Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen seit September 2015 bis August 2020, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen, die Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf max. 1 DIN A 3 Seite sowie die Referenzbescheinigungen der Auftraggeber beifügen. Zumindest 1 Leistungsphase muss vollständig im o. g. Referenzzeitraum liegen.
LB: Verkehrsanlagen ≥ HZ III:
— 1 Straßenplanung mit einer Mindestlänge von 250 m und mindestens 3 Schnittstellen (Anbindungen an das weitere Straßen- und Wegenetz, Zufahrten, Querungshilfen, etc.);
— 1 Planung zu einem straßenbegleitenden Geh- und Radweg mit einer Mindestlänge von 250 m.
LB: Technische Ausrüstung ≥ HZ II:
— 1 Planung Straßenbeleuchtungsanlage mit einer Mindestlänge von 250 m.
LB: Objektplanung Ingenieurbauwerke ≥ HZ II:
— 1 Planung von Durchlässen unterhalb von Verkehrsanlagen mit einer Mindestlänge von 5 m und einem Nenndurchmesser von mindesten 600 mm.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung/Fachkunde für das jeweilige Leistungsbild, Nachweis jeweils für 2 Bearbeiter pro Leistungsbild, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zusätzlich Nachweise über Befähigungen und mindesten 3 Jahre Berufserfahrung für die sonstigen Besonderen Leistungen zur Erstellung von Artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen, Faunistischer Kartierung sowie Erstellung von Baumgutachten für jeweils 1 Bearbeiter.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die fachliche bzw. technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Führungskraft.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über je 2 ausgebildete Fachkräfte (Ingenieure, Diplom, Bachelor, Master) in den folgenden Leistungsbildern verfügen;
— Verkehrsanlagen;
— Objektplanung Ingenieurbauwerke;
— Technische Ausrüstung;
— Landschaftspflegerischer Begleitplan.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Marktübliche Planungssoftware, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware;
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens ausführen, wie die Qualität in seinen Arbeitsprozessen sicher gestellt wird.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ entnommen werden. Die Bewerber können maximal 150 Punkte erreichen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der erreichten Punktzahl. Bewerber, die weniger als 75 Punkte erzielen, werden nicht zur Verhandlungsrunde zugelassen. Es werden maximal 3 Büros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren das Los.