Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector – Forschung & Hochschulen vorkonfigurierten Standard-Lösung am GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, deren Anlagen und dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ERP-System SAP S/4 HANA
0040-2020
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector – Forschung &...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector – Forschung & Hochschulen vorkonfigurierten Standard-Lösung am GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, deren Anlagen und dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector – Forschung &...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector – Forschung & Hochschulen vorkonfigurierten Standard-Lösung am GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, deren Anlagen und dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ausführungsfrist:
Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und wird für 4 Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit von 4 Jahren...”
Zusätzliche Informationen
Ausführungsfrist:
Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und wird für 4 Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit von 4 Jahren bezieht sich hierbei auf den Managed-Service, der ab dem 1.1.2022 beginnt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Bewerberprofil,
2. Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt),
3. Eigenerklärung Unterauftragnehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Bewerberprofil,
2. Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt),
3. Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Formblatt),
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz,
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung,
Es wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz,
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung,
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angabe mind. einer Referenz,
2. Mitarbeiterprofil des Beraters bzw. der Beraterin,
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe mind. einer Referenz,
2. Mitarbeiterprofil des Beraters bzw. der Beraterin,
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-27
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
“Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen.
Jede Kommunikation im Verfahren (z. B. Bewerbefragen) ist ausschließlich in...”
Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen.
Jede Kommunikation im Verfahren (z. B. Bewerbefragen) ist ausschließlich in elektronischer Textform über Tender24.de zugelassen.
Die Frist für Bewerberfragen wird auf den 18.11.2020 festgelegt.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden.
In einem Frage- Antwortkatalog erfasst und über Tender24.de zur Verfügung gestellt. Die abschließende Fassung des Frage- Antwortkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Bewerberfragen, spätestens
Jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss allen Bewerbern bzw. Bieter über Tender24.de zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung
Verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 212-516048 (2020-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector — Forschung &...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector — Forschung & Hochschulen vorkonfigurierten Standard-Lösung am Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, deren Anlagen und dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector — Forschung &...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector — Forschung & Hochschulen vorkonfigurierten Standard-Lösung am Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, deren Anlagen und dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 212-516048
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 242-596732 (2020-12-07)