Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Dem Angebot sind mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens 3 Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
— Lösung vergleichbarer Aufgabenstellung;
— Realisierung erfolgt unter ähnlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen;
— Vergleichbarer Realisierungszeitraum.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers;
— Auftragswert/Umsatz in T EUR;
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
— Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen“ zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.