Bedingt durch die Erneuerung der OL Anlage sollen im Bahnhof Essen-Kray Nord die bestehenden EWHA W19 und W20 angepasst werden und die EEA entsprechen ertüchtigt werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Kabeltiefbauarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Referenznummer: 20FEI48849
Kurze Beschreibung:
“Bedingt durch die Erneuerung der OL Anlage sollen im Bahnhof Essen-Kray Nord die bestehenden EWHA W19 und W20 angepasst werden und die EEA entsprechen...”
Kurze Beschreibung
Bedingt durch die Erneuerung der OL Anlage sollen im Bahnhof Essen-Kray Nord die bestehenden EWHA W19 und W20 angepasst werden und die EEA entsprechen ertüchtigt werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Kabeltiefbauarbeiten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-18 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 225-554525
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
“Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
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Quelle: OJS 2020/S 225-554525 (2020-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
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Quelle: OJS 2021/S 015-034373 (2021-01-18)