und betreut.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-11 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 091-217438
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 008-013925
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Die im Rahmen der Angebotspreisprüfung angewandte Preisformel sowie die für die Angebotsinhalte maßgeblichen Unterkategorien sowie deren Bewertungsmethode entnehmen Sie bitte der Datei „Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien", die im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt und im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu finden sein wird.
Die im Rahmen der Angebotspreisprüfung angewandte Preisformel sowie die für die Angebotsinhalte maßgeblichen Unterkategorien sowie deren Bewertungsmethode entnehmen Sie bitte der Datei „Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien", die im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt und im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu finden sein wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Infozentrum des Naturparks Märkische Schweiz (NPMS) ist 18 Jahre alt. Die Ausstellung ist thematisch und gestalterisch nicht mehr aktuell und soll erneuert werden. Eine Erneuerung ist notwendig, um den gesetzlichen Aufgaben des Naturparks zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und für einen nachhaltigen Tourismus gerecht zu werden. Das Infozentrum ist ein Attraktionspunkt in der Kneipp-Kurstadt Buckow. Das Infozentrum wird durch das Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben. Die Liegenschaft ist im Landeseigentum.
Das Infozentrum des Naturparks Märkische Schweiz (NPMS) ist 18 Jahre alt. Die Ausstellung ist thematisch und gestalterisch nicht mehr aktuell und soll erneuert werden. Eine Erneuerung ist notwendig, um den gesetzlichen Aufgaben des Naturparks zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und für einen nachhaltigen Tourismus gerecht zu werden. Das Infozentrum ist ein Attraktionspunkt in der Kneipp-Kurstadt Buckow. Das Infozentrum wird durch das Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben. Die Liegenschaft ist im Landeseigentum.
Die vorhandene Ausstellung soll, soweit noch nicht durch die Mitarbeiter des Infozentrums geschehen, zurück gebaut werden. Neben der Bearbeitung der vorhandenen Wand- und Deckenflächen sollen neue Ausstellungsbauten inklusive der Beleuchtung der
Ausstellung hergestellt, geliefert und montiert werden. Der Ausstellungsbau wir durch ein vom LfU beauftragtes Planungsbüro geplant und betreut.
Informationen über Lose:
In Anlehnung an den 79. Erwägungsgrund zur VRL soll folgende Möglichkeit bestehen: Soweit die Vergabe des Auftrages Los für Los dazu führen würde, dass wesentlich ungünstigere Lösungen im Vergleich zu einer gemeinsamen Vergabe mehrerer oder aller Lose akzeptiert werden müssten, soll nach vergleichender Bewertung der Angebote der Zuschlag ggf. auf mehrere Lose oder sogar auf alle Lose erfolgen.
In Anlehnung an den 79. Erwägungsgrund zur VRL soll folgende Möglichkeit bestehen: Soweit die Vergabe des Auftrages Los für Los dazu führen würde, dass wesentlich ungünstigere Lösungen im Vergleich zu einer gemeinsamen Vergabe mehrerer oder aller Lose akzeptiert werden müssten, soll nach vergleichender Bewertung der Angebote der Zuschlag ggf. auf mehrere Lose oder sogar auf alle Lose erfolgen.
Hierzu wird die folgende Methode verwendet: Zuerst hat eine Wertung je Los zu erfolgen. Danach kann je Bieter geprüft werden, wie eine gesamthafte Wertung aller oder bestimmter angebotener Lose bei einer Wertung nach den Zuschlagskriterien ausgehen würde. Ergibt diese Wertung, dass die kombinierte Vergabe wirtschaftlicher gemäß den Zuschlagskriterien ist, kann der Zuschlag auf die Loskombination erfolgen.
Hierzu wird die folgende Methode verwendet: Zuerst hat eine Wertung je Los zu erfolgen. Danach kann je Bieter geprüft werden, wie eine gesamthafte Wertung aller oder bestimmter angebotener Lose bei einer Wertung nach den Zuschlagskriterien ausgehen würde. Ergibt diese Wertung, dass die kombinierte Vergabe wirtschaftlicher gemäß den Zuschlagskriterien ist, kann der Zuschlag auf die Loskombination erfolgen.
