ERP-System SAP S/4 HANA

GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel

ERP-System SAP S/4 HANA.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-09 Auftragsbekanntmachung
2021-05-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 0073-2020
Kurze Beschreibung: ERP-System SAP S/4 HANA.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Postanschrift: Wischhofstr. 1-3
Postleitzahl: 24148
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.geomar.de 🌏
E-Mail: mmix@geomar.de 📧
Telefon: +49 431-600-2558 📞
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1763d706aeb-b4612bf2cd1de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-14 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 243-601015
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Ausführungsfrist: Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und wird für 4 Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit von 4 Jahren bezieht sich hierbei auf den Managed-Service, der ab dem 1.1.2022 beginnt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector — Forschung & Hochschulen vorkonfigurierten Standard-Lösung am Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, deren Anlagen und dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Ausführungsfrist:
Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und wird für 4 Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit von 4 Jahren bezieht sich hierbei auf den Managed-Service, der ab dem 1.1.2022 beginnt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanfoschung Kiel
Wischhofstraße 1-3
24148 Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bewerberprofil,
— Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt),
— Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Formblatt).
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz,
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe mind. einer Referenz (SAP Standard-Lösung für den Public Sector/Forschung und Hochschulen),
— Angabe mind. einer Referenz (cloudbasierte SAP S/4 HANA Lösung),
— Mitarbeiterprofile des Beraterteams.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Es liegt eine begründete Dringlichkeit vor, da Folgeprojekte von extern initiiert wurden, welche in direktem Zusammenhang mit der abgeschlossenen Leistungserbringung dieses Auftragsgegenstandes stehen und auf dessen terminliche Vorgaben das Geomar keinen Einfluss besitzt.
Mehr anzeigen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf
Internetadresse: www.geomar.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1763d706aeb-b4612bf2cd1de 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen.
Jede Kommunikation im Verfahren (z. B. Bewerbefragen) ist ausschließlich in elektronischer Textform über Tender24.de zugelassen.
Die Frist für Bewerberfragen wird auf den 21.12.2020 festgelegt.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden
In einem Frage- Antwortkatalog erfasst und über Tender24.de zur Verfügung gestellt. Die abschließende Fassung des Frage- Antwortkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Bewerberfragen, spätestens Jedoch 6 Kalendertage vor Teilnahmeschluss allen Bewerbern über Tender24.de zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat
(§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung.
Verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 243-601015 (2020-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 094-246769
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 243-601015
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst Lieferung, Einführung und Systemservice der Cloud basierten Lösung S/4 HANA der SAP AG mit einer für den Public Sector — Forschung & Hochschulen vorkonfigurierten Standard-Lösung am GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel.
Mehr anzeigen

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Es liegt eine begründete Dringlichkeit vor, da Folgeprojekte von extern initiiert wurden, welche in direktem Zusammenhang mit der abgeschlossenen Leistungserbringung dieses Auftragsgegenstandes stehen und auf dessen terminliche Vorgaben das GEOMAR keinen Einfluss besitzt.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-27 📅
Name: GISA GmbH
Postanschrift: Leipziger Chaussee 191a
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
Dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 094-246769 (2021-05-12)