Gegenstand der Ausschreibung ist die Erneuerung der Linienzugbeeinflussungs-(LZB) Zugsicherungsanlage des Stellwerkes Alte Ziegelei der Rheinbahn AG in Meerbusch. Zu liefern, zu montieren und zu installieren ist eine Zugsicherungsanlage (elektronisches Stellwerk mit Zuglenkung und Service & Diagnose sowie Streckenbauteile des Zugbeeinflussungssystems) gemäß § 22 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung der Zugsicherungsanlage des Stellwerkes Alte Ziegelei
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Erneuerung der Linienzugbeeinflussungs-(LZB) Zugsicherungsanlage des Stellwerkes Alte Ziegelei der Rheinbahn AG in...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erneuerung der Linienzugbeeinflussungs-(LZB) Zugsicherungsanlage des Stellwerkes Alte Ziegelei der Rheinbahn AG in Meerbusch. Zu liefern, zu montieren und zu installieren ist eine Zugsicherungsanlage (elektronisches Stellwerk mit Zuglenkung und Service & Diagnose sowie Streckenbauteile des Zugbeeinflussungssystems) gemäß § 22 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab).
Beschafft werden soll ein Zugsicherungssystem (Zugsicherungsanlage) mit folgenden wesentlichen Elementen:
— ein elektronisches Stellwerk (ESTW) mit Hauptsignalen gemäß BOStrab (Anlage 4 zu den §§ 20, 21, 40, 51 BOStrab - Signale) und dem Signalsystem der Stadtbahn-Rhein-Ruhr,
— Achszählsystem als Gleisfreimeldung für die Radreifen und Bandagen der Rheinbahn-Fahrzeuge,
— HP-Schnittstellen zu allen bestehenden Bahnübergangssicherungsanlagen der Firma Scheidt & Bachmann,
— Umschalteinrichtung für die Weichenantriebe,
— Selbststellbetrieb für die zeitgerechte Fahrstraßeneinstellung und der Einschaltung der Bahnübergänge,
— ein Zuglenksystem für die zeitgerechte Fahrstraßeneinstellung – einschl. Strategien – und insbesondere für die zeitgerechte Einschaltung der Bahnübergänge,
— Zugnummernerkennung an den Einfahrstellen und Abfahrbereitschaftsschleifen in den Stellgleisen für das Zuglenksystem,
— ein systemzugehöriges Bedien- und Anzeigesystem mit dem notwendigen Service- und Protokollsystem für ESTW, ZLR und Nebensysteme, bestehend aus mehreren Arbeitsplätzen und Anzeigesystemen – integriert in vorhandene Systeme oder neue, separate Systeme,
— PT2-Prüfung und Abnahme gemäß §§ 60, 62 BOStrab sowie Gesamtsicherheitsgutachten des Zugsicherungssystems
— und die Kabelanlage für die Bauteile einschl. Erweiterung und Reinigung der vorhandenen Kabelwege,
— Streckenelemente eines dezentralen, punktförmigen Zugbeeinflussungssystems im Automatisierungsgrad NTO mit der Sicherheitsintegritätsstufe ≥SIL3, welches mit dem ESTW und den vorhandenen Fahrzeugkomponenten des Systems ZUB 222 der Fa. Siemens telegrammkompatibel ist. Telegrammkompatibel bedeutet, dass die Düsseldorfer Fahrzeuge der Rheinbahn auf dem Streckenbereich Alte Ziegelei voll zuggesichert und mit der notwendigen Zugfolge verkehren können,
— Einschließlich der Übermittlung der Aufwertung des Fahrbegriffes des Fahrstraßenzielsignals,
— Eine Funkaufwertung muss entweder mit der in den Fahrzeugen der Rheinbahn verbauten und in Betrieb befindlichen Funkaufwertung der Fa. Siemens kommunizieren oder die Fahrzeuge sind in dem Sinne um- oder aufzurüsten, dass sie mit beiden Funksystemen kommunizieren,
— Der Auftraggeber behält sich vor, eine verifizierende Teststellung im Vergabeverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen anhand einer Probestrecke darzulegen ist, dass die Funktionsfähigkeit mit den Siemens-Fahrzeugkomponenten gegeben ist. Anhand unterschiedlicher Zustände muss dabei der korrekte Telegrammaustausch protokolliert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck).
(2) Nachweis (in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck).