Bezeichnung des Loses: Ausstellungsbau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das hier gegenständliche Los beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungspositionen:
— Werkplanung;
— Rückbau der bestehenden Ausstellung;
— Malerarbeiten;
— Ausstellungsbau 1 – Eiszeitwand;
— Ausstellungsbau 2 – Expeditionstische;
— Ausstellungsbau 3 – Artenvielfaltswand und Verblendungen;
— Kücheneinbau;
— Ausstellungsbeleuchtung.
Detailliere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Die Neugestaltung wird durch die Beantragung von Fördermitteln (VV Natürliches Erbe) realisiert.
Zusätzliche Informationen:
Die im Rahmen der Angebotspreisprüfung angewandte Preisformel sowie die für die Angebotsinhalte maßgeblichen Unterkategorien sowie deren Bewertungsmethode entnehmen Sie bitte der Datei „Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien", die im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt und im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu finden sein wird.
Die im Rahmen der Angebotspreisprüfung angewandte Preisformel sowie die für die Angebotsinhalte maßgeblichen Unterkategorien sowie deren Bewertungsmethode entnehmen Sie bitte der Datei „Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien", die im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt und im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu finden sein wird.
Bezeichnung des Loses: Modell und Exponatbau
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Zusätzliche Informationen:
1. Die im Rahmen der Angebotspreisprüfung angewandte Preisformel sowie die für die Angebotsinhalte maßgeblichen Unterkategorien sowie deren Bewertungsmethode entnehmen Sie bitte der Datei „Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien", die im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt und im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu finden sein wird.
1. Die im Rahmen der Angebotspreisprüfung angewandte Preisformel sowie die für die Angebotsinhalte maßgeblichen Unterkategorien sowie deren Bewertungsmethode entnehmen Sie bitte der Datei „Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien", die im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt und im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu finden sein wird.
2. Für die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Wahlpositionen bestand seitens des Auftraggebers ein berechtigtes Interesse, da die jeweiligen alternativen Ausführungen schätzungsweise teurer sein werden, als die entsprechenden Grundpositionen. Gleichwohl sollen möglichst hochwertige und dauerhafte Materialien bzw. eine alternative, dauerhaftere Ausführungstechnik verwendet werden. Mit der alternativen Leistung könnte ein qualitativ noch besseres Ergebnis erzielt werden.
2. Für die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Wahlpositionen bestand seitens des Auftraggebers ein berechtigtes Interesse, da die jeweiligen alternativen Ausführungen schätzungsweise teurer sein werden, als die entsprechenden Grundpositionen. Gleichwohl sollen möglichst hochwertige und dauerhafte Materialien bzw. eine alternative, dauerhaftere Ausführungstechnik verwendet werden. Mit der alternativen Leistung könnte ein qualitativ noch besseres Ergebnis erzielt werden.
Die Entscheidung für die Beauftragung der höheren Ausführungsqualität ist abhängig von den Mehrkosten und ob diese im Rahmen des Gesamtbudgets für alle Lose leistbar sind.
Bezeichnung des Loses: Ausstellungstechnik
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Beschreibung der Optionen:
Lieferung von VR-Brillen für die Dauerausstellung. Die Fristgerechte Lieferung und Bereitstellung für andere Gewerke wird vorausgesetzt.
Diese Bedarfsposition kann einseitig durch den Auftraggeber abgerufen werden.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bezeichnung des Loses: Grafikproduktion
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die hier gegenständliche Leistung beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungspositionen:
(Gestaltung eines Stempelhefts auf Grundlage des Corporate
Design der Nationalen Naturlandschaften Brandenburg)
— Druckproduktion Stempelheft.
Diese Bedarfspositionen können einseitig durch den Auftraggeber abgerufen werden.
Bezeichnung des Loses: Medienproduktion
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
— Entwicklung eines Content Management Systems;
— Gestaltung und Programmierung der Vertiefungsebenen;
— Gestaltung und Programmierung Aufprojektion.
Beschreibung der Optionen:
— Texterstellung Vertiefungsebenen;
— Bearbeitung 360
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Die Neugestaltung wird durch die Beantragung von Fördermitteln (VV Natürliches Erbe) realisiert
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Infozentrum Schweizer Haus
Lindenstraße 33
15377 Buckow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Los 1
1. Der Bieter/Bewerber muss folgenden Mindestjahresumsatz nachweisen:
350 000 EUR brutto pro Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre, mindestens ab Beginn der Geschäftstätigkeit.
2. Der Bieter/Bewerber muss eine aktuelle Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, wobei die Deckungssumme bei Personenschäden mind. 2 500 000,00 EUR und bei Sachschäden mind. 1 500 000,00 EUR betragen muss.
Los 2:
75 000 EUR brutto pro Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre, mindestens ab Beginn der Geschäftstätigkeit
2. Der Bieter/Bewerber muss eine aktuelle Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, wobei die Deckungssumme bei Personenschäden mind. 1 000 000,00 EUR und bei Sachschäden mind. 500 000,00 EUR betragen muss.
Los 3:
50 000 EUR brutto pro Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre, mindestens ab Beginn der Geschäftstätigkeit
Los 4:
Los 5:
Hinweis:
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix-Eignungskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1:
1. Nachweis Projekterfahrung innerhalb der letzten 3 Jahre, wobei die folgenden Anforderungen mit einem oder maximal 3 Projekten nachgewiesen werden müssen:
— Projektvolumen > 150 000 EUR brutto;
— Projekt mit Einsatz nachhaltiger Materialien;
— Projekt mit vergleichbarer Thematik (naturkundliche Ausstellung).
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, hier: Nachweis der Verfügbarkeit für die Leistungserbringung
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, hier: Nachweis der Verfügbarkeit für die Leistungserbringung
3. Verfügbarkeit von Maschinenpark zum Zeitpunkt der Leistungserbringung wird belegt,
4. Meister im Handwerk (bspw. Tischlermeister) oder vergleichbarer Nachweis,
5. Darstellung Beschäftigte anhand eines Unternehmensorganigramms,
6. Angabe der Nachunternehmer
Los 2:
— Projektvolumen > 30 000 EUR brutto;
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, hier: Nachweis der Verfügbarkeit für die Leistungserbringung,
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, hier: Nachweis der Verfügbarkeit für die Leistungserbringung,
Los 3:
3. Meister im Handwerk (bspw. Elektromeister) oder vergleichbarer Nachweis,
4. Darstellung Beschäftigte anhand eines Unternehmensorganigramms,
5. Angabe der Nachunternehmer.
Los 4:
— Projektvolumen > 15 000 EUR brutto;
4. Meister im Handwerk (bspw. Schilder und Lichtreklametechniker) oder vergleichbarer Nachweis,
6. Angabe der Nachunternehmer.
Los 5:
— Projektvolumen > 35 000 EUR brutto;
— Projekt mit Einsatz vergleichbarer Techniken (Realisierung von Aufprojektionen, Entwicklung CMS + Umsetzung Benutzeroberfläche, Einbindung von Audiotechnik).
Hinweis:
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix-Eignungskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mindeststandards: Die zu erfüllende Mindestpunktzahl beträgt 25 Punkte.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen – VOL/B).
Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus den §§ 11 und 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen – VOL/B).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Einfaches Ranking im Rahmen der Eignungsprüfung. Die jeweiligen Eignungskriterien und deren Gewichtung und Bewertung entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Eignungskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-22 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Abstimmungsprozesses mit den anderen Gewerken (Losen) anhand eines Zeitplans
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 Prozent
Preis (Gewichtung): 70 Prozent
1. Für das hiesige Vergabeverfahren soll ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Abhängig vom Zeitraum der Bewertung der Teilnahmeanträge wird dieser frühestens ab dem 17.6.2020 organisiert werden. Hierzu erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe die erforderlichen Informationen. Für die Lose 1 und 5 ist die Teilnahme an der Ortsbesichtigung obligatorisch.
1. Für das hiesige Vergabeverfahren soll ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Abhängig vom Zeitraum der Bewertung der Teilnahmeanträge wird dieser frühestens ab dem 17.6.2020 organisiert werden. Hierzu erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe die erforderlichen Informationen. Für die Lose 1 und 5 ist die Teilnahme an der Ortsbesichtigung obligatorisch.
2. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
2. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
3. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
3. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
6. Die Frauenförderverordnung findet Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DVJU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 091-217438 (2020-05-07)
Ergänzende Angaben (2020-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Infozentrum des Naturparks Märkische Schweiz (NPMS) ist 18 Jahre alt. Die Ausstellung ist thematisch und gestalterisch nicht mehr aktuell und soll erneuert werden. Eine Erneuerung ist notwendig, um den gesetzlichen Aufgaben des Naturparks zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und für einen nachhaltigen Tourismus gerecht zu werden. Das Infozentrum ist ein Attraktionspunkt in der Kneipp-Kurstadt Buckow. Das Infozentrum wird durch das Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben. Die Liegenschaft ist im Landeseigentum.
Die vorhandene Ausstellung soll, soweit noch nicht durch die Mitarbeiter des Infozentrums geschehen, zurück gebaut werden. Neben der Bearbeitung der vorhandenen Wand- und Deckenflächen sollen neue Ausstellungsbauten inklusive der Beleuchtung der Ausstellung hergestellt, geliefert und montiert werden. Der Ausstellungsbau wir durch ein vom LfU beauftragtes Planungsbüro geplant und betreut.
Das Infozentrum des Naturparks Märkische Schweiz (NPMS) ist 18 Jahre alt. Die Ausstellung ist thematisch und gestalterisch nicht mehr aktuell und soll erneuert werden. Eine Erneuerung ist notwendig, um den gesetzlichen Aufgaben des Naturparks zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und für einen nachhaltigen Tourismus gerecht zu werden. Das Infozentrum ist ein Attraktionspunkt in der Kneipp-Kurstadt Buckow. Das Infozentrum wird durch das Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben. Die Liegenschaft ist im Landeseigentum.
Die vorhandene Ausstellung soll, soweit noch nicht durch die Mitarbeiter des Infozentrums geschehen, zurück gebaut werden. Neben der Bearbeitung der vorhandenen Wand- und Deckenflächen sollen neue Ausstellungsbauten inklusive der Beleuchtung der Ausstellung hergestellt, geliefert und montiert werden. Der Ausstellungsbau wir durch ein vom LfU beauftragtes Planungsbüro geplant und betreut.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Im Zuge des Qualitätsmanagements wurden ein redaktioneller Fehler und einzelne Unklarheiten bei den Eignungskriterien korrigiert. Neben den hier dokumentierten Änderungen finden Sie im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eine entsprechend aktualisierte Bewertungsmatrix_Eignungskriterien_NEU. Die Änderungen sind dort farblich markiert. An der Mindestpunktzahl ändert sich nichts.
Gem. § 20 Abs. 3 Nr. 2 VgV war zu prüfen, ob vorliegend aufgrund einer wesentlichen Änderung an den Vergabeunterlagen die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge zu verlängern war. Nach Abwägung aller für und gegen die Fristverlängerung anzubringenden Argumente ist vorliegend davon auszugehen, dass jedenfalls die Anpassung der Eignungskriterien in Los 5 als „wesentlich“ einzustufen ist. Eine Fristverlängerung von 7 Kalendertagen wurde vor diesem Hintergrund als angemessen betrachtet und entsprechend vorgenommen.
Wir bitten um Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
Im Zuge des Qualitätsmanagements wurden ein redaktioneller Fehler und einzelne Unklarheiten bei den Eignungskriterien korrigiert. Neben den hier dokumentierten Änderungen finden Sie im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eine entsprechend aktualisierte Bewertungsmatrix_Eignungskriterien_NEU. Die Änderungen sind dort farblich markiert. An der Mindestpunktzahl ändert sich nichts.
Gem. § 20 Abs. 3 Nr. 2 VgV war zu prüfen, ob vorliegend aufgrund einer wesentlichen Änderung an den Vergabeunterlagen die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge zu verlängern war. Nach Abwägung aller für und gegen die Fristverlängerung anzubringenden Argumente ist vorliegend davon auszugehen, dass jedenfalls die Anpassung der Eignungskriterien in Los 5 als „wesentlich“ einzustufen ist. Eine Fristverlängerung von 7 Kalendertagen wurde vor diesem Hintergrund als angemessen betrachtet und entsprechend vorgenommen.
Wir bitten um Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorhandene Ausstellung soll, soweit noch nicht durch die Mitarbeiter des Infozentrums geschehen, zurück gebaut werden. Neben der Bearbeitung der vorhandenen Wand- und Deckenflächen sollen neue Ausstellungsbauten inklusive der Beleuchtung der Ausstellung hergestellt, geliefert und montiert werden. Der Ausstellungsbau wir durch ein vom LfU beauftragtes Planungsbüro geplant und betreut.
Die vorhandene Ausstellung soll, soweit noch nicht durch die Mitarbeiter des Infozentrums geschehen, zurück gebaut werden. Neben der Bearbeitung der vorhandenen Wand- und Deckenflächen sollen neue Ausstellungsbauten inklusive der Beleuchtung der Ausstellung hergestellt, geliefert und montiert werden. Der Ausstellungsbau wir durch ein vom LfU beauftragtes Planungsbüro geplant und betreut.
Quelle: OJS 2020/S 102-246726 (2020-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 265774.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp — (Pi — Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Das Kriterium „Darstellung des Abstimmungsprozesses mit den anderen Gewerken (Losen) anhand eines Zeitplans" wird nach dem folgenden Maßstab bewertet:
— 100 % Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut.
— 80 % Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut.
— 60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend.
— 40 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend.
— 20 % Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft.
— 0 % Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend.
III. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp — (Pi — Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Das Kriterium „Darstellung des Abstimmungsprozesses mit den anderen Gewerken (Losen) anhand eines Zeitplans" wird nach dem folgenden Maßstab bewertet:
— 100 % Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut.
— 80 % Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut.
— 60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend.
— 40 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend.
— 20 % Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft.
— 0 % Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend.
III. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Ausstellungsbau 1 — Eiszeitwand;
— Ausstellungsbau 2 — Expeditionstische;
— Ausstellungsbau 3 — Artenvielfaltswand und Verblendungen;
Detailliere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/ dem Leistungsverzeichnis, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Zusätzliche Informationen:
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp — (Pi — Pmin)/Pmin * Pp).
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Das Kriterium „Darstellung des Abstimmungsprozesses mit den anderen Gewerken (Losen) anhand eines Zeitplans" wird nach dem folgenden Maßstab bewertet:
— 100 % Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut.
— 80 % Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut.
— 60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend.
— 40 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend.
— 20 % Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft.
— 0 % Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend.
III. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix — Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Für die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Wahlpositionen bestand seitens des Auftraggebers ein berechtigtes Interesse, da die jeweiligen alternativen Ausführungen schätzungsweise teurer sein werden, als die entsprechenden Grundpositionen. Gleichwohl sollen möglichst hochwertige und dauerhafte Materialien bzw. eine alternative, dauerhaftere Ausführungstechnik verwendet werden. Mit der alternativen Leistung könnte ein qualitativ noch besseres Ergebnis erzielt werden.
Für die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Wahlpositionen bestand seitens des Auftraggebers ein berechtigtes Interesse, da die jeweiligen alternativen Ausführungen schätzungsweise teurer sein werden, als die entsprechenden Grundpositionen. Gleichwohl sollen möglichst hochwertige und dauerhafte Materialien bzw. eine alternative, dauerhaftere Ausführungstechnik verwendet werden. Mit der alternativen Leistung könnte ein qualitativ noch besseres Ergebnis erzielt werden.
Beschreibung der Optionen:
— Gestaltung Stempelheft (Gestaltung eines Stempelhefts auf Grundlage des Corporate Design der Nationalen Naturlandschaften Brandenburg);
Zusätzliche Informationen:
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp — (Pi — Pmin)/Pmin * Pp)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-29 📅
Name: Werk5 GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 160543.68 EUR 💰
28672.72 EUR 💰
32113.52 EUR 💰
Postort: Werk5 GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 17479.08 EUR 💰
26965.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
1
5
2
Referenz Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise — Bitte beachten:
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 — 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 — 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung — FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung — FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RDKH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Heinrich — Mann — Allee 107
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 192-463711 (2020-09-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 32113.52 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Wichtige Hinweise – Bitte Beachten:
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung – FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RDKH
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung – FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RDKH
Wichtige Hinweise – Bitte Beachten:
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung – FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung – FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Quelle: OJS 2021/S 126-334569 (2021-06-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 28672.72 EUR 💰
Wichtige Hinweise –Bitte beachten:
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung – FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RDKH
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung – FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RDKH
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Quelle: OJS 2021/S 126-334580 (2021-06-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 160543.68 EUR 💰
Wichtige Hinweise – Bitte beachten:
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung – FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RDKH
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung – FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RDKH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Werkplanung,
— Rückbau der bestehenden Ausstellung,
— Malerarbeiten,
— Ausstellungsbau 1 – Eiszeitwand,
— Ausstellungsbau 2 – Expeditionstische,
— Ausstellungsbau 3 – Artenvielfaltswand und Verblendungen,
— Kücheneinbau,
Referenz Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise – Bitte beachten:
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
Quelle: OJS 2021/S 126-334581 (2021-06-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 17479.08 EUR 💰
Wichtige Hinweise –Bitte beachten:
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung – FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RDKH
1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung – FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.