Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber Referenzprojekte nach den folgenden Bestimmungen nachweisen:
Der Nachweis wird durch Angeben zu mindestens einer und höchstes 5 Referenzanlagen geführt. Mitglieder von Arbeits- oder Bietergemeinschaften oder Subunternehmer für Leistungsteile haben Referenzen auf jenem Aufgabengebiet nachzuweisen, die sie im Rahmen der Bietergemeinschaft abdecken wollen. Sofern die Leistungen bei den benannten Referenzanlagen im Rahmen einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft erbracht wurden. sind die erbrachten Leistungsteile zu bezeichnen.
Die Referenzanlagen müssen in jedem Fall folgenden Bedingungen genügen:
— (R)-A Der Bieter oder ein Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft muss Lieferant und Hersteller der Hauptkomponenten des Netzleitsystems (Hard- / Software) und Träger des Know-How sein;
— (R)-B System aus der Systemfamilie, das der Bieter voraussichtlich anbieten wird;
— (R)-C Mindestens 20 000 (zwanzigtausend) real vom Prozess gelieferte Datenpunkte;
— (R)-D Netzleitsysteme für die Versorgungsbereiche Elektrizität, Gas, Wasser;
— (R)-E Aufnahme des Probe- oder Produktivbetriebes nach dem 1.1.2017;
Referenzanlagen werden nur gewertet, wenn ohne Ausnahme alle Bedingungen gem. (R)-A bis (R)-E erfüllt sind. Upgrades bestehender Referenzanlagen auf aktuelle Hard- und Software werden auch gewertet.
Zu jeder Referenzanlage sind folgende Angaben erforderlich:
— (R)-1- Auftraggeber / Ort;
— (R)-2- Ansprechpartner / Rufnummer;
— (R)-3- Bezeichnung installiertes Netzleitsystem;
— (R)-4- Anzahl Datenpunkte (aufgeteilt in real vom Prozess erfasste DP und Gesamtdatenpunkte des Netzleitsystems);
— (R)-5- Hardware- / Betriebssystemplattform;
— (R)-6- Redundantes Rechnersystem (Hot-Stand-By, Virtualisierung), räumlich getrennt an verteilten Standorten;
— (R)-7- Verteilte Systemarchitektur (Funktionsrechner);
— (R)-8- Web-/Terminal-Technologie;
— (R)-9- Vollgrafische Bedienoberfläche (Multi-Screening);
— (R)-10- Höherwertige spartenübergreifende Funktionen (Mandantenfähigkeit, mobile Arbeitsplätze, Simulation, Testumgebung);
— (R)-11- Höherwertige Funktionen Bereich Elektrizität (Topologie, Fehlerortung, Schaltauftragsverwaltung, Provisorien, Lastmanagement, Schalthandlungsüberprüfung);
— (R)-12- Höherwertige Funktionen Bereich Gas (Bezugsmengenregelung);
— (R)-13- Höherwertige Funktionen Bereich Wasser (Behälterbewirtschaftung, Bezugsmengenregelung, Lecküberwachung);
— (R)-14- Ankopplung Fremdsysteme (Fernwärmezentrale über Profinet, Virtuelles Kraftwerk über Modbus TCP);
— (R)-15- Bezeichnung angekoppelte Fernwirktechnik;
— (R)-16- Anbindung Fernwirktechnik gemäß Fernwirkprotokoll IEC 60870-5-104 inkl. Anlagenautomatisierung;
— (R)-17- Eingesetzte Übertragungstechnik (Struktur, Technik, Dienste, Standards);
— (R)-18- Projektbeginn;
— (R)-19- Inbetriebnahmedatum;
— (R)-20- Projektabnahme;
— (R)-21- Umsatzgröße;
Maximal ist je Referenzanlage das Fehlen von 3 der oben geforderten Nachweise (1) bis (21) zulässig, in Summe sind jedoch über alle genannten Referenzanlagen sämtliche Funktionen nachzuweisen. Bei fehlenden Nachweisen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerber gegebenenfalls aufzufordern, weitere Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Die Angaben (1) - (3) sind ergänzende Informationen zur jeweiligen Referenz und gehen nicht in die Wertung ein. Die Angaben zu (4) - (21) werden in Gruppen zusammengefasst und gemäß folgender Festlegung bewertet
Gewichtung: 60 %
(davon 30 % für (4) - (9), 40 % für (10) - (14), 20 % für (15) - (17), 10 % für (18) - (21)).