(2) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht die Vorlage einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
“III.1.2) Nr. (1): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in Höhe von 30 Millionen EUR (netto) in den vergangenen 3 abgeschlossenen...”
III.1.2) Nr. (1): Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in Höhe von 30 Millionen EUR (netto) in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zwingend gefordert (Mindestanforderung).
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht über diesen Mindestjahresumsatz verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
III.1.2) Nr. (2): Es wird eine Haftpflichtdeckungshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 5 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr zwingend gefordert (Mindestanforderung).
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die eine solche Haftpflichtdeckungshöhe nicht nachweisen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Darstellung (Vordruck) von mindestens einer erfolgreich abgeschlossenen Referenz über die Errichtung, Inbetriebnahme und Zulassung durch die zuständige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Darstellung (Vordruck) von mindestens einer erfolgreich abgeschlossenen Referenz über die Errichtung, Inbetriebnahme und Zulassung durch die zuständige Technische Aufsichtsbehörde (Inbetriebnahmegenehmigung) gemäß § 62 BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) eines elektronischen Stellwerks für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist).
Dabei müssen folgende Kriterien kumulativ und vollständig jeweils in der angegebenen Referenz erfüllt sein:
(a) Ausrüstung einer Stadtbahn- bzw. U-Bahnstrecke des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Deutschland zum Betrieb mit Straßenbahnen gem. § 2 Abs. 2 BOStrab, § 4 Abs. 1, Abs. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz), d.h. nicht Schienenpersonenverkehrs-/Eisenbahnstrecken;
(b) Stellwerk ist abgenommen und befindet sich im Fahrgastverkehr.
(2) Darstellung (Vordruck) von mindestens einer erfolgreich abgeschlossenen Referenz über die Errichtung, Inbetriebnahme und Zulassung durch die zuständige Technische Aufsichtsbehörde (Inbetriebnahmegenehmigung) gemäß § 62 BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) eines Zugbeeinflussungssystems für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist).
Dabei müssen folgende Kriterien kumulativ und vollständig jeweils in der angegebenen Referenz erfüllt sein:
(a) Ausrüstung einer Stadtbahn- bzw. U-Bahnstrecke des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Deutschland zum Betrieb mit Straßenbahnen gem. § 2 Abs. 2 BOStrab, § 4 Abs. 1, Abs. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz), d.h. nicht Schienenpersonenverkehrs-/Eisenbahnstrecken;
(b) Zugbeeinflussungssystem mit einem Automatisierungsgrad NTO;
(c) Zugbeeinflussungssystem mit einer Sicherheitsintegritätsstufe ≥SIL3;
(d) Zugbeeinflussungssystem telegrammkompatibel mit dem System ZUB 222 der Fa. Siemens AG oder gleichwertig;
(e) Zugbeeinflussungssystem ist abgenommen und befindet sich im Fahrgastverkehr.
Es ist zulässig, die Erfüllung der jeweiligen unter (1) und (2) geforderten Kriterien (1a und 1b sowie 2a bis 2e) in einem einzigen Referenzprojekt (Referenz) nachzuweisen, sofern sämtliche Kriterien (1a und 1b sowie 2a bis 2e) in einer Referenz kumulativ und vollständig erfüllt sind.
(3) Nachweis einer Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) durch Vorlage eines entsprechend gültigen Zertifikats in unbeglaubigter Kopie oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten oder durch Darstellung auf sonstige Weise.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“III.1.3) Nr. (1) und Nr. (2).
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderten Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
III.1.3) Nr. (1) und Nr. (2).
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderten Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Vergabeunterlagen sowie die Angaben im Abschnitt VI.3).
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-27
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-03-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“(1) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant...”
(1) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §§ 142, 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 142, 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen unter Nr. (1) bis Nr. (3) Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) bzw. des Wettbewerbsregisters anzufordern.
(4) Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter http://www.subreport/ E83585117 unter Verwendung der ID E83585117 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar.
(5) Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verhandlungsverfahrens ist der Unterlage „Allgemeine Verfahrensbedingungen“ zu entnehmen.
(6) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB). Eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange hat ergeben, dass durch eine Losaufteilung des Auftrags dem Auftraggeber unverhältnismäßige Kostennachteile und Verzögerungen des Projektes entstehen werden. Zudem ist der Einsatz verschiedener Auftragnehmer aus Gründen drohender Inkompatibilitäten und Sicherheitsrisiken nicht durchführbar.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-3045📞
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 134 Absatz 1 und 2 GWB hin:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